Vertrag
Ich habe ein ganz dringende Frage, in Bezug auf den Führerschein.
Wenn ich mich am 12 August 2003 angemeldet habe, und im Juni meine theoretische Prüfung abgelegt habe, muss ich dann wenn ich bis zum 12. August 2004 nciht fertig bin, die Grundgebühr nochmal zahlen wenn die Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrschulen gelten ??
Im Vertrag ist der folgende Satz enthalten Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres seit Abschluss des Ausbildungsvertrages.
besagt dieser dass der Vertrag nach einem Jahr abläuft und dass ich dann die Grundgebühr zahlen muss?????