Versicherung

  • Versicherung
     SnoopDogg
      schrieb am Montag, 24. April 2006
    wie sieht das mit der haftpflichtversicherung aus ?

    kann man fremde autos fahren (z.b. das vom freund) und ist trozdem hafpflicht versichert ?

    ich meine jetzt wenn mein bei der versicherung des z.b. freundes nicht als fahrer eingetagen ist
  • Thema
    Re: Versicherung
    Autor
      ex-fahrschülerin
      schrieb am Montag, 24. April 2006
    Text
    >wie sieht das mit der haftpflichtversicherung aus ?
    >
    >kann man fremde autos fahren (z.b. das vom freund) und ist trozdem hafpflicht versichert ?
    >
    >ich meine jetzt wenn mein bei der versicherung des z.b. freundes nicht als fahrer eingetagen ist

    meinst du wenn dein Freund bei der Versicherung eingetragen hat dass NUR ER fahren darf und kein anderer?

    Dann muss soweit ich weiss, und ich mich hoffentlich nicht irre, DU oder der wo halt dann fährt und nen Unfall hat, den Schaden zahlen :o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Versicherung
    Autor
      SnoopDogg
      schrieb am Montag, 24. April 2006
    Text
    >meinst du wenn dein Freund bei der Versicherung eingetragen hat dass NUR ER fahren darf und kein anderer?
    >
    >Dann muss soweit ich weiss, und ich mich hoffentlich nicht irre, DU oder der wo halt dann fährt und nen Unfall hat, den Schaden zahlen :o)
    ------------------------
    ne so mein ich das nich
    falls deine eltern nur ein auto haben dann sind bestimmt dein vater und deine mutter als fahrer eingetragen und angenommen der freund deines vater will ma den wagen haben ist er dann versichert ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Versicherung
    Autor
      Ludo
      schrieb am Montag, 24. April 2006
    Text
    >falls deine eltern nur ein auto haben dann sind bestimmt dein vater und deine mutter als fahrer eingetragen und angenommen der freund deines vater will ma den wagen haben ist er dann versichert ?

    Nein, ist er nicht! Je mehr bzw. je jüngere Leute ein Auto fahren, desto teurer ist die Versicherung. Wenn also Eltern ein Auto besitzen, von dem sie wissen, dass nur sie beide es fahren, dann werden sie auch nur sich als Fahrer bei der Versicherung angeben. Ganz einfach, um Kosten zu sparen.
    Wenn also ein Freund der Familie das Auto leihen will, darf man zwei Sachen nicht durcheinander bringen:
    1. Er darf das Auto ganz legal fahren, auch eine Polizeikontrolle kann dagegen nichts einwenden.
    2. Das Auto ist in diesem Moment jedoch nicht versichert. Wenn also der Freund einen Unfall baut, bleibt er auf den Unfallkosten sitzen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Versicherung
    Autor
      F77
      schrieb am Dienstag, 25. April 2006
    Text
    >2. Das Auto ist in diesem Moment jedoch nicht versichert. Wenn also der Freund einen Unfall baut, bleibt er auf den Unfallkosten sitzen.
    >
    Falsch. Das Auto ist versichert. Nur in diesem Fall ist die Versicherung berechtigt rueckwirkend die hoeheren Versicherungsbeitraege einzufordern. Selbst wenn grob fahrlaessig gehandelt wird (z.B. Alkohol am Steuer) muss die Versicherung den Schaden erst mal begleichen, kann dann aber zusaetzlich Regress vom Versicherungsnehmer fordern.

    Lediglich mit der Kaskoversicherung koennte es evtl. Probleme geben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Versicherung
    Autor
      Qnkel
      schrieb am Dienstag, 25. April 2006
    Text
    >>2. Das Auto ist in diesem Moment jedoch nicht versichert. Wenn also der Freund einen Unfall baut, bleibt er auf den Unfallkosten sitzen.
    >>
    >Falsch. Das Auto ist versichert. Nur in diesem Fall ist die Versicherung berechtigt rueckwirkend die hoeheren Versicherungsbeitraege einzufordern. Selbst wenn grob fahrlaessig gehandelt wird (z.B. Alkohol am Steuer) muss die Versicherung den Schaden erst mal begleichen, kann dann aber zusaetzlich Regress vom Versicherungsnehmer fordern.
    >
    >Lediglich mit der Kaskoversicherung koennte es evtl. Probleme geben.

    Ja das is aber immer so, dass die Versicherung erstma zahlt und dann Regress fordert.

