Verfall der bestandenen theoretischen Prüfung?

  • Verfall der bestandenen theoretischen Prüfung?
     steffi312
      schrieb am Dienstag, 20. Juli 2010
    Hallo Ihr Lieben :)
    ich habe folgendes Problem: habe mich im september 2009 für den führerschein angemeldet. die theoretischen stunden hab ich alle ziemlich schnell hinter mich gebracht und dann im november meine theoretische prüfung ohne probleme bestanden.

    im Dezember bin ich dann aber leider durch die prektische prüfung gefallen und seitdem erst wieder 2 mal (!!) gefahren. und das durchfallen ist jetzt schon über nen halbes jahr her!
    Nur leider habe ich einfach kein geld mehr für fahrstunden :/
    auch mit meinem nebenjob bekomm ich nicht genug geld zusammen um regelmäßig mal wieder ne fahrstunde zu machen...und meine familie hat mir schon "den ersten" führerschein bezahlt. also bis zur 1. praktischen prüfung.. und gibt nun auch nichts mehr...

    und jetzt hab ich angst, dass meine theoretische prüfung bald verfällt..?! ist das möglich? und wenn ja, nach welchem zeitraum verfällt sie?

    Danke, steffi :)
  • Thema
    Re: Verfall der bestandenen theoretischen Prüfung?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 20. Juli 2010
    Text
    >und jetzt hab ich angst, dass meine theoretische prüfung bald verfällt..?! ist das möglich? und wenn ja, nach welchem zeitraum verfällt sie?

    Die praktische Prüfung muss bis 1 Jahr nach der theoretischen Prüfung bestanden sein. Andernfalls musst du die FE neu beantragen und die TP erneut ablegen.

    Weitere kritische Stichtage:

    - Dein Ausbildungsvertrag in der Fahrschule läuft 1 Jahr ab Anmeldung. Danach darf die Fahrschule einen neuen Grundbetrag fordern.

    - Deine Theorieunterrichte gelten 2 Jahre ab der letzten besuchten Einheit. Danach musst du die 12+2 Doppelstunden erneut besuchen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Verfall der bestandenen theoretischen Prüfung?
    Autor
      steffi312
      schrieb am Dienstag, 20. Juli 2010
    Text

    >... Andernfalls musst du die FE neu beantragen und die TP erneut ablegen.
    Danke, das hat mir schonmal sehr weitergeholfen auch wenn ich jetzt leicht panik bekomme :D

    TP= theoretische Prüfung.. aber was ist FE?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Verfall der bestandenen theoretischen Prüfung?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 20. Juli 2010
    Text
    >TP= theoretische Prüfung.. aber was ist FE?

    FE = Fahrerlaubnis

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Verfall der bestandenen theoretischen Prüfung?
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 20. Juli 2010
    Text
    Ein Jahr nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung muss auch die praktische bestanden sein, sonst ist ein neuer Antrag auf die FE zu stellen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Verfall der bestandenen theoretischen Prüfung?
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 20. Juli 2010
    Text
    Sorry kk145, wollt nicht nachquatschen. :o(
    Aber da sind wir wohl wieder gleichzeitig unterwegs. ;o)
    >

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