Verständnisfrage

  • Verständnisfrage
     Henri T.
      schrieb am Freitag, 14. Februar 2020
    Hey,

    ich hätte mal eine Verständnisfrage zum Thema Probezeit. Und zwar bin ich der Meinung gelernt zu haben, dass die Probezeit 2 Jahre andauert - außer man ist jünger als 21. Dann bis zum Erreichen dieses Alters. Nun habe ich auf https://www.anwalt.org/probezeit-fuehrerschein/#Alkohol_und_Drogen_in_der_Probezeit_beim_Fuehrerschein gelesen, dass irgendwie zwischen Probezeit und "jünger als 21" unterschieden wird: "Beim Führerschein in der Probezeit ist Alkohol am Steuer absolut tabu. Dies gilt auch für Autofahrer unter 21 Jahren. Die sonst übliche Grenze von 0,5 Promille gilt für diese beiden Personengruppen nicht." Stimmt das und wenn ja, inwiefern werden die noch unterschieden?
  • Thema
    Re: Verständnisfrage
    Autor
      Dean
      schrieb am Freitag, 14. Februar 2020
    Text
    Alkverbot für alle unter 21.
    Alkverbot für alle die in der Probezeit sind, egal wie alt.

    Führerschein B17 gemacht, mit 19 aus der PZ raus, Alkverbot bis 21..
    Führerschein B mit 25 gemacht, Alkverbot bis aus der PZ (27) raus.

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