Verwarnung!!

  • Verwarnung!!
     D.h-
      schrieb am Dienstag, 31. Mai 2005
    Hallo,

    habe heute eine verwarnung bekommen für falsch parken mit dem Inhalt, dass ich nun eine schriftliche Verwarnung bekommen würde...

    womit habe ich nun zu rechnen? Ist es "nur" eine Verwarnung, oder kommt noch eine Geldstrafe dazu oder ähnliches? Wie könnte das aussehen, ih bin da ein wenig ratlos...

    vielen dank!
  • Thema
    Re: Verwarnung!!
    Autor
      Boinki
      schrieb am Dienstag, 31. Mai 2005
    Text
    auf eine verwarnung folgt für gewöhnlich auch ein verwarnungsgeld - allgemein kostet falsch parken bundesweit 15 euro, bis auf diverse ausnahmen - normalerweise legen sie die überweisung aber direkt in den umschlag - evtl kommt noch ein weiteres schreiben, denn allein den geschickten brief wollen die behörden bezahlt wissen - ist das geld dann bezahlt, war es das - der eintrag wird gelöscht und du hast weiterhin eine reine weisse weste - bist du gut und kommst mit einem einspruch durch (was aber bei falsch parken praktisch nicht möglich ist), dann erledigt sich die sache annähernd kostenfrei (von portokosten abgesehen)

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  • Thema
    Re: Re: Verwarnung!!
    Autor
      d.h-
      schrieb am Dienstag, 31. Mai 2005
    Text
    >auf eine verwarnung folgt für gewöhnlich auch ein verwarnungsgeld - allgemein kostet falsch parken bundesweit 15 euro, bis auf diverse ausnahmen - normalerweise legen sie die überweisung aber direkt in den umschlag - evtl kommt noch ein weiteres schreiben, denn allein den geschickten brief wollen die behörden bezahlt wissen - ist das geld dann bezahlt, war es das - der eintrag wird gelöscht und du hast weiterhin eine reine weisse weste - bist du gut und kommst mit einem einspruch durch (was aber bei falsch parken praktisch nicht möglich ist), dann erledigt sich die sache annähernd kostenfrei (von portokosten abgesehen)
    >


    danke, 15€ sind ja doch noch machbar :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Verwarnung!!
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Dienstag, 31. Mai 2005
    Text
    >>auf eine verwarnung folgt für gewöhnlich auch ein verwarnungsgeld - allgemein kostet falsch parken bundesweit 15 euro, bis auf diverse ausnahmen - normalerweise legen sie die überweisung aber direkt in den umschlag - evtl kommt noch ein weiteres schreiben, denn allein den geschickten brief wollen die behörden bezahlt wissen - ist das geld dann bezahlt, war es das - der eintrag wird gelöscht und du hast weiterhin eine reine weisse weste - bist du gut und kommst mit einem einspruch durch (was aber bei falsch parken praktisch nicht möglich ist), dann erledigt sich die sache annähernd kostenfrei (von portokosten abgesehen)
    >>
    >
    >
    >danke, 15€ sind ja doch noch machbar :)
    >
    Hallo!
    Ich soll 20€ bezahlen, weil ich der einzigste war, der richtig geparkt hat.
    Kein Scherz!
    Hans FL

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Verwarnung!!
    Autor
      Gast18
      schrieb am Dienstag, 31. Mai 2005
    Text
    Hey!
    haben die das damit begründet, dass kein anderer richtig stand?
    das ist mal wieder typisch deutsch, ich sag es ja immer wieder...
    auf der einen seite wollen sie, dass man es richtig macht, aber wenn man es macht ist es auch falsch.
    was machst du denn jetzt? bezahlen oder beschweren?
    LG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Verwarnung!!
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Mittwoch, 1. Juni 2005
    Text
    >Hey!
    >haben die das damit begründet, dass kein anderer richtig stand?
    >das ist mal wieder typisch deutsch, ich sag es ja immer wieder...
    >auf der einen seite wollen sie, dass man es richtig macht, aber wenn man es macht ist es auch falsch.
    >was machst du denn jetzt? bezahlen oder beschweren?
    >LG
    >
    Bei der Bußgeldstelle Widerspruch eingelegt und bei der Polizei eine Dienstaufasichtsbeschwerde über den Beamten, eingereicht.
    Nun heißt es abwarten.
    Hans Fl.

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