Vorfahrt bei Einbahnstraßen?!?

  • Vorfahrt bei Einbahnstraßen?!?
     Denis555
      schrieb am Donnerstag, 9. Juni 2005
    Hallo Leute,

    ich habe nächste Woche praktische Fahrprüfung Klasse B, bin voll aufgeregt und gehe jetzt alles genau durch. Hab da mal eine Frage bezüglich der Vorfahrt.

    Bei einer Straße wo Rechts vor Links gilt an den Kreuzungen und bei einer Kreuzung wo an der Straße die Rechts einmündet das rechteckige blaue Schild ist mit dem weißen Pfeil wo "Einbahnstraße" drauf steht. Gilt dann da für mich Rechts vor Links beachten oder kann ich einfach vorbeifahren und muss nichts beachten weil es sowieso eine Einbahnstraße ist und kein Fahrzeug entgegen kommen kann???

    Kommt vielleicht etwas blöd die Frage, aber ich zerbreche mir gerade darüber den Kopf, da gibt es in meienr Gegend schon ein paar Straßen, bin aber mit meinem Fahrlehrer diese Straßen nicht richtig durchgefahren.

    Im Voraus vielen Dank für eure Antworten!!!

    Gruß,
    Denis

  • Thema
    Re: Vorfahrt bei Einbahnstraßen?!?
    Autor
      Stevie_FL
      schrieb am Donnerstag, 9. Juni 2005
    Text
    In der Regel gilt an allen Kreuzungen und Einmündungen die Regel rechts vor links. Ist gibt aber laut § 1 StVO einen Vertrauensgrundsatz der besagt, dass man darauf vertrauen kann wenn man sich selbst verkehrsgerecht verhält, sich auch alle anderen verkehrsgerecht verhalten. Da aus Echten Einbahnstraßen niemand herauskommen kann, darf man nun daran vorbei fahren.

    Aber es gibt Einbahnstraßen in denen Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung fahren dürfen und dort würde dann rechts vor links gelten, wenn keine Vorfahrtregelden Verkehrszeichen ausgestellt sind.

    Gruß Stevie_FL

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Vorfahrt bei Einbahnstraßen?!?
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Freitag, 10. Juni 2005
    Text
    >In der Regel gilt an allen Kreuzungen und Einmündungen die Regel rechts vor links. Ist gibt aber laut § 1 StVO einen Vertrauensgrundsatz der besagt, dass man darauf vertrauen kann wenn man sich selbst verkehrsgerecht verhält, sich auch alle anderen verkehrsgerecht verhalten. Da aus Echten Einbahnstraßen niemand herauskommen kann, darf man nun daran vorbei fahren.
    >
    >Aber es gibt Einbahnstraßen in denen Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung fahren dürfen und dort würde dann rechts vor links gelten, wenn keine Vorfahrtregelden Verkehrszeichen ausgestellt sind.
    >
    >Gruß Stevie_FL
    >
    Und sollte ein Fahrzeug rückwärts aus der Strasse kommen, so hat dieses Vorfahrt.
    Egal ob er es darf oder nicht.
    Rechts vor links bleibt bestehen.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Vorfahrt bei Einbahnstraßen?!?
    Autor
      CK1.1
      schrieb am Montag, 13. Juni 2005
    Text
    Richtig! Gibt ja auch Fahrzeuge mit Sonderrechten, wie Einsatzfahrzeuge, teilweise Müllabfuhr etc...

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