Verkehrsverbote (Z 250 bis Z 266) ohne Zusatzschild, ...

  • Verkehrsverbote (Z 250 bis Z 266) ohne Zusatzschild, wie z. B. "Anlieger frei", bedeutet?
     Sascha P
      schrieb am Freitag, 6. Januar 2012
    Meine frau ahtte heute Praktische Prüfung
    An einer Kreurzung ist sie gerade aus gefahren und als sie ind er Straße war hat der Prüfer gesagt danke das was

    Begründung Vz 250 Verbot der der durchfahrt für alle Fahrzeuge, unter diesem schild hing jedoch ein "Anlieger frei" was doch wiederum laut Prüfungsrichtlinien kein grund ist die Prüfung direckt zu beenden oder seh ich das falsch?
  • Thema
    Re: Verkehrsverbote (Z 250 bis Z 266) ohne Zusatzschild, wie z. B.
    Autor
      Manne
      schrieb am Freitag, 6. Januar 2012
    Text
    >
    >Begründung Vz 250 Verbot der der durchfahrt für alle Fahrzeuge, unter diesem schild hing jedoch ein "Anlieger frei"
    -- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

    Inwiefern ist deine Frau denn Anlieger in der Straße ?
    Hatte sie wirklich vor, in dieser Straße etwas zu erledigen und eventuell auszusteigen oder wollte sie eigentlich nur eine Prüfung fahren und dem Ptüfer zeigen, dass sie die VZ kennt und sie einhalten wird ?
    Gezeigt hat sie, dass sie entweder die VZ nicht sieht oder nicht kennt oder nicht bereit ist, diese einzuhalten.

    Gruß Manne

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  • Thema
    Re: Verkehrsverbote (Z 250 bis Z 266) ohne Zusatzschild, wie z. B.
    Autor
      Manne
      schrieb am Freitag, 6. Januar 2012
    Text
    was doch wiederum laut Prüfungsrichtlinien kein grund ist die Prüfung direckt zu beenden oder seh ich das falsch?
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

    Wir waren ja beide nicht dabei.
    Könnte es eventuell bereits mehrere kleinere Fehler gegeben haben, so dass der Prüfer nur noch auf einen Fehler gewartet hat um endgültig abzubrechen ?
    Laß dir das Prüfungsprotokoll zeigen und schreibe doch bitte, was darauf steht, warum die Prüfung nicht bestanden wurde.

    Gruß Manne

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  • Thema
    Re: Re: Verkehrsverbote (Z 250 bis Z 266) ohne Zusatzschild, wie z. B.
    Autor
      Sascha P
      schrieb am Freitag, 6. Januar 2012
    Text
    > was doch wiederum laut Prüfungsrichtlinien kein grund ist die Prüfung direckt zu beenden oder seh ich das falsch?
    >- - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    >
    >Wir waren ja beide nicht dabei.
    >Könnte es eventuell bereits mehrere kleinere Fehler gegeben haben, so dass der Prüfer nur noch auf einen Fehler gewartet hat um endgültig abzubrechen ?
    >Laß dir das Prüfungsprotokoll zeigen und schreibe doch bitte, was darauf steht, warum die Prüfung nicht bestanden wurde.
    >
    >Gruß Manne




    Punkt8:
    Nicht beachten von Verkehrzeichen
    Vz 250 x Verbot der durchfahrt für FZ aller At

    so aber da oben wie erähnt ja steht ohne zusatzschild wie "Anlieger frei"
    welches ja vor handen war ist es doch kein grund oder etwa doch

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  • Thema
    Re: Re: Re: Verkehrsverbote (Z 250 bis Z 266) ohne Zusatzschild, wie z. B.
    Autor
      Manne
      schrieb am Freitag, 6. Januar 2012
    Text
    Nicht beachten von Verkehrzeichen
    >Vz 250 x Verbot der durchfahrt für FZ aller At
    >
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

    Sonst weiter nichts ?

