Versicherungsfrage: Rückwärts auf andere Autos ...

  • Versicherungsfrage: Rückwärts auf andere Autos rauffahren
     Gast(Alex)
      schrieb am Freitag, 1. September 2006
    Halo Leute.

    Mein Fahrlehrer meinte einmal zu mir, als ich an einem Hügel stand (Ampel), ich solle extra viel Abstand halten, weil die Leute immer sehr zurückrollen. Er erzählte, dass wenn das Fahrzeug zurück rollt und mir dann quasi "drauffährt", es keine Zeugen gibt, ich als Unfallverursacher betrachtet werde - wenn mein Vordermann denn behauptet, ich wäre ihn drauf gefahren. Stimmt das denn? Das bringt mich nämlich auf ein Geschehnis auf gerade:

    Ich war auf einem Parkplatz, vor mir war ebenfalls ein Auto, das plötzlich anhielt. So weit kein Problem, immerhin hielt ich auch fünf Meter Abstand. Nun legt mein Vordermann (dessen Auto mit 4 Personen besetzt war) den Rückwärtsgang ein und fährt mir fast drauf - bloss gut, dass ich noch den Rückwärtsgang einlegen konnte, um Rückwärts zu fahren. Natürlich gibt es so etwas wie gegenseitige Rücksichtsnahme... Ich frage mich dennoch, ich war alleine, die zu viert, was wäre passiert, wenn die behauptet hätten, ich wäre ihnen draufgefahren. Neutrale Zeugen gab es keine. Kann man in so einem Fall nachweisen, wer wen drauffährt? Oder wäre ich in so einem Falle dann der Schuldige gewesen und müsste die Kosten übernehmen?

    (Da ich in der Probezeit bin, wäre der Führerschein auch gleich weg gewesen, oder?)
  • Thema
    Re: Versicherungsfrage: Rückwärts auf andere Autos rauffahren
    Autor
      Damien
      schrieb am Freitag, 1. September 2006
    Text
    Es ist schon so, dass du zunächst mal als Verursacher angesehen wirst, ist klar, sieht ja zunächst auch mal danach aus. Ein Gutachter kann aber fast immer feststellen, ob du dem anderen Fahrzeug aufgefahren bist oder ob du gestanden hast und in der Stadt an einer Ampel wird es sicher auch noch Andere geben, die den Unfall beobachten. Dennoch sollte man nicht zu dicht auffahren, da es schon sein kann, dass der eine oder Andere mal etwas zurückrollt, in dem Fall wird wohl jeder der Beiden eine Teilschuld bekommen. Da muss man es ja nicht unbedingt drauf ankommen lassen.

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  • Thema
    Re: Re: Versicherungsfrage: Rückwärts auf andere Autos rauffahren
    Autor
      Heretiker
      schrieb am Montag, 4. September 2006
    Text
    Sowas lässt sich sogar ziemlich leicht nachweisen:

    Ist der Rückwärtsgang eingelegt, brennt auch die entsprechende Lampe, beim Zusammenstoß splittert das Glas und verschmilzt mit dem heißen Draht der Birne. Das ergebnis sieht anders aus, als der normale klate Draht.

    Rechtlich ist es so:
    Wenn der Vordermann rollt (und ja, selbst wenn es 2 Meter sind) bist Du Schuld. Wenn er aber fährt (Gang eingelegt) hat er Schuld. Eigentlich ziemlich bekloppt, aber nicht zu ändern. bei 3 bis 4 metern Abstand an einer normalen Steigung kann eigentlich nix passieren,.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Versicherungsfrage: Rückwärts auf andere Autos rauffahren
    Autor
      Marv
      schrieb am Montag, 4. September 2006
    Text

    >Rechtlich ist es so:
    >Wenn der Vordermann rollt (und ja, selbst wenn es 2 Meter sind) bist Du Schuld. Wenn er aber fährt (Gang eingelegt) hat er Schuld. Eigentlich ziemlich bekloppt, aber nicht zu ändern. bei 3 bis 4 metern Abstand an einer normalen Steigung kann eigentlich nix passieren,.


    Hi.
    Wie kommst du darauf? Ich weiß jetzt leider nicht, ob das irgendwo festgelegt wurde, aber eigentlich widerspricht das doch dem rechtlichen Schuldbegriff. Lasse mich aber gern eines besseren belehren :-).
    Ok, es ist nur schwer nachzuweisen, wenn was passiert, aber man kann dem Hintermann doch nicht schon von vornherein die Schuld geben. Sonst kann man das als Vordermann ja leicht mal ausnutzen.

    Marv

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Versicherungsfrage: Rückwärts auf andere Autos rauffahren
    Autor
      Damien
      schrieb am Montag, 4. September 2006
    Text
    Mag sein, dass es so ist mit dem Draht, gerade aber bei älteren Autos würd ich mich da nicht drauf verlassen, zudem splittert dieses Glas ja nicht immer bei jedem Zusammenstoss.

    Wenn einer 4m zurückrollt ist sicher er schuld, fällt dann meiner Meinung nach in die Kategorie er beherscht sein Fahrzeug nicht. Bei deiner Aussage kann der ja auch 20m die halbe Straße zurückrollen und trotzdem ist der Hintermann schuld, der kann sich aber eben nicht in Luft auflösen. Wie es konkret rechtlich ist weis ich nicht, aber rein von der logischen Einschätzung her, wie ich schon sagte, wenn man extremst dich auffährt, also Stoßstange an Stoßstange quasi wäre der Hintermann schuld, wenn der Vordermann zu weit zurückrollt, also wie gennant 4 und mehr Meter, dann ist er schuld. Ansonsten wär ich für Teilschuld von Beiden, weil der Vordermann nicht zu weit zurückrollen darf, der Hintermann aber auch genügend Abstand halten muss, falls es eben doch mal passiert (dieses bekannte mit Fehlern anderer rechnen). Müsste halt individuell entschieden werden.

    Es ist nur insofern falsch, als dass der Hintermann grundsätzlich immer Schuld hat und dies lässt sich auch im Zweifelsfalle feststellen. Sonst würde echt noch einer auf die Idee kommen und einfach mal an ner Ampel mit Steigung 5m zurückrollen weil er gerade ein neues Heck gebrauchen könnte...

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