Verwarnungsgeld nicht bezahlt

  • Verwarnungsgeld nicht bezahlt
     Gast
      schrieb am Mittwoch, 9. März 2005
    Habe es versäumt ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro zu bezahlen wegen Falschparkens. Habe mich informiert, dass ich nun einen Bußgeldbescheid erhalten werde. Gibt es hierfür dann auch Punkte in Flensburg oder kommt man mit einem blauen Auge davon, da ja die Quelle allen Übels ein Verwarngeld ist/war?!
  • Thema
    Re: Verwarnungsgeld nicht bezahlt
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 9. März 2005
    Text
    Hallo,

    Punkte gibt's deswegen keine, es wird nur teurer weil zu dem Verwarnungsgeld noch Gebühren dazukommen.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Verwarnungsgeld nicht bezahlt
    Autor
      Muffy
      schrieb am Donnerstag, 10. März 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >Punkte gibt's deswegen keine, es wird nur teurer weil zu dem Verwarnungsgeld noch Gebühren dazukommen.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten
    >
    Und die Gebühren liegen bei ca. 25,- Euro (glaub 25,60 €)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Verwarnungsgeld nicht bezahlt
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 10. März 2005
    Text
    >>Hallo,
    >>
    >>Punkte gibt's deswegen keine, es wird nur teurer weil zu dem Verwarnungsgeld noch Gebühren dazukommen.
    >>
    >>Viele Grüße
    >>Kirsten
    >>
    >Und die Gebühren liegen bei ca. 25,- Euro (glaub 25,60 €)
    >

    Ich hatte letztens auch ein Verwarngeld nicht bezahlt weil ich des wirklich nicht einsah. Hab nachher die Sache meinem Anwalt übergeben und musste dann garnichts bezahlen, also nicht immer gleich alles reumütig bezahlen denn das Gesetz hatt mehr lücken als man denkt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Verwarnungsgeld nicht bezahlt
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 10. März 2005
    Text
    >>>Hallo,
    >>>
    >>>Punkte gibt's deswegen keine, es wird nur teurer weil zu dem Verwarnungsgeld noch Gebühren dazukommen.
    >>>
    >>>Viele Grüße
    >>>Kirsten
    >>>
    >>Und die Gebühren liegen bei ca. 25,- Euro (glaub 25,60 €)
    >>
    >
    >Ich hatte letztens auch ein Verwarngeld nicht bezahlt weil ich des wirklich nicht einsah. Hab nachher die Sache meinem Anwalt übergeben und musste dann garnichts bezahlen, also nicht immer gleich alles reumütig bezahlen denn das Gesetz hatt mehr lücken als man denkt.
    >

    Und der Anwalt ist natürlich viel billiger.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Verwarnungsgeld nicht bezahlt
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 10. März 2005
    Text
    >>>>Hallo,
    >>>>
    >>>>Punkte gibt's deswegen keine, es wird nur teurer weil zu dem Verwarnungsgeld noch Gebühren dazukommen.
    >>>>
    >>>>Viele Grüße
    >>>>Kirsten
    >>>>
    >>>Und die Gebühren liegen bei ca. 25,- Euro (glaub 25,60 €)
    >>>
    >>
    >>Ich hatte letztens auch ein Verwarngeld nicht bezahlt weil ich des wirklich nicht einsah. Hab nachher die Sache meinem Anwalt übergeben und musste dann garnichts bezahlen, also nicht immer gleich alles reumütig bezahlen denn das Gesetz hatt mehr lücken als man denkt.
    >>
    >
    >Und der Anwalt ist natürlich viel billiger.
    >

    Kfz Rechtsschutzversicherung machts möglich. Ohne der würde ich heutzutage gar kein Auto mehr fahren. Verstehe eh nicht das die nicht längst Pflicht ist so wie die Haftpflicht.

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  • Thema
    Re: Verwarnungsgeld nicht bezahlt
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 10. März 2005
    Text
    soweit ich weiß, gibt es keine Punkte, allerdigns
    kommt zu dem strafzettel noch Verwaltungsgebühren oder sowas hinzu und du bekommst halt dann ne mahnung
    that's all

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Verwarnungsgeld nicht bezahlt
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 11. März 2005
    Text
    >soweit ich weiß, gibt es keine Punkte, allerdigns
    >kommt zu dem strafzettel noch Verwaltungsgebühren oder sowas hinzu und du bekommst halt dann ne mahnung
    >that's all
    >

    Nee, iss nicht all, weil's n B-Verstoß ist. Wenn betreffender Falschparker noch Probezeit hat, macht er das nochmal und darf dann gleich zur Nachschulung, mit Allem was Spaß macht, 4 Jahre Probezeit, z.B.

    Also, schön ordentlich fahren...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Verwarnungsgeld nicht bezahlt
    Autor
      Muffy
      schrieb am Freitag, 11. März 2005
    Text
    >>soweit ich weiß, gibt es keine Punkte, allerdigns
    >>kommt zu dem strafzettel noch Verwaltungsgebühren oder sowas hinzu und du bekommst halt dann ne mahnung
    >>that's all
    >>
    >
    >Nee, iss nicht all, weil's n B-Verstoß ist. Wenn betreffender Falschparker noch Probezeit hat, macht er das nochmal und darf dann gleich zur Nachschulung, mit Allem was Spaß macht, 4 Jahre Probezeit, z.B.
    >
    >Also, schön ordentlich fahren...
    >

    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die F..... halten!

    Falschparken ist definitiv weder ein B- noch ein A-!

    Gruß Muffy(FL)Verstoß

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