Verfall des Tatbestandes???

  • Verfall des Tatbestandes???
     Wespe
      schrieb am Mittwoch, 1. August 2007
    Hallo,
    einer meiner bekannten hat vor kurzem ein Brief bekommen, in dem ihn eine Tat ("Nötigung") vom 1.April diesen Jahres vorgeworfen wird. Gilt dieser Tatbestand noch, da der angebliche Vorfall schon 5 Monate zurückliegt...
    Vielen Dank für eure Antworten.
  • Thema
    Re: Verfall des Tatbestandes???
    Autor
      MaxMünchen
      schrieb am Mittwoch, 1. August 2007
    Text
    Ich weiß nicht um welchen Zusammenhang es geht - sofern es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, verjährt diese IMHO nach 3 Monaten. Das heißt aber nicht, dass das Ganze erledigt ist, wenn der Brief erst nach 5 Monaten kommt - es gibt viele Möglichkeiten, die diese Frist unterbrechen können:

    - die erste Vernehmung des Betroffenen,

    - die Bekanntgabe an den Betroffenen, daß gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist,

    - der Erlaß eines Bußgeldbescheids, sofern dieser nach Ausfertigung innerhalb von zwei Wochen zugestellt wird,

    - die Zustellung eines Bußgeldbescheids.



    Ich würde also davon ausgehen, dass die Sache noch nicht verjährt ist. Im Übrigen hättest du das alles auch über Google rausfinden können ;)


    LG
    Max

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Verfall des Tatbestandes???
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 1. August 2007
    Text
    >Ich weiß nicht um welchen Zusammenhang es geht -
    +++
    Post lesen, dann weiss man das... ;-)
    Es geht hier um eine Straftat, und die verjährt erst nach DREI Jahren.....

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Verfall des Tatbestandes???
    Autor
      MaxMünchen
      schrieb am Mittwoch, 1. August 2007
    Text
    >>Ich weiß nicht um welchen Zusammenhang es geht -
    >+++
    >Post lesen, dann weiss man das... ;-)
    >Es geht hier um eine Straftat, und die verjährt erst nach DREI Jahren.....


    Soweit ich weiß kann Nötigung sowohl eine Ordnungswidrigkeit, als auch eine Straftat sein. Deswegen habe ich nachgefragt...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Verfall des Tatbestandes???
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 1. August 2007
    Text

    >Soweit ich weiß kann Nötigung sowohl eine Ordnungswidrigkeit, als auch eine Straftat sein. Deswegen habe ich nachgefragt...
    +++
    Nötigung ist immer eine Straftat. §240 StGB...

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Verfall des Tatbestandes???
    Autor
      guest1416
      schrieb am Donnerstag, 2. August 2007
    Text
    Das gibt dann wohl 5 Punkte.
    und halt die Strafe nach STGB.

    und ne kleine Hilfe, da du vor schreck scheinbar nicht mehr rechnen kannst.

    1. April bis 1. Mai = 1Monat
    1.April bis 1. Juni =2 Monate
    1. April bis 1. Juli = 3 Monate
    1. April bis 1. August = 4 Monate


    somit ist das also erst 4 Monate her und nicht 5!

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2025 Logo

Fahrschule.de 2025

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2025

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo