Verwarnungsgeld nach einer Nachprüfung

  • Verwarnungsgeld nach einer Nachprüfung
     Martinvdg
      schrieb am Donnerstag, 9. September 2004
    Hallo, ich habe mal eine Frage und hoffe das mir hier jemand weiter helfen kann.

    Ich habe in meiner Probezeit zwei A-Verstösse begangen. Deswegen habe ich nachdem ersten schon eine Nachprüfung gemacht und nach dem zweiten eine Empfehlung zu so einem Psychologischen Seminar zu gehen um die beiden Punkte wieder abzubauen was ich allerdings nicht gemacht habe. Mein Problem ist nun das ich letzte Woche geblitzt wurde mit 65 km/h in einer 50er Zone. Also habe ich ein Verwarngeld von 25 € zu zahlen. Meine Frage ist nun, ob ich jetzt irgendwas zu befürchten habe, dass ich den Lappen z.b. verliere oder mir das als B-Verstoss angerechnet wird. Das ich den Lappen bei 71 km/h also auch mit einem Punkt los gewesen wäre weiß ich. Nur nicht was ist wenn ich nur ein Verwarngeld zahlen muss.

    Vielen Dank im voraus.


    Martin

  • Thema
    Re: Verwarnungsgeld nach einer Nachprüfung
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 9. September 2004
    Text
    >Hallo, ich habe mal eine Frage und hoffe das mir hier jemand weiter helfen kann.
    >
    >Ich habe in meiner Probezeit zwei A-Verstösse begangen. Deswegen habe ich nachdem ersten schon eine Nachprüfung gemacht und nach dem zweiten eine Empfehlung zu so einem Psychologischen Seminar zu gehen um die beiden Punkte wieder abzubauen was ich allerdings nicht gemacht habe. Mein Problem ist nun das ich letzte Woche geblitzt wurde mit 65 km/h in einer 50er Zone. Also habe ich ein Verwarngeld von 25 € zu zahlen. Meine Frage ist nun, ob ich jetzt irgendwas zu befürchten habe, dass ich den Lappen z.b. verliere oder mir das als B-Verstoss angerechnet wird. Das ich den Lappen bei 71 km/h also auch mit einem Punkt los gewesen wäre weiß ich. Nur nicht was ist wenn ich nur ein Verwarngeld zahlen muss.
    >
    >Vielen Dank im voraus.
    >
    >
    >Martin
    >
    >Wenn Du nur ein Verwarngeld zahlen mußtest mußt Du den Führerschein nicht abgegeben - aber besser wärs Du gibst ihn freiwliig ab!

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  • Thema
    Re: Re: Verwarnungsgeld nach einer Nachprüfung
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 9. September 2004
    Text
    >>Hallo, ich habe mal eine Frage und hoffe das mir hier jemand weiter helfen kann.
    >>
    >>Ich habe in meiner Probezeit zwei A-Verstösse begangen. Deswegen habe ich nachdem ersten schon eine Nachprüfung gemacht und nach dem zweiten eine Empfehlung zu so einem Psychologischen Seminar zu gehen um die beiden Punkte wieder abzubauen was ich allerdings nicht gemacht habe. Mein Problem ist nun das ich letzte Woche geblitzt wurde mit 65 km/h in einer 50er Zone. Also habe ich ein Verwarngeld von 25 € zu zahlen. Meine Frage ist nun, ob ich jetzt irgendwas zu befürchten habe, dass ich den Lappen z.b. verliere oder mir das als B-Verstoss angerechnet wird. Das ich den Lappen bei 71 km/h also auch mit einem Punkt los gewesen wäre weiß ich. Nur nicht was ist wenn ich nur ein Verwarngeld zahlen muss.
    >>
    >>Vielen Dank im voraus.
    >>
    >>
    >>Martin
    >>

    Ein Verwarnungsgeld ist harmlos. Aber reiss dich zukünftig mal zusammen!

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  • Thema
    Re: Verwarnungsgeld nach einer Nachprüfung
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 9. September 2004
    Text
    >Hallo, ich habe mal eine Frage und hoffe das mir hier jemand weiter helfen kann.
    >
    >Ich habe in meiner Probezeit zwei A-Verstösse begangen. Deswegen habe ich nachdem ersten schon eine Nachprüfung gemacht und nach dem zweiten eine Empfehlung zu so einem Psychologischen Seminar zu gehen um die beiden Punkte wieder abzubauen was ich allerdings nicht gemacht habe. Mein Problem ist nun das ich letzte Woche geblitzt wurde mit 65 km/h in einer 50er Zone. Also habe ich ein Verwarngeld von 25 € zu zahlen. Meine Frage ist nun, ob ich jetzt irgendwas zu befürchten habe, dass ich den Lappen z.b. verliere oder mir das als B-Verstoss angerechnet wird. Das ich den Lappen bei 71 km/h also auch mit einem Punkt los gewesen wäre weiß ich. Nur nicht was ist wenn ich nur ein Verwarngeld zahlen muss.
    >
    >Vielen Dank im voraus.
    >
    >
    >Martin
    >
    >
    solange du keine Punkte sondern nur eine Geldstrafe bekommst passiert nichts, also unter 21 km/h kannst du im Prinziep so oft du willst geblitzt werden ohne Konsequenzen außer Geldstrafe.
    Dennoch würde ich in deiner Situation meine Fahrweise etwas überdenken, zumindest solange du noch in der Probezeit bist.

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  • Thema
    Re: Re: Verwarnungsgeld nach einer Nachprüfung
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 9. September 2004
    Text
    >>Hallo, ich habe mal eine Frage und hoffe das mir hier jemand weiter helfen kann.
    >>
    >>Ich habe in meiner Probezeit zwei A-Verstösse begangen. Deswegen habe ich nachdem ersten schon eine Nachprüfung gemacht und nach dem zweiten eine Empfehlung zu so einem Psychologischen Seminar zu gehen um die beiden Punkte wieder abzubauen was ich allerdings nicht gemacht habe. Mein Problem ist nun das ich letzte Woche geblitzt wurde mit 65 km/h in einer 50er Zone. Also habe ich ein Verwarngeld von 25 € zu zahlen. Meine Frage ist nun, ob ich jetzt irgendwas zu befürchten habe, dass ich den Lappen z.b. verliere oder mir das als B-Verstoss angerechnet wird. Das ich den Lappen bei 71 km/h also auch mit einem Punkt los gewesen wäre weiß ich. Nur nicht was ist wenn ich nur ein Verwarngeld zahlen muss.
    >>
    >>Vielen Dank im voraus.
    >>
    >>
    >>Martin
    >>
    >>
    >solange du keine Punkte sondern nur eine Geldstrafe bekommst passiert nichts, also unter 21 km/h kannst du im Prinziep so oft du willst geblitzt werden ohne Konsequenzen außer Geldstrafe.
    >Dennoch würde ich in deiner Situation meine Fahrweise etwas überdenken, zumindest solange du noch in der Probezeit bist.
    >

    "Keine Punkte sondern nur eine Geldstrafe" wer schreibt so einen Unsinn - Eine Geldstrafe heißt: Für eine Straftat die Strafe; und für Straftaten gibts mindestens 5 und maximal 7 Punkte!

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  • Thema
    Re: Re: Verwarnungsgeld nach einer Nachprüfung
    Autor
      Martinvdg
      schrieb am Donnerstag, 9. September 2004
    Text
    >>Hallo, ich habe mal eine Frage und hoffe das mir hier jemand weiter helfen kann.
    >>
    >>Ich habe in meiner Probezeit zwei A-Verstösse begangen. Deswegen habe ich nachdem ersten schon eine Nachprüfung gemacht und nach dem zweiten eine Empfehlung zu so einem Psychologischen Seminar zu gehen um die beiden Punkte wieder abzubauen was ich allerdings nicht gemacht habe. Mein Problem ist nun das ich letzte Woche geblitzt wurde mit 65 km/h in einer 50er Zone. Also habe ich ein Verwarngeld von 25 € zu zahlen. Meine Frage ist nun, ob ich jetzt irgendwas zu befürchten habe, dass ich den Lappen z.b. verliere oder mir das als B-Verstoss angerechnet wird. Das ich den Lappen bei 71 km/h also auch mit einem Punkt los gewesen wäre weiß ich. Nur nicht was ist wenn ich nur ein Verwarngeld zahlen muss.
    >>
    >>Vielen Dank im voraus.
    >>
    >>
    >>Martin
    >>
    >>
    >solange du keine Punkte sondern nur eine Geldstrafe bekommst passiert nichts, also unter 21 km/h kannst du im Prinziep so oft du willst geblitzt werden ohne Konsequenzen außer Geldstrafe.
    >Dennoch würde ich in deiner Situation meine Fahrweise etwas überdenken, zumindest solange du noch in der Probezeit bist.
    >

    Das das nicht okay ist weiß ich selber... war aber nicht immer das Rasen was mit einem kleinen Punto mit 55 PS aich gar nicht geht sondern überholen auf 2 Spuriger im Überholverbot usw....

    Na ja gut dann kann ich ja ruhig zugeben das ich gefahren bin ohne das was passiert...

    Danke für die Antworten..

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