    Das Zusatzzeichen "Anlieger frei" sagt doch nicht, dass sie dort einfahren darf.
    Das darf sie nur, wenn sie dort Anlieger ist bzw. dort ein Anliegen hat.
    Streng genommen, nicht einmal wenn sie in der Straße wohnt, darf sie während der prakt. Prüfung dort reinfahren, weil sie ja nicht aussteigen kann und den Prüfer da sitzen lassen kann. Sie hat also während der Prüfung kein Anliegen in dieser Straße.
    Ich kann auch fast nicht glauben, dass es der einzige Grund war.
    Ich war aber nicht dabei.
    Und machen können wir eh nichts.
    Das ist nun einmal die Entscheidung eines amtlich anerkannten Sachverständigen.
    Auch wenn es im Moment sehr ärgerlich ist, in 14 Tagen nocheinmal und beim nächsten mal klappt es dann besser.
    Ein VZ übersieht sie jedenfalls nicht mehr.

    Gruß Manne

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Verkehrsverbote (Z 250 bis Z 266) ohne Zusatzschild, wie z. B.
    Autor
      Fahrlehrer Klaus
      schrieb am Freitag, 6. Januar 2012
    Text
    >Nicht beachten von Verkehrzeichen
    >>Vz 250 x Verbot der durchfahrt für FZ aller At
    >>
    >- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    >
    >Ich weiß nicht, woher eigentlich der großzügige Umgang mit Verkehrszeichen kommt. Das Nichterkennen oder das fehlerhafte Interpretieren von Verkehrszeichen in Prüfungen ist nach der Prüfungsordnung sehr wohl ein Grund, eine Prüfung als nicht bestanden zu werten. In Sofern eine korrekte Entscheidung.
    Vielleicht noch der Hinweis, ist eigentlich jeden klar, das auch das Weiterfahren an solch einer Beschilderung auch mit dem Fahrrad eine Verstoß gegen die StVO ist und somit sanktioniert werden kann.
    Klaus

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  • Thema
    Re: Verkehrsverbote (Z 250 bis Z 266) ohne Zusatzschild, wie z. B.
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 6. Januar 2012
    Text
    >Begründung Vz 250 Verbot der der durchfahrt für alle Fahrzeuge, unter diesem schild hing jedoch ein "Anlieger frei" was doch wiederum laut Prüfungsrichtlinien kein grund ist die Prüfung direckt zu beenden oder seh ich das falsch?

    Nein, siehst du richtig. Bei den schwerwiegenden Fehlern (5.17.2.1) heißt es:

    "Nichtbeachten der Vorschriftzeichen
    [...]
    Verkehrsverbote (Z 250 bis Z 266) ohne Zusatzschild, wie z. B. "Anlieger frei", [...]"

    Das trifft auf den Fall also nicht zu, stattdessen handelt es sich um einen weniger schwerwiegenden Fehler nach 5.17.2.2, nämlich:

    "Nichtbeachten von Verkehrszeichen, mit Ausnahme der unter 5.17.2.1 genannten Situationen"


    Falls deine Frau nicht zuvor schon einen solchen weniger schweren Fehler gemacht hat (was durchaus möglich wäre - wir waren ja nicht dabei), war die Entscheidung des Prüfers falsch.

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  • Thema
    Re: Re: Verkehrsverbote (Z 250 bis Z 266) ohne Zusatzschild, wie z. B.
    Autor
      Klaus FL
      schrieb am Samstag, 7. Januar 2012
    Text
    Hallo liebe Freunde,

    da können wir uns doch nur freuen, dass bald das elektronische Prüfprotokoll kommt, dann müssen alle Einzelaufgaben bewertet werden. Dann ist das Protokoll einfach aussagekräftiger. Denn es hätte ja in unseren Fall unbedingt auch mangelnde Verkehrsbeobachtung angekreuzt werden müssen.

    Aber so wie die Situation sich darstellt, und wenn kk145 feststellt, der Prüfer hat unkorrekt gearbeitet, sollte in der Prüfstelle Widersprochen werden. Natürlich kann es dann passieren das bis zur gerichtlichen Klärung die zweite Prüfung ausgesetzt wird.

    Klaus

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