Verwarngeld in Probezeit

  • Verwarngeld in Probezeit
     car
      schrieb am Mittwoch, 12. Juli 2006
    Hallo,

    ich wollte mal fragen wie das so ist mit dem Verwarngeld in der Probezeit. Ich musste mal 10 euro bezahlen, da die Parkdauer überschritten war. Das wird ja bestimmt irgendwo gespeichert. Habe irgendwo gelesen, dass es bis zu ner höhe von max. 30 euro Verwarngelder sein dürfen, und ab da dann die probezeit verlängert wird? stimmt das so? und hat es auch was damit zu tun wer der Halter des fahrzeugs ist, das diese 10 euro sozusagen auf sein konto gehn?

    würde mich über antworten freuen
  • Thema
    Re: Verwarngeld in Probezeit
    Autor
      Ludo
      schrieb am Mittwoch, 12. Juli 2006
    Text
    Ein Verwarngeld hat keine Auswirkungen auf die Probezeit. Es sei denn, man stellt sich regelmäßig in die Feuerwehr-Einfahrt ;-).
    Probezeitverlängerung gibt es z.B. bei zu schnellem Fahren (ab 21 km/h schneller als erlaubt), oder wenn man beispielsweise ein Handy am Ohr hat.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Verwarngeld in Probezeit
    Autor
      Holger
      schrieb am Mittwoch, 12. Juli 2006
    Text
    >Ein Verwarngeld hat keine Auswirkungen auf die Probezeit. Es sei denn, man stellt sich regelmäßig in die Feuerwehr-Einfahrt ;-).
    >Probezeitverlängerung gibt es z.B. bei zu schnellem Fahren (ab 21 km/h schneller als erlaubt), oder wenn man beispielsweise ein Handy am Ohr hat.
    >kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    bei handy am ohr, oder auch nur in der hand, gibt es 40€ und 1 punkt aber keine pz massnahme da ein b verstoss.

    holger
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Verwarngeld in Probezeit
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 12. Juli 2006
    Text
    Hi Holger,

    das ist zB was was ich meinen lieben FS nie verrate!

    Man muß sie nicht noch dazu animieren :-)

    Grüßle
    WOlfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Verwarngeld in Probezeit
    Autor
      car
      schrieb am Mittwoch, 12. Juli 2006
    Text
    >Hi Holger,
    >
    >das ist zB was was ich meinen lieben FS nie verrate!
    >
    >Man muß sie nicht noch dazu animieren :-)
    >
    >Grüßle
    >WOlfe



    naja ich würde mich nicht dazu animiert fühlen dann 40 euro bezahlen zu dürfen :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Verwarngeld in Probezeit
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 13. Juli 2006
    Text
    Ich meinte damit, dass dies "nur" ein B-Verstoß ist.

    So, und nun Gute Nacht
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten


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