Vorfahrt:Fahrrad aus falscher Richtung Einbahnstraße
Hallo Leute. Ich habe da wieder eine Frage.
Und zwar betrifft es eine 30er-Zone und eine rechts angrenzende Einbahnstraße, die man von der 30er-Zone aus befahren darf. Nun ist es so geregelt, dass Fahrradfahrer diese Einbahnstraße auch aus der entgegengesetzten Richtung befahren dürfen.
Problem: Der Fahrradfahrer trifft von Rechts auf die 30er-Zone. In der 30er-Zone gibt es kein Vorfahrtszeichen. Gilt nun rechts vor links? Wohl eher nicht!?
Nochmal eine kleine interessante Frage:
Man fährt in einer 30er-Zone, rechts eine Spielstraße, in diesem Fall gilt für den, der auf der 30er-Zone fährt, kein Rechts-vor-Links und der aus der Spielstraße muss warten. Aber bei Sackgassen gilt das nicht?
D. h. jemand, der aus einer Sackgasse herauskommt, hat Vorfahrt!? Kann man mir das vielleicht noch einmal bestätigen?
Recht herzlichen Dank!