Voraussetzungen Fahrlehrerausbildung
Stefan1990
schrieb am Mittwoch, 18. Februar 2009
Hallo Ihr!
Ihr habt mir schon bei einem anderen Problem super helfen können deshalb wollte ich nocheinmal eine Frage stellen.
Es dreht sich um die Fahrlehrerausbildung.
Genauer geht es darum, dass man ja mit einem Hauptschulabschluss eine abgeschlossene Ausbildung haben muss, um den Voraussetzungen gerecht zu werden.
Hier mal ein Auszug den ich gefunden habe:
"Als abgeschlossene Berufsausbildung gilt die vor der Industrie- und Handelskammer - oder Handwerkskammer- erfolgreich abgelegte Prüfung in einem anerkannten Lehrberuf. Der von Ihnen erlernte oder bisher ausgeübte Beruf muss hierbei keine besondere Beziehung zum Fahrlehrerberuf haben. Sie erfüllen die Bedingung ebenfalls, wenn Sie einen Facharbeiterbrief wie z. B. " Berufskraftfahrer " besitzen. Bei Bewerbern von Behörden, Polizei, Bundeswehr etc. wird die bestandene Prüfung zum mittleren Dienst - z. B. Unteroffizier - der abgeschlossenen Berufsausbildung gleichgesetzt. Wer keinen Beruf besitzt, kann ebenfalls dann diese Bedingung erfüllen, wenn er eine höhere Schulbildung nachweist. Hier wird die fachgebundene Hochschulreife als gleichwertige Vorbildung genauso anerkannt wie jede andere Art von Hochschulreife. Wer das Abitur besitzt, braucht keinen Beruf nachzuweisen."
------
Da ich mich sehr für den Beruf interessiere und ich die Fachhochschulreife erlangt habe (kaufmännische Fachhochschulreife) frage ich mich, ob dies auch als "Abitur" angesehen wird???
Ich bin mir nicht sicher deshalb wollte ich unbedingt nocheinmal fragen.
Wäre super wenn mir jemand die Frage beantworten könnte, der ein bisschen Ahnung von der Materie hat!
Vielen Dank!
Gruß
Stefan
Ihr habt mir schon bei einem anderen Problem super helfen können deshalb wollte ich nocheinmal eine Frage stellen.
Es dreht sich um die Fahrlehrerausbildung.
Genauer geht es darum, dass man ja mit einem Hauptschulabschluss eine abgeschlossene Ausbildung haben muss, um den Voraussetzungen gerecht zu werden.
Hier mal ein Auszug den ich gefunden habe:
"Als abgeschlossene Berufsausbildung gilt die vor der Industrie- und Handelskammer - oder Handwerkskammer- erfolgreich abgelegte Prüfung in einem anerkannten Lehrberuf. Der von Ihnen erlernte oder bisher ausgeübte Beruf muss hierbei keine besondere Beziehung zum Fahrlehrerberuf haben. Sie erfüllen die Bedingung ebenfalls, wenn Sie einen Facharbeiterbrief wie z. B. " Berufskraftfahrer " besitzen. Bei Bewerbern von Behörden, Polizei, Bundeswehr etc. wird die bestandene Prüfung zum mittleren Dienst - z. B. Unteroffizier - der abgeschlossenen Berufsausbildung gleichgesetzt. Wer keinen Beruf besitzt, kann ebenfalls dann diese Bedingung erfüllen, wenn er eine höhere Schulbildung nachweist. Hier wird die fachgebundene Hochschulreife als gleichwertige Vorbildung genauso anerkannt wie jede andere Art von Hochschulreife. Wer das Abitur besitzt, braucht keinen Beruf nachzuweisen."
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Da ich mich sehr für den Beruf interessiere und ich die Fachhochschulreife erlangt habe (kaufmännische Fachhochschulreife) frage ich mich, ob dies auch als "Abitur" angesehen wird???
Ich bin mir nicht sicher deshalb wollte ich unbedingt nocheinmal fragen.
Wäre super wenn mir jemand die Frage beantworten könnte, der ein bisschen Ahnung von der Materie hat!
Vielen Dank!
Gruß
Stefan