Vorfahrtregelung + Spielstrasse

  • Vorfahrtregelung + Spielstrasse
     M.Czakai
      schrieb am Mittwoch, 21. Juni 2006
    Ich befahre eine Strasse, die als 30er Zone ausgewiesen ist.Rechts ist eine Einmündung, die wiederum als Spielstrasse ausgeschildert ist.Wer hat in diesem Falle Vorfahrt? Der Verkehrsteilnehmer der aus der Spielstrasse kommt, oder der Verkehrsteilnehmer auf der 30er Zone Strasse?
  • Thema
    Re: Vorfahrtregelung + Spielstrasse
    Autor
      Papercut
      schrieb am Mittwoch, 21. Juni 2006
    Text
    Wer eine Spielstrasse verlässt, muss Vorfahrt gewähren...

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  • Thema
    Re: Re: Vorfahrtregelung + Spielstrasse
    Autor
      car
      schrieb am Mittwoch, 21. Juni 2006
    Text
    wenn es keine spielstraße gewesen wäre, hättest du vorwahrt gewähren müssen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Vorfahrtregelung + Spielstrasse
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 21. Juni 2006
    Text
    >Wer eine Spielstrasse verlässt, muss Vorfahrt gewähren...

    NEEEE! Der hat vorher schon was völlig falsch gemacht. Richtige Spielstrassen sind für Fahrzeuge aller Art gesperrt! ;-)

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Vorfahrtregelung + Spielstrasse
    Autor
      Papercut
      schrieb am Mittwoch, 21. Juni 2006
    Text

    >NEEEE! Der hat vorher schon was völlig falsch gemacht. Richtige Spielstrassen sind für Fahrzeuge aller Art gesperrt! ;-)
    >
    >greetz

    Zufälligerweise wohne ich in einer Spielstrasse... Und na ja.. Hier stehen lauter Autos,...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Vorfahrtregelung + Spielstrasse
    Autor
      Papercut
      schrieb am Mittwoch, 21. Juni 2006
    Text
    Okay, okay...

    Es gibts 2 verschiedene... Eine mit blauem Schild (befahren erlaubt), und eine mit Verbotsschild für Fahrzeuge...

    Das eine ist umgangssprachlich eine Spielstraße, dass andere rechtlich...
    Unter einer Spielstraße versteht man umgangssprachlich meistens einen verkehrsberuhigten Bereich laut StVO § 42 (4a) und Zeichen 325 / 326 StVO. Dieser Bereich wird gelegentlich auch als "Mischverkehrsfläche" bezeichnet. Fußgänger und Fahrzeugverkehr ist hier gleichberechtigt, darf sich aber gegenseitig nicht behindern.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Vorfahrtregelung + Spielstrasse
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 21. Juni 2006
    Text
    Bist Dir sicher? Nicht, das Du in einem verkehrsberuhigten Bereich wohnst.........
    Da stehen dann so blaue Schilder am Anfang :-)

    Die beiden Begriffe werden nämlich leider ständig durcheinander gebracht. Und juristisch ist das ein riesiger Unterschied.

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Vorfahrtregelung + Spielstrasse
    Autor
      car
      schrieb am Mittwoch, 21. Juni 2006
    Text
    es gibt keine spielstrasse in der man mit dem auto nicht reinfahren dürfte.
    eben nur mit schrittgeschwindigkeit!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Vorfahrtregelung + Spielstrasse
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 21. Juni 2006
    Text
    >es gibt keine spielstrasse in der man mit dem auto nicht reinfahren dürfte.
    >eben nur mit schrittgeschwindigkeit!

    Das diskutier mal mit nem Polizisten, wenn Du mit deinem Auto in einer Spielstrasse stehst. Viel Spaß!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Vorfahrtregelung + Spielstrasse
    Autor
      Capt. Farrell
      schrieb am Mittwoch, 21. Juni 2006
    Text
    Kann's sein, dass ihr gerade voll aneinander vorbei redet?
    Der eine meint den verkehrsberuhigten Bereich, in dem man mit Schrittgeschwindigkeit fahren darf (eckiges Schild, darum ging's ja auch im 1. Post), der andere die Fußgängerzone, in die man nicht rein darf (rundes Schild).

    Oder!?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Vorfahrtregelung + Spielstrasse
    Autor
      car
      schrieb am Mittwoch, 21. Juni 2006
    Text
    >Kann's sein, dass ihr gerade voll aneinander vorbei redet?
    >Der eine meint den verkehrsberuhigten Bereich, in dem man mit Schrittgeschwindigkeit fahren darf (eckiges Schild, darum ging's ja auch im 1. Post)


    Ja ich meinte das eckige schild! und natürlich darf man da mit schrittgeschwindigkeit fahren.
    und auserdem heißt das runde schild "Fußgängerzone". damit is ja wohl ganz klar was damit gemeint ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Vorfahrtregelung + Spielstrasse
    Autor
      Papercut1
      schrieb am Mittwoch, 21. Juni 2006
    Text

    >und auserdem heißt das runde schild "Fußgängerzone". damit is ja wohl ganz klar was damit gemeint ist.

    Es gibt aber auch dieses hier:

    http://www.muenchen.de/vip8/prod2/mde/_de/rubriken/Rathaus/50_kvr/strverkehr/20_verksicherheit/10_allgemein/img/z250_1010_10.gif

    Da ist das Befahren verboten...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Vorfahrtregelung + Spielstrasse
    Autor
      car
      schrieb am Mittwoch, 21. Juni 2006
    Text
    ja das stimmt.

    hatte es bisher aber noch nicht oft so gesehn.

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