Verjährungsfrist? :-(

  • Verjährungsfrist? :-(
     Gast
      schrieb am Freitag, 6. August 2004
    Ich habe letzte Woche mit einer Freundin auf einem Parkplatz Auto fahren geübt. Dabei bin ich versehentlich gegen ein anderes Auto, was dort stand gefahren... ich hatte irgendwie die Beine über Kreuz und hab' dann die Bremse nicht gefunden bzw. Gas und Kupplung getreten anstatt Bremse und Kupplung.

    Wir (die Freundin ist dann wieder gefahren) sind schnell weg gefahren und ich habe auch keinen anderen auf dem Parkplatz gesehen. Bis jetzt hat sich bei uns auch niemand gemeldet. Kann da noch was kommen oder ist es jetzt (nach 8 Tagen) zu spät?

    Wie lange kann sich maximal jemand melden und was würde passieren?
  • Thema
    Re: Verjährungsfrist? :-(
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 6. August 2004
    Text
    Deine Freundin hat dann ein ziemliches Problem, und wenn du am Steuer erkannt wqorden bist du auch!

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  • Thema
    Re: Re: Verjährungsfrist? :-(
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 6. August 2004
    Text
    In Fachkreisen nennt man das auch Unfallflucht und kann dir und deiner Freundin arge Probleme bringen...

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  • Thema
    Re: Verjährungsfrist? :-(
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 6. August 2004
    Text
    Ich hoffe ja, dass uns niemand gesehen hat und wollte eigentlich nur wissen, wie lange es maximal dauern kann / darf, bis wir Bescheid bekommen würden, falls es doch irgendeiner gesehen hat und was passieren könnte. Würde mein Fahrlehrer das dann auch erfahren?

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  • Thema
    Re: Re: Verjährungsfrist? :-(
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 6. August 2004
    Text
    >Ich hoffe ja, dass uns niemand gesehen hat und wollte eigentlich nur wissen, wie lange es maximal dauern kann / darf, bis wir Bescheid bekommen würden, falls es doch irgendeiner gesehen hat und was passieren könnte. Würde mein Fahrlehrer das dann auch erfahren?

    Das ist Unfallflucht, denke ich. Das ist nach § 142 StGB strafbar, kannst du hier nachlesen

    http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html

    Verjährt ist diese Straftat m.W. dann nach drei Jahren (musst du mal im StGB nachsehen).

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