Verfall der Gültigkeit

  • Verfall der Gültigkeit
     Heikee
      schrieb am Dienstag, 29. August 2006
    Hallo
    wegen extremer Prüfungsangst bin ich jetzt schon das 3.Mal durch die praktische Prüfung gefallen.Im Moment habe ich keine Lust mehr, aber meine Eltern drängen mich, da sie Angst haben ich müßte irgendwann nochmal ganz von vorne anfangen. Meine Theorieprüfung habe ich ja schon vor geraumer Zeit bestanden. Wie lange habe ich den Zeit bis Sonderfahrten oä. "verfallen"?
    MfG
    Heike
  • Thema
    Re: Verfall der Gültigkeit
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Dienstag, 29. August 2006
    Text
    >Hallo
    >wegen extremer Prüfungsangst bin ich jetzt schon das 3.Mal durch die praktische Prüfung gefallen.Im Moment habe ich keine Lust mehr, aber meine Eltern drängen mich, da sie Angst haben ich müßte irgendwann nochmal ganz von vorne anfangen. Meine Theorieprüfung habe ich ja schon vor geraumer Zeit bestanden. Wie lange habe ich den Zeit bis Sonderfahrten oä. "verfallen"?
    >MfG
    >Heike

    Hallo!
    Die Theorie ist 1 Jahr gültig.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Verfall der Gültigkeit
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 29. August 2006
    Text
    >>Hallo
    >>wegen extremer Prüfungsangst bin ich jetzt schon das 3.Mal durch die praktische Prüfung gefallen.Im Moment habe ich keine Lust mehr, aber meine Eltern drängen mich, da sie Angst haben ich müßte irgendwann nochmal ganz von vorne anfangen. Meine Theorieprüfung habe ich ja schon vor geraumer Zeit bestanden. Wie lange habe ich den Zeit bis Sonderfahrten oä. "verfallen"?
    >>MfG
    >>Heike
    >
    >Hallo!
    >Die Theorie ist 1 Jahr gültig.
    >Hans Fl.

    Ich glaube, die Antwort ging an der Frage vorbei. So, wie ich heikee verstand, hat sie keine Bange davor die Theoretische zu widerholen, sondern unnötig Geld für die Sonderfahrten zu bezahlen.
    Angenommen sie machte im Jan. die Theoretische; und im Nov./Dez. erst die Praktischen. Wäre es ihr möglich die Theoretische im Jan. zu widerholen -da diese ja ihre Gültigkeit verlor, aber nach der dreimonatigen Zwangspause im März (ohne zusätzliche Sonderfahrten) einen neuen Anlauf für die Praktische zu starten? So würden zwischen Theorie und Praxis wieder zwei Monate liegen, nur aus unterschiedlichen Anträgen.
    Kurz gefragt: Kann ich die theoretische Prüfung von der praktischen trennen, oder kaufe ich gleich mit dem Antrag ein "Pauschalangebot" aus dem BEIDE Prüfungsteile einhergehen und so wieder ein kompl. theo. Unterricht und Sonderfahrten erforderlich ist??

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Verfall der Gültigkeit
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Dienstag, 29. August 2006
    Text
    >>>Hallo
    >>>wegen extremer Prüfungsangst bin ich jetzt schon das 3.Mal durch die praktische Prüfung gefallen.Im Moment habe ich keine Lust mehr, aber meine Eltern drängen mich, da sie Angst haben ich müßte irgendwann nochmal ganz von vorne anfangen. Meine Theorieprüfung habe ich ja schon vor geraumer Zeit bestanden. Wie lange habe ich den Zeit bis Sonderfahrten oä. "verfallen"?
    >>>MfG
    >>>Heike
    >>
    >>Hallo!
    >>Die Theorie ist 1 Jahr gültig.
    >>Hans Fl.
    >
    >Ich glaube, die Antwort ging an der Frage vorbei. So, wie ich heikee verstand, hat sie keine Bange davor die Theoretische zu widerholen, sondern unnötig Geld für die Sonderfahrten zu bezahlen.
    >Angenommen sie machte im Jan. die Theoretische; und im Nov./Dez. erst die Praktischen. Wäre es ihr möglich die Theoretische im Jan. zu widerholen -da diese ja ihre Gültigkeit verlor, aber nach der dreimonatigen Zwangspause im März (ohne zusätzliche Sonderfahrten) einen neuen Anlauf für die Praktische zu starten? So würden zwischen Theorie und Praxis wieder zwei Monate liegen, nur aus unterschiedlichen Anträgen.
    >Kurz gefragt: Kann ich die theoretische Prüfung von der praktischen trennen, oder kaufe ich gleich mit dem Antrag ein "Pauschalangebot" aus dem BEIDE Prüfungsteile einhergehen und so wieder ein kompl. theo. Unterricht und Sonderfahrten erforderlich ist??
    >
    Jeder Prüfungsteil kann allein abgelegt werden. Sonderfahrten bleiben Dir erhalten, nur bei der Theoie-Prüfung, die ist 1 Jahr gültig.
    Hans Fl.

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