Verstöße gegen die StVvorschriften

  • Verstöße gegen die StVvorschriften
     sternenfahrer
      schrieb am Dienstag, 31. Juli 2007
    Ich blicke leider gar nicht mehr bei den Konsequenzen von Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften durch.
    Habe mir das Kapitel in meinem T-Buch durchgelesen, doch schlauer bin ich nicht geworden.

    Soweit ich weiß:
    Verwarnung (geringen Ordnungswidrigkeiten) -> 5,- - 35,-€
    Bußgeldbescheid (bedeutende Ordnungswidrigkeit) -> ab 35,-€.. wieviele Punkte?
    Straftat (schwerwiegende Verstöße) -> Geld + Punkte + jur. Konsequenzen (Freiheitsstrafe etc.)

    Nach Flensburg kommen Straftaten (5-7) und Ordnungswidrigkeiten (1-4) ab 40,-€ Bußgeld

    Soweit hab ichs verstanden. Die Frage ist nur, wann bekomme ich [in der Probezeit) ein Fahrverbot; wann den Entzug der Fahrerlaubnis..?
    Zudem: Wann erhöht sich die Probezeit um 2 Jahre? Immer bei Bußgeldbescheid, oder?

    Danke.
  • Thema
    Re: Verstöße gegen die StVvorschriften
    Autor
      FL Marco
      schrieb am Dienstag, 31. Juli 2007
    Text
    Bei einer Ordnungswidrigkeit ab 40.- € wird meist deine Prozeit verlängert. Bzw. man muss differenzieren zwischen einen B-Verstoss z.B. Während der Fahrt telefonieren und zwischen einen A-Verstoss z.b. über eine Lza fahren, die rotes Licht aufweißt. Ein A-Verstoss ist auch wenn man z.B. 21 km/h zu schnell fährt (Toleranz km/h abgezogen) Bei einer Straftat, wie z.B. Fahrerflucht wird der Führerschein mit sofortiger Wirkung entzogen. Kommt also darauf an, was man angestellt hat.

    Gruß Marco

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  • Thema
    Re: Re: Verstöße gegen die StVvorschriften
    Autor
      sternenfahrer
      schrieb am Dienstag, 31. Juli 2007
    Text
    >Bei einer Ordnungswidrigkeit ab 40.- € wird meist deine Prozeit verlängert. Bzw. man muss differenzieren zwischen einen B-Verstoss z.B. Während der Fahrt telefonieren und zwischen einen A-Verstoss z.b. über eine Lza fahren, die rotes Licht aufweißt. Ein A-Verstoss ist auch wenn man z.B. 21 km/h zu schnell fährt (Toleranz km/h abgezogen) Bei einer Straftat, wie z.B. Fahrerflucht wird der Führerschein mit sofortiger Wirkung entzogen. Kommt also darauf an, was man angestellt hat.
    >
    >Gruß Marco

    Danke Marco! Aber wie wird da differenziert zwischen Fahrer und Pobezeit-Fahrer?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Verstöße gegen die StVvorschriften
    Autor
      Muffy
      schrieb am Mittwoch, 1. August 2007
    Text
    >>Bei einer Ordnungswidrigkeit ab 40.- € wird meist deine Prozeit verlängert. Bzw. man muss differenzieren zwischen einen B-Verstoss z.B. Während der Fahrt telefonieren und zwischen einen A-Verstoss z.b. über eine Lza fahren, die rotes Licht aufweißt. Ein A-Verstoss ist auch wenn man z.B. 21 km/h zu schnell fährt (Toleranz km/h abgezogen) Bei einer Straftat, wie z.B. Fahrerflucht wird der Führerschein mit sofortiger Wirkung entzogen. Kommt also darauf an, was man angestellt hat.
    >>
    >>Gruß Marco
    >
    >Danke Marco! Aber wie wird da differenziert zwischen Fahrer und Pobezeit-Fahrer?

    Es wird nicht differenziert. Die Höhe des Bußgeldes bleibt gleich, ob Du in der Probezeit bist oder nicht.
    Der Unterschied ist, daß, wenn Du in der Probezeit einen A-Verstoss oder 2 B-Verstösse begehst, sich Deine Probezeit auf 4 Jahre verlängert und Du ein Aufbauseminar (ASF) besuchen musst.

    Gruß Muffy

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