Vergünstigung bei zweiter Ausbildung dreist oder nicht?

  • Vergünstigung bei zweiter Ausbildung dreist oder nicht?
     Gast
      schrieb am Sonntag, 25. Juli 2004
    Hallo!
    Habe mal eine Frage: Fändet ihr es dreist, euren Fahrlehrer nach einer Vergünstigung zu fragen, wenn ihr das 2. mal die selbe Fahrschule besuchen würdet? Habe schon Klasse A und brauche jetzt KLasse BE. War aber schon 2 Jahre nicht mehr da...??

    Lg, sarah


  • Thema
    Re: Vergünstigung bei zweiter Ausbildung dreist oder nicht?
    Autor
      Markusac
      schrieb am Sonntag, 25. Juli 2004
    Text
    wieso dreist? ich hab bei meiner FS drei Klassen gemacht, A,B,BE, und die haben von sich aus die Preise ermäßigt...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Vergünstigung bei zweiter Ausbildung dreist oder nicht?
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 25. Juli 2004
    Text
    Hallo!

    Also bei mir hat mein FL von sich aus weniger berechnet - habe '99 Kl.3 gemacht und habe letztes Jahr Kl.A "nachgeholt"!

    Fing an mit halber Grundgebühr, Buch und Bögen habe ich kostenlos bekommen.

    Bei den Fahrstunden habe ich auch einiges gespart:

    So wurden Übungsstd. als solche berechnet, jedoch als Pflichtstd. aufgeschrieben - so dass ich keine Beleuchtungsfahrten gemacht habe!

    Bei ÜL und BAB wurde auch "Pi-mal-Daumen genommen", da eigentlich immer "gemischte Std." gemacht wurden:

    Bsp. 90 min.: 30 min. auf'm Platz, dann ein Stück ÜL und über BAB zurück!

    Kann aber auch daran liegen, dass er das u.a. auch gemacht, weil ich halt schon 4 Jahre Erfahrung mit Kl.3/B hatte...

    Also frag ruhig nach, kostet ja nix ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Vergünstigung bei zweiter Ausbildung dreist oder nicht?
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 25. Juli 2004
    Text
    >Hallo!
    >
    >Also bei mir hat mein FL von sich aus weniger berechnet - habe '99 Kl.3 gemacht und habe letztes Jahr Kl.A "nachgeholt"!
    >
    >Fing an mit halber Grundgebühr, Buch und Bögen habe ich kostenlos bekommen.
    >
    >Bei den Fahrstunden habe ich auch einiges gespart:
    >
    >So wurden Übungsstd. als solche berechnet, jedoch als Pflichtstd. aufgeschrieben - so dass ich keine Beleuchtungsfahrten gemacht habe!
    >
    >Bei ÜL und BAB wurde auch "Pi-mal-Daumen genommen", da eigentlich immer "gemischte Std." gemacht wurden:
    >
    >Bsp. 90 min.: 30 min. auf'm Platz, dann ein Stück ÜL und über BAB zurück!
    >
    >Kann aber auch daran liegen, dass er das u.a. auch gemacht, weil ich halt schon 4 Jahre Erfahrung mit Kl.3/B hatte...
    >
    >Also frag ruhig nach, kostet ja nix ;-)
    >Diese nicht Rechtmäßige Ausbildung muß man auch noch hier breittreten.Dieser Führerschein ist nicht nach den bestehenden Richtlinien erworben und muß entzogen werden.Außerdem muß der "Fahrlehrer" seinen Fahrlehrerschein abgeben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Vergünstigung bei zweiter Ausbildung dreist oder nicht?
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 25. Juli 2004
    Text
    Dieser Führerschein ist nicht nach den bestehenden Richtlinien erworben und muß entzogen werden...

    *lol* So nen Sch... habe ich ja schon lange nicht mehr gelesen - und wenn, was kann der Fahrschüler dazu?!

    Und ausserdem das ist Gang und Gäbe - war bei mir auch so und von vielen Freunden (also folglich bei verschiedenen FS) weiss ich auch, dass die eine oder andere Übungsfahrt als Sonderfahrt aufgeschrieben wurde oder dass man sich für ne Theoriestd. eingetragen hat, bei der man aber nicht teilgenommen hat!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Vergünstigung bei zweiter Ausbildung dreist oder nicht?
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 25. Juli 2004
    Text
    hi,

    also ich habe vor zwei jahren meine b ausbildung gemacht und hab dieses frühjahr noch meinen be-schein und den a-schein nachgeholt. mein fahrlehrer hat mir auch teile erlassen. ich hab nur einen geringen teil der eigentlichen grundgebühr bezahlt und die prüfungskosten hat er mir teilweise erlassen.
    ich find das ok, wenn er das macht, schließlich bin ich dadurch sowas wie ne stammkundin geworden. mal davon abgesehen das ich nie zur ner anderen fahrschule wechseln würde...*g*

    viele grüße
    p.s.:meine sonderstunden hab ich ordnungsgemäß absolviert, gerade bei motorrad finde ich die nachtfahrt mega wichtig! und auch autobahn ist auf ner maschine nen bißchen was anderes als mit dem auto, wo man knautsch-zonen hat und eher gesehen wird!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Vergünstigung bei zweiter Ausbildung dreist oder nicht?
    Autor
      madkiss
      schrieb am Sonntag, 25. Juli 2004
    Text
    >>Hallo!
    >>
    >>Also bei mir hat mein FL von sich aus weniger berechnet - habe '99 Kl.3 gemacht und habe letztes Jahr Kl.A "nachgeholt"!
    >>
    >>Fing an mit halber Grundgebühr, Buch und Bögen habe ich kostenlos bekommen.
    >>
    >>Bei den Fahrstunden habe ich auch einiges gespart:
    >>
    >>So wurden Übungsstd. als solche berechnet, jedoch als Pflichtstd. aufgeschrieben - so dass ich keine Beleuchtungsfahrten gemacht habe!
    >>
    >>Bei ÜL und BAB wurde auch "Pi-mal-Daumen genommen", da eigentlich immer "gemischte Std." gemacht wurden:
    >>
    >>Bsp. 90 min.: 30 min. auf'm Platz, dann ein Stück ÜL und über BAB zurück!
    >>
    >>Kann aber auch daran liegen, dass er das u.a. auch gemacht, weil ich halt schon 4 Jahre Erfahrung mit Kl.3/B hatte...
    >>
    >>Also frag ruhig nach, kostet ja nix ;-)
    >>Diese nicht Rechtmäßige Ausbildung muß man auch noch hier breittreten.Dieser Führerschein ist nicht nach den bestehenden Richtlinien erworben und muß entzogen werden.Außerdem muß der "Fahrlehrer" seinen Fahrlehrerschein abgeben.
    >

    Also, was hier so an Mist abgeladen wird ... kaum zu glauben.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2026 Logo

Fahrschule.de 2026

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2026

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo