Verfall der Theorie

  • Verfall der Theorie
     Jessy235
      schrieb am Donnerstag, 3. Mai 2007
    Hallo hätte mal eine Frage, ne Freundin von mir meinte wenn man 1 Jahr lang nicht in denn Theorieunterricht geht, dann würde die Theorie erst verfallen. Meine Frage nun stimmt das, oder verfällt die Theorie nach einem Jahr, selbst wenn man in denn Unterricht geht?
  • Thema
    Re: Verfall der Theorie
    Autor
      carhol
      schrieb am Freitag, 4. Mai 2007
    Text
    nach einem jahr ist der vertrag mit der fahrschule beendet.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Verfall der Theorie
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Samstag, 5. Mai 2007
    Text
    Theorieunterrichte (und auch Sonderfahrten) verfallen nach 2 Jahren.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Verfall der Theorie
    Autor
      carhol
      schrieb am Sonntag, 6. Mai 2007
    Text
    wo steht das ?

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Verfall der Theorie
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Sonntag, 6. Mai 2007
    Text
    >wo steht das ?
    >
    >holger

    In Bayern!!!
    Hans

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Verfall der Theorie
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 6. Mai 2007
    Text
    Hi Holger,

    auch wenn es explizit nirgends steht.

    Ableitbar aus der Ausstellung der Ausbildungsbescheinigung, die ja (zeitnah) nach der Ausbildung auszustellen ist.

    Und diese gilt ja wie du weißt nur 2 Jahre!

    Grüßle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verfall der Theorie
    Autor
      carhol
      schrieb am Sonntag, 6. Mai 2007
    Text
    mit anderen worten steht es nirgends.
    wo steht das die bescheinigung zeitnah ausgestellt sein muss ?
    es geht um den unterricht, nicht um die bescheinigung.

    fragen über fragen aber keine klaren antworten.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verfall der Theorie
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 6. Mai 2007
    Text
    Hi Holger,

    wie schon gesagt.
    Explizit steht dies nirgendwo.

    Aber Juristen werden das schon so zusammendengeln, dass die Bescheinigung nicht erst nach zig-Jahren ausgestellt werden kann/darf/soll.

    Aber schriftlich fixiert wüßte ich dies auch nirgendwo

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verfall der Theorie
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 7. Mai 2007
    Text
    Hallo Holger,

    Fahrerlaubnisrecht ist Landesrecht und in Bayern gibt es Durchführungsbestimmungen dazu. In denen steht u.a., dass Theorieunterrichte und Sonderfahrten nach 2 Jahren verfallen.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verfall der Theorie
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Montag, 7. Mai 2007
    Text
    >Hallo Holger,
    >
    >Fahrerlaubnisrecht ist Landesrecht und in Bayern gibt es Durchführungsbestimmungen dazu. In denen steht u.a., dass Theorieunterrichte und Sonderfahrten nach 2 Jahren verfallen.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    Hallo Kirsten!
    Ist doch mein Reden!
    In Bayern ist eben alles anders.
    Gruß aus dem Norden.
    Hans

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verfall der Theorie
    Autor
      Lela
      schrieb am Dienstag, 8. Mai 2007
    Text
    sorry aber ich verstehe das nicht ganz. Ich mache momentan meinen führerschein in Bayern (Würzburg),habe am 22.12.06 meine theorieprüfung bestanden, da ich aber zwischendurch im urlaub war,mein fahrlehrer krank war hat es sich jetzt so weit hergezogen. Stimmt es jetzt das ich noch bis zum 22.06.07 zeit habe um meine praxis zu bestehen und ich meine theorieprüfung nach dem 22.06.07 wiederholen muss????Bitte um antwort ist dringend!danke im vorraus!gruß

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verfall der Theorie
    Autor
      Julia18
      schrieb am Dienstag, 8. Mai 2007
    Text
    Meines Wissens ist es so, dass du ein Jahr nach dem Bestehen deiner theoretischen Prüfung Zeit hast, um deine praktische Prüfung zu absolvieren.
    Nach Ablauf eines Jahres musst du die Theorieprüfung wiederholen.

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