Voraussetzungen. . .

  • Voraussetzungen. . .
     Fresh|Frozen
      schrieb am Mittwoch, 4. August 2010
    Servus..

    Also, mich würde mal interessieren, was man für Vorraussetzungen erfüllen muss, um Fl werden zu können. Soweit ich weiß, muss er mind. 22 Jahre jung sein; geistig, körperlich und fachlich geeignet sein; mind. Hauptschulabschluss haben & eine Ausbildung haben; ausreichende Fahrpraxis an den auszubildenden Fahzeugen haben (nicht auf Probe) und klar die Prüfung machen.

    Ich hab auch noch gesehen dass man mindestens in den Klassen A, BE & CE den Führerschein braucht. Ist dass wirklich ein MUSS oder kann man auch ohne diese Klassen Fl werden(man hat dann halt schlechtere Chancen auf eine Stelle)? Ich hab auch gelesen, dass man innerhalb der letzten 3 Jahre zum Fahrlehrer ausgebildet worden sein muss.. Ist das wirklich Pflicht? Also erlischt diese Ausbildung nach den drei Jahren, wenn man in diesem Zeitraum keine Stelle gefunden hat? Auch wenn man das nur "nebenbei" macht also quasi zur Gehaltaufstockung, das hab ich hier schon öfter gelesen.

    Danke schon mal für die Antworten
  • Thema
    Re: Voraussetzungen. . .
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Mittwoch, 4. August 2010
    Text
    mind. Hauptschulabschluss haben & eine Ausbildung haben;
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Mit "eine Ausbildung haben", meinst Du sicher; einen Beruf erlernt.
    Das ist korrekt. Statt dessen ist auch ein Abitur ausreichend.
    Führerschein Klasse A,B,C,E ist eine logische Voraussetzung, genauso wie entsprechende Fahrpraxis auf diesen Fahrzeugen. Wobei es dann noch Möglichkeiten gibt mangelnde Fahrpraxis mit einem Lkw auszugleichen durch Fahrstunden mit einem Lkw und Anhänger in der Fahrlehrerschule.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Voraussetzungen. . .
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Mittwoch, 4. August 2010
    Text
    wenn du das nur "nebenbei" machen willst träum von was anderem.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Voraussetzungen. . .
    Autor
      Fresh|Frozen
      schrieb am Mittwoch, 4. August 2010
    Text
    >wenn du das nur "nebenbei" machen willst träum von was anderem.
    >
    >mfg
    ____________________________________________
    Les richtig! Ich hab nicht geschriebn dass ich dass nur "nebenbei" machen will sondern es einfach mal erwähnt und wollte somit mehr Information zu diesem Thema haben!

    Auf einer Internetseite stand:
    "Auf die 'Grundfahrlehrerlaubnis' aufbauen, kann je nach Interesse, Neigung und vorhandenen Voraussetzungen die Fahrlerlaubnis der Klassen A, CE und DE zusätzlich erworben werden."

    Ist es dann keine Pflicht? Hätte auch noch gerne zu den anderen Fragen Antworten.

    Nette Grüße (:

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Voraussetzungen. . .
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Mittwoch, 4. August 2010
    Text
    die Fahrlerlaubnis der Klassen A, CE und DE
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Ich verstehe das Wort "Fahrlerlaubnis" nicht. Schlechtes deutsch.
    Wenn Du Fahrerlaubnis meinst - die mußt Du vorher alle Klassen haben
    Wenn Du Fahrlehrerlaubnis meinst - die kannst Du für Klasse A, CE, DE später noch machen. Das heißt; wenn Du die Fahrlehrerschule besucht hast und alle Prüfungen bestanden hast, hast Du nur die Grundfahrlehrerlaubnis Klasse BE. Wenn Du auch noch Motorrad ausbilden willst, mußt Du nocheinmal 4 Wochen zur Fahrlehrerschule.
    Und falls Du auch Lkw ausbilden willst, nochmal zur Fahrlehrerschule.
    Jetzt verstanden ?
    Unterschied Fahrerlaubnis - Fahrlehrerlaubnis.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Voraussetzungen. . .
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Mittwoch, 4. August 2010
    Text
    Richtig ! Zumal die Ausbildung auch einige Teuro kostet und Du in diesem Jahr nichts verdienst, aber auch von irgendetwas leben mußt.
    Falls Du es angehen willst, informiere Dich über alles sehr gut.
    Mein Tipp: mache den Schein bei der Bundeswehr.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Voraussetzungen. . .
    Autor
      Fresh|Frozen
      schrieb am Mittwoch, 4. August 2010
    Text
    >Richtig ! Zumal die Ausbildung auch einige Teuro kostet und Du in diesem Jahr nichts verdienst, aber auch von irgendetwas leben mußt.
    >Falls Du es angehen willst, informiere Dich über alles sehr gut.
    >Mein Tipp: mache den Schein bei der Bundeswehr.
    >Gruß Manfred
    ___________________________________
    Ok. Und dass mit den drei Jahren kann mir wirklich niemand beantworten?

    Gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Voraussetzungen. . .
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 5. August 2010
    Text
    >Ok. Und dass mit den drei Jahren kann mir wirklich niemand beantworten?

    Das hast du nicht ganz richtig verstanden. Das ist Voraussetzung für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis. Ob und wann du von dieser Erlaubnis dann Gebrauch machst, ist eine andere Frage und davon unabhängig.

    Die nebenberufliche Tätigkeit als angestellter FL ist schon möglich (ob das sinnvoll, rentabel, angenehm, ... ist lasse ich jetzt mal dahingestellt), die Ausbildung findet aber in Vollzeit statt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Voraussetzungen. . .
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 5. August 2010
    Text
    >Ok. Und dass mit den drei Jahren kann mir wirklich niemand beantworten?

    Hallo,

    nach dem Abschluss der Fahrlehrerschule musst du ein (in der Regel 6-monatiges) Praktikum bei einer anerkannten Ausbildungsfahrschule machen. Dazu bekommst du einen befristeten Fahrlehrerschein, die max. 3 Jahre gilt. Am Ende des Praktikums finden dann noch zwei Prüfungen (Theorieunterricht halten und Fahrstunde geben) statt und wenn du die bestehst bekommst du den "richtigen" Fahrlehrerschein.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Voraussetzungen. . .
    Autor
      Fresh|Frozen
      schrieb am Donnerstag, 5. August 2010
    Text
    >>Ok. Und dass mit den drei Jahren kann mir wirklich niemand beantworten?
    >
    >Hallo,
    >
    >nach dem Abschluss der Fahrlehrerschule musst du ein (in der Regel 6-monatiges) Praktikum bei einer anerkannten Ausbildungsfahrschule machen. Dazu bekommst du einen befristeten Fahrlehrerschein, die max. 3 Jahre gilt. Am Ende des Praktikums finden dann noch zwei Prüfungen (Theorieunterricht halten und Fahrstunde geben) statt und wenn du die bestehst bekommst du den "richtigen" Fahrlehrerschein.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten
    ____________________________________________________
    Ok. Danke für die Antworten, jetzt versteh ich es :D

    Nebenbei find ich es auch nicht gut. Aber dass muss wohl jeder selbst wissen

    Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Voraussetzungen. . .
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 5. August 2010
    Text
    >Nebenbei find ich es auch nicht gut. Aber dass muss wohl jeder selbst wissen

    Was findest du nicht gut?

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Voraussetzungen. . .
    Autor
      Fresh|Frozen
      schrieb am Donnerstag, 5. August 2010
    Text
    >>Nebenbei find ich es auch nicht gut. Aber dass muss wohl jeder selbst wissen
    >
    >Was findest du nicht gut?
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten
    _________________________________________________-
    Wenn man Fahrlehrer "nur" als Nebenberuf macht. Entweder ganz oder garnicht hätt ich mal gesagt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Voraussetzungen. . .
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 5. August 2010
    Text

    >>Was findest du nicht gut?
    _________________________________________________-
    >Wenn man Fahrlehrer "nur" als Nebenberuf macht. Entweder ganz oder garnicht hätt ich mal gesagt.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die Ausbildung ist sehr kostenintensiv.
    Von daher ist es natürlich ein Rechenexempel.
    Aber warum sollte ein Vater/ eine Mutter nicht die Hälfte des Tages mit Kindern und Haushalt beschäftigt sein können und sich in der anderen Tageshälfte lehrend neben einem Fahrschüler, oder vor einer Fs-Gruppe befinden?

    Zudem kann es vorkommen, dass ein angestellter FL mit dem, was er für diese Tätigkeit bekommt, finanzielle Probleme mit dem Auskommen hat und sich so beruflich umorientiert.
    Seine Fahrlehrertätigkeit aber trotzdem -neben seinem Hauptberuf- ausübt, weil es ihm eben eine größere Freude bereitet.
    In meinem weiteren Bekanntenkreis habe ich zwei FLs, die es genau so (und aus diesem Grund) handhaben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Voraussetzungen. . .
    Autor
      carllson
      schrieb am Donnerstag, 5. August 2010
    Text
    Genau dies sind die Leute, die dem Fahrlehrerberuf unter Umständen mehr schaden als ihn weiterbringen.

    Denn die wollen sich nur die Rosinen aus dem Kuchen picken. Und das der Fahrlehrerberuf umgestellt gehört, ist eigentlich schon länger überfällig.


    MfG
    carllson

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Voraussetzungen. . .
    Autor
      Fresh|Frozen
      schrieb am Donnerstag, 5. August 2010
    Text
    Ich meine ja nicht solche die das halbtags machen sondern jene, die nach Lust und Laune das machen wann sie immer Zeit uns Lust haben. Wenn nicht heute, dann vielleicht wieder in drei Wochen. . - find ich halt nicht gut. Aber wems gefällt.

    Was meinst du eigentlich mit umstellen?

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