Hallo, Gibts eigentlich noch sowas wie verjährung bei Verstößen? Früher galt ein verstoß doch nach 3 Monaten oder so verjährt, wenn von der polizei nichts mehr kam. Ist das noch immer so?
>>Keine Ahnung würde mich aber auch interessieren >> >und mich erst! Ich kanns kaum erwarten, eine Antwort zu hören... >*wart* >
Also als mein Vater damals geblitzt worden ist kam der Wisch von der Behörde nach knapp 4 Monaten. Da stand drin dass man ihn zwar geblitzt habe blablabla, ihn aber nich bestrafen könnte weil man die Frist überschritten habe.
>Soweit ich weiß, gilt die 3 Monatsfrist immer noch. Hoffe auch, dass in den nächsten zwei Monaten kein Brief von der Bußgeldstelle kommt...:-( > *g* bei mir wärens noch 6 wochen *kalenderanstreich*
>>Soweit ich weiß, gilt die 3 Monatsfrist immer noch. Hoffe auch, dass in den nächsten zwei Monaten kein Brief von der Bußgeldstelle kommt...:-( >> >*g* >bei mir wärens noch 6 wochen *kalenderanstreich* > Fahrt anständig, dann gibt es keine Probleme! Paule
>>>Soweit ich weiß, gilt die 3 Monatsfrist immer noch. Hoffe auch, dass in den nächsten zwei Monaten kein Brief von der Bußgeldstelle kommt...:-( >>> >>*g* >>bei mir wärens noch 6 wochen *kalenderanstreich* >> >Fahrt anständig, dann gibt es keine Probleme! >Paule >
Die Verjährung tritt nach 3 Monaten + 2 Wochen Postlaufzeit ein!