Verkehsdelikte

  • Verkehsdelikte
     idefix181818
      schrieb am Dienstag, 8. Mai 2007
    Hallo,

    ich habe da mal eine Frage, klingt zwar blöd, interessiert mich aber:

    Ich mach gerade meinen Lappen und mus sagen, dass ich nicht der beste fahrer bin! Übersehe gerne Fußgänger! Habe nächste Woche Prüfung. Hilfe!

    Wie ist das eigentlich, wenn ich den Lappen habe, dennoch mich nicht an die Regeln halte, nicht mit absicht, sondern eher aus dummheit, z. B. Vorfahrtsgebot nicht einhalte, zu schnelles Fahren oder schilder übersehe und weit und breit ist kein Streifenwagen oder Blitzer. Kann es dennoch sein, dass dieser Verkehsdelikt gehandet wird durch anzeige von Passanten oder zivile Streife (Halten die mich dann gleich an)?
  • Thema
    Re: Verkehsdelikte
    Autor
      Jenny D.
      schrieb am Dienstag, 8. Mai 2007
    Text
    Hi,
    bei Zivilerstreife wirst du sofort angehalten, falls es wirklich nötig ist. Ein bekannter von mir ist doppelt so schnell wie er sollte geahren, das auchnoch durch die stadt. Zivil war hinter ihm. 4 Wochen führerschein weg + 3 punkte in flensburg!
    Ein Fußgänger kann dich schon anzeigen, allerdings bracuh er dann noch nen Zeugen, oder eben du einen.

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  • Thema
    Re: Re: Verkehsdelikte
    Autor
      kaydee
      schrieb am Dienstag, 8. Mai 2007
    Text


    >Ein Fußgänger kann dich schon anzeigen, allerdings bracuh er dann noch nen Zeugen, oder eben du einen.
    +++
    Na, so ist es nicht. Niemand braucht einen Zeugen um jemanden anzuzeigen! Man muss nur eine sehr gute Personenbeschreibung haben und das Kennzeichen.

    greetz

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  • Thema
    Re: Re: Re: Verkehsdelikte
    Autor
      fLiP90
      schrieb am Dienstag, 8. Mai 2007
    Text
    klar brauch man einen zeugen wenn man im strassenverkehr jemanden anzeigen will...weil sonst steht aussage gegen aussage
    in dubio pro reo - im zweifel für den angeklagten ;)

    mfg flip

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Verkehsdelikte
    Autor
      fLiP90
      schrieb am Dienstag, 8. Mai 2007
    Text
    mmmh ok sry hab mich geirrt...die aussage wird vom richter inhaltlich bewertet und nich nach dem motto "wer hat mehr zeugen"^^
    sorry

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