Ich habe letztes Jahr im Januar versäumt meinen Fs Kl.D zu verlängern.Kann ich das wohl noch ein Jahr später?
Thema
Re: Verlängerung der Fahrerlaubnis
Autor
Gast
schrieb am Dienstag, 18. Januar 2005
Text
>Ich habe letztes Jahr im Januar versäumt meinen Fs Kl.D zu verlängern.Kann ich das wohl noch ein Jahr später? >
LOL ne schön wärs...wenn du ihn nich verlängert hast ist er abgelaufen, das heißt du hast Klasse D nich mehr. Musst ihn jetzt neu machen. Sonst wär das verlängern ja sinnlos, gelle?
>>Ich habe letztes Jahr im Januar versäumt meinen Fs Kl.D zu verlängern.Kann ich das wohl noch ein Jahr später? >> > >LOL ne schön wärs...wenn du ihn nich verlängert hast ist er abgelaufen, das heißt du hast Klasse D nich mehr. Musst ihn jetzt neu machen. Sonst wär das verlängern ja sinnlos, gelle? >
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die F***** halten!!!
Du kannst Deine Fahrerlaubnis innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf noch verlängern. Nur darfst Du nicht fahren, solange sie nicht verlängert ist.
>>>Ich habe letztes Jahr im Januar versäumt meinen Fs Kl.D zu verlängern.Kann ich das wohl noch ein Jahr später? >>> >> >>LOL ne schön wärs...wenn du ihn nich verlängert hast ist er abgelaufen, das heißt du hast Klasse D nich mehr. Musst ihn jetzt neu machen. Sonst wär das verlängern ja sinnlos, gelle? >> > >Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die F***** halten!!! > >Du kannst Deine Fahrerlaubnis innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf noch verlängern. >Nur darfst Du nicht fahren, solange sie nicht verlängert ist. > >Gruß Muffy >Danke!!