    Mein Vater ändert z.B. wenn ich den Lappen hat extra die Versicherung für sein Auto, dass ich au mit fahrn kann. Und ich werd mich bestimmt nicht in ein Auto reinsetzen, wo ich nicht versichert bin.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Versicherung
    Autor
      F77
      schrieb am Dienstag, 25. April 2006
    Text
    >>>2. Das Auto ist in diesem Moment jedoch nicht versichert. Wenn also der Freund einen Unfall baut, bleibt er auf den Unfallkosten sitzen.
    >>>
    >>Falsch. Das Auto ist versichert. Nur in diesem Fall ist die Versicherung berechtigt rueckwirkend die hoeheren Versicherungsbeitraege einzufordern. Selbst wenn grob fahrlaessig gehandelt wird (z.B. Alkohol am Steuer) muss die Versicherung den Schaden erst mal begleichen, kann dann aber zusaetzlich Regress vom Versicherungsnehmer fordern.
    >>
    >>Lediglich mit der Kaskoversicherung koennte es evtl. Probleme geben.
    >
    >Ja das is aber immer so, dass die Versicherung erstma zahlt und dann Regress fordert.
    >
    >Mein Vater ändert z.B. wenn ich den Lappen hat extra die Versicherung für sein Auto, dass ich au mit fahrn kann. Und ich werd mich bestimmt nicht in ein Auto reinsetzen, wo ich nicht versichert bin.

    Wenn es fuer ein Auto eine Haftpflichtversicherung gibt, dann gilt sie fuer jeden Fahrer dieses Autos, auch wenn vereinbart ist, dass nur gewisse Personen(-gruppen) fahren duerfen. Regress darf die Versicherung nur dann fordern, wenn der Fahrer (egal ob eine vereinbarte oder nicht vereinbarte Person am Steuer sass) grob fahrlaessig gehandelt hat (z.B. rote Ampel ueberfahren, akoholisiert war).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Versicherung
    Autor
      SnoopDogg
      schrieb am Donnerstag, 27. April 2006
    Text
    Wenn es fuer ein Auto eine Haftpflichtversicherung gibt, dann gilt sie fuer jeden Fahrer dieses Autos, auch wenn vereinbart ist, dass nur gewisse Personen(-gruppen) fahren duerfen. Regress darf die Versicherung nur dann fordern, wenn der Fahrer (egal ob eine vereinbarte oder nicht vereinbarte Person am Steuer sass) grob fahrlaessig gehandelt hat (z.B. rote Ampel ueberfahren, akoholisiert war).
    -------------------
    ahhh gut danke mehr wollt ich nich hören :)

    mir gings nur darum das ich mit den autos meiner freunde fahren darf und versichert bin

    weil z.b. erst letzten ham wir einen längere tour gemacht nach soltau (ca. 200 km von mir entfernt) und da is es besser wenn man sich abwechselt

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Versicherung
    Autor
      SnoopDogg
      schrieb am Sonntag, 30. April 2006
    Text
    >Wenn es fuer ein Auto eine Haftpflichtversicherung gibt, dann gilt sie fuer jeden Fahrer dieses Autos, auch wenn vereinbart ist, dass nur gewisse Personen(-gruppen) fahren duerfen. Regress darf die Versicherung nur dann fordern, wenn der Fahrer (egal ob eine vereinbarte oder nicht vereinbarte Person am Steuer sass) grob fahrlaessig gehandelt hat (z.B. rote Ampel ueberfahren, akoholisiert war).
    >---------------------------------------
    jetzt hab ich gehört das dies nicht gilt für personen unter 23 jahren
    stimmt dies ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Versicherung
    Autor
      F77
      schrieb am Sonntag, 30. April 2006
    Text
    >>Wenn es fuer ein Auto eine Haftpflichtversicherung gibt, dann gilt sie fuer jeden Fahrer dieses Autos, auch wenn vereinbart ist, dass nur gewisse Personen(-gruppen) fahren duerfen. Regress darf die Versicherung nur dann fordern, wenn der Fahrer (egal ob eine vereinbarte oder nicht vereinbarte Person am Steuer sass) grob fahrlaessig gehandelt hat (z.B. rote Ampel ueberfahren, akoholisiert war).
    >>---------------------------------------
    >jetzt hab ich gehört das dies nicht gilt für personen unter 23 jahren
    >stimmt dies ?

    Nein. Wenn die Versicherung herausbekommt, dass jemand gefahren ist, der nicht vereinbart war, kann sie die entsprechend hoeheren Versicherungsbeitraege einfordern, sonst nichts, es sei denn es wurde grob fahrlaessig gehandelt. Diese hoeheren Versicherungsbeitraege koennen allerdings auch ganz schoen teuer sein, da sie auch rueckwirkend gefordert werden duerfen (haengt dann halt alles von der Kulanz der Versicherung ab).

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