Versicherungs-Klausel: Fahrer unter 23

  • Versicherungs-Klausel: Fahrer unter 23
     evil-nurse
      schrieb am Montag, 29. August 2005
    Hallo,

    ich habe seit kurzem den Führerschein und würd natürlich gern Auto fahren. Eigenes ist zu teuer, also bleibt nur das der Eltern.

    Doch dort ist die Versicherung aufgrund einiger Klauseln so billig, dass gleich einige Prozent drauf kommen würden, wenn ich als 18-Jähriger mit dem Auto fahren würde.

    Ein Grund für die niedrigen Prozente ist die Tatsache, dass "Fahrer unter 23 Jahre" nicht mit diesem Auto fahren.

    Nun ja. Jetzt frage ich mich, inwiefern das schlimm wäre, wenn ich doch einmal mit dem Auto fahren würde. Nur mal angenommen. Dazu würden mich explizit zwei Fälle interessieren:

    1. Kurze Fahrt innerorts, so ein bisschen herum halt.
    2. Längere Fahrt von mehreren Stunden ins Ausland.

    Im Grunde wäre es ja nicht schlimm, außer es würde ein Unfall passieren oder vergleichbar schlimme Aktionen. Was wäre dann?

    Einerseits Versicherungstechnisch und einmal Führerscheintechnisch: Die Versicherung würde wahrscheinlich ab dem Zeitpunkt ordentlich den Preis erhöhen, wenn nicht gar gleich kündigen, wozu sie nach meinem mickrigen Wissen sogar das Recht hätte (oder?).

    Und was passiert mit meinem Führerschein? Irgendwie habe ich ja die Fahrerlaubnis für den PKW, nur eben aufgrund der Versicherung nicht genau für DIESES eine Auto.

    Würde mich über ein paar Antworten freuen. Sollte dieses Thema schonmal vorhanden gewesen sein, bitte ich vielmals um Entschuldigung.

    Vielen Dank schonmal und Grüße
  • Thema
    Re: Versicherungs-Klausel: Fahrer unter 23
    Autor
      F77
      schrieb am Montag, 29. August 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >ich habe seit kurzem den Führerschein und würd natürlich gern Auto fahren. Eigenes ist zu teuer, also bleibt nur das der Eltern.
    >
    >Doch dort ist die Versicherung aufgrund einiger Klauseln so billig, dass gleich einige Prozent drauf kommen würden, wenn ich als 18-Jähriger mit dem Auto fahren würde.
    >
    >Ein Grund für die niedrigen Prozente ist die Tatsache, dass "Fahrer unter 23 Jahre" nicht mit diesem Auto fahren.
    >
    >Nun ja. Jetzt frage ich mich, inwiefern das schlimm wäre, wenn ich doch einmal mit dem Auto fahren würde. Nur mal angenommen. Dazu würden mich explizit zwei Fälle interessieren:
    >
    >1. Kurze Fahrt innerorts, so ein bisschen herum halt.
    >2. Längere Fahrt von mehreren Stunden ins Ausland.
    >
    >Im Grunde wäre es ja nicht schlimm, außer es würde ein Unfall passieren oder vergleichbar schlimme Aktionen. Was wäre dann?
    >
    >Einerseits Versicherungstechnisch und einmal Führerscheintechnisch: Die Versicherung würde wahrscheinlich ab dem Zeitpunkt ordentlich den Preis erhöhen, wenn nicht gar gleich kündigen, wozu sie nach meinem mickrigen Wissen sogar das Recht hätte (oder?).
    >
    >Und was passiert mit meinem Führerschein? Irgendwie habe ich ja die Fahrerlaubnis für den PKW, nur eben aufgrund der Versicherung nicht genau für DIESES eine Auto.
    >
    >Würde mich über ein paar Antworten freuen. Sollte dieses Thema schonmal vorhanden gewesen sein, bitte ich vielmals um Entschuldigung.
    >
    >Vielen Dank schonmal und Grüße

    Deinem Fuehrerschein passiert nichts, ausser das uebliche, was bei einem Unfall sein koennte (Punkte,Aufbauseminar, ...). Versicherungstechnisch passiert erstmal auch nichts. Die Versicherung ist verpflichtet den Schaden zu begleichen, aber sie kann danach Regress bzw. eine Nachzahlung der Beitraege fordern, wodurch es fuer euch teuer werden koennte (man ist dann auf die Kulanz der Versicherung angewiesen). Kuendigen wird die Versicherung sicherlich nicht, das waere fuer die viel zu teuer.
    Es gibt aber Versicherungen, welche auch dich mit 140% (SF1/2) einstufen. Manchmal muss man dafuer ein Fahrsicherheitstraining absolviert haben, andere fordern nur, dass es einen Elternteil gibt, der mit SF2 oder besser bei einer KFZ-Haftpflicht eingestuft ist. Wenn du dazu noch die Versicherung ab dem 1.Juli abschliesst, zahlst du die 140% nur fuer ein halbes Jahr. Ab dem 1.Januar wirst du dann mit 100% (SF1) eingestuft. Also jetzt mit dem Auto deiner Eltern ein bischen einfahren und naechsten Sommer ein eigenes Auto zulegen und anmelden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Versicherungs-Klausel: Fahrer unter 23
    Autor
      evil-nurse
      schrieb am Montag, 29. August 2005
    Text
    >Deinem Fuehrerschein passiert nichts, ausser das uebliche, was bei einem Unfall sein koennte (Punkte,Aufbauseminar, ...). Versicherungstechnisch passiert erstmal auch nichts. Die Versicherung ist verpflichtet den Schaden zu begleichen, aber sie kann danach Regress bzw. eine Nachzahlung der Beitraege fordern, wodurch es fuer euch teuer werden koennte (man ist dann auf die Kulanz der Versicherung angewiesen). Kuendigen wird die Versicherung sicherlich nicht, das waere fuer die viel zu teuer.
    >Es gibt aber Versicherungen, welche auch dich mit 140% (SF1/2) einstufen. Manchmal muss man dafuer ein Fahrsicherheitstraining absolviert haben, andere fordern nur, dass es einen Elternteil gibt, der mit SF2 oder besser bei einer KFZ-Haftpflicht eingestuft ist. Wenn du dazu noch die Versicherung ab dem 1.Juli abschliesst, zahlst du die 140% nur fuer ein halbes Jahr. Ab dem 1.Januar wirst du dann mit 100% (SF1) eingestuft. Also jetzt mit dem Auto deiner Eltern ein bischen einfahren und naechsten Sommer ein eigenes Auto zulegen und anmelden.



    Dass meinem Führerschein nichts passiert, ist schonmal super. Und das mit der Versicherung dachte ich mir auch schon so ungefähr, kündigen können sie sich fast nicht leisten, vor allem wenn man noch mehr KFZs oder andere Versicherungen bei denen hat. Teuer wird es, soviel ist klar.

    Also ein eigenes Auto kommt noch gar nicht in die Tüte. Bräuchte gar keines, würde die meiste Zeit nur rumstehen, und dann müsste es auch nicht irgendeines sein, sondern was besonderes. Trotzdem die Frage: Was ist/heißt SF1/2?

    Fahrsicherheitstraining ist kein Problem, mach ich demnächst. Und das FSF mit Probezeitverkürzung hab ich auch vor.

    Also ein Elternteil zahlt 30%, was glaub ich das absolulte Tief ist, und somit auch unter SF2 (?) liegen dürfte.

    Und der "Trick" (ok, man muss es halt wissen) mit dem Anmelden ab Juli und dann ab Januar weniger zahlen ist ja nahezu genial...

    Aber wenn ich deinen letzten Satz so lese, lies ich da heraus dass du meinst dass ich ruhig mit dem Auto meiner Eltern fahren könnte (auch wenn ich das eigentlich nicht dürfte (Fahrer unter 23...)) oder wie???

    Mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Versicherungs-Klausel: Fahrer unter 23
    Autor
      F77
      schrieb am Montag, 29. August 2005
    Text
    >>Deinem Fuehrerschein passiert nichts, ausser das uebliche, was bei einem Unfall sein koennte (Punkte,Aufbauseminar, ...). Versicherungstechnisch passiert erstmal auch nichts. Die Versicherung ist verpflichtet den Schaden zu begleichen, aber sie kann danach Regress bzw. eine Nachzahlung der Beitraege fordern, wodurch es fuer euch teuer werden koennte (man ist dann auf die Kulanz der Versicherung angewiesen). Kuendigen wird die Versicherung sicherlich nicht, das waere fuer die viel zu teuer.
    >>Es gibt aber Versicherungen, welche auch dich mit 140% (SF1/2) einstufen. Manchmal muss man dafuer ein Fahrsicherheitstraining absolviert haben, andere fordern nur, dass es einen Elternteil gibt, der mit SF2 oder besser bei einer KFZ-Haftpflicht eingestuft ist. Wenn du dazu noch die Versicherung ab dem 1.Juli abschliesst, zahlst du die 140% nur fuer ein halbes Jahr. Ab dem 1.Januar wirst du dann mit 100% (SF1) eingestuft. Also jetzt mit dem Auto deiner Eltern ein bischen einfahren und naechsten Sommer ein eigenes Auto zulegen und anmelden.
    >
    >
    >
    >Dass meinem Führerschein nichts passiert, ist schonmal super. Und das mit der Versicherung dachte ich mir auch schon so ungefähr, kündigen können sie sich fast nicht leisten, vor allem wenn man noch mehr KFZs oder andere Versicherungen bei denen hat. Teuer wird es, soviel ist klar.

    Nicht unbedingt. Haengt, wie gesagt, von der Kulanz der Versicherung ab. Es gibt auch Versicherungen, welche gar nichts fordern.


    >
    >Also ein eigenes Auto kommt noch gar nicht in die Tüte. Bräuchte gar keines, würde die meiste Zeit nur rumstehen, und dann müsste es auch nicht irgendeines sein, sondern was besonderes. Trotzdem die Frage: Was ist/heißt SF1/2?
    >
    >Fahrsicherheitstraining ist kein Problem, mach ich demnächst. Und das FSF mit Probezeitverkürzung hab ich auch vor.

    Wenn du das FSF machen kannst, gehoerst du zu sehr wenigen Gluecklichen. Wie ich das so mitbekommen habe, gibt es naemlich nur sehr wenige Kurse.


    >
    >Also ein Elternteil zahlt 30%, was glaub ich das absolulte Tief ist, und somit auch unter SF2 (?) liegen dürfte.

    30% gibts es soweit ich weiss, ab SF22.
    SF steht fuer Schadenfreiheitsklasse. I.d.R. wird man nach einem schadenfreien Jahr um eine SF besser eingestuft. D.h. wenn man schadenfrei faehrt, hat man nach 22 Jahren SF22 und damit 30% erreicht. Die Ruckstufung im Schadensfall geht leider viel schneller. SF2 (entspricht 85%) steht also fuer 2 Jahre unfallfrei gefahren (zumindest ohne Haftpflichtschaden).


    >
    >Und der "Trick" (ok, man muss es halt wissen) mit dem Anmelden ab Juli und dann ab Januar weniger zahlen ist ja nahezu genial...
    >
    >Aber wenn ich deinen letzten Satz so lese, lies ich da heraus dass du meinst dass ich ruhig mit dem Auto meiner Eltern fahren könnte (auch wenn ich das eigentlich nicht dürfte (Fahrer unter 23...)) oder wie???

    Wenn du ordentlich, moeglichst passiv, vorausschauend und nur gelegentlich faehrst, ist das Risiko eines Unfalls eher gering und meiner Meinung nach vertretbar. Fahrer unter 23 werden deshalb hoeher eingestuft, weil sie besagte Eigenschaften meist nicht an den Tag legen und damit das Unfallrisiko deutlich hoeher ist.
    Ich denke auch, dass es auf jeden Fall besser ist, wenigstens gelegentlich mal zu fahren, als gar nicht. Ein Freund von mir hatte bzw. hat damit jedenfalls sehr grosse Probleme, weil er nach der Erlangung des FS jahrelang nicht gefahren ist (mach also nicht den gleichen Fehler).

    >
    >Mfg

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