Vorfahrtsregelung bei Ende Verkehrsberuhigter Bereich
Hallo,
ich bin jetzt etwas verwirrt, bezüglich der Vorfahrtsregelung beim Verlassen eines Verkehrsberuhigten Bereiches (gekennzeichnet durch das Zeichen 326).
Ich hatte damals gelernt, dass der Verkehrsteilnehmer beim Verlassen des Bereiches keine Vorfahrt hat und jedem anderen Verkehrsteilnehmer (auch dem, der von links kommt) Vorfahrt gewähren muss.
Ich meinte immer, dieser Passus stände auch so in der StVZO §42,4a.
Jedoch finde ich nichts dergleichen, was eine eindeutige Regelung für diesen Fall festlegt.
Auch der §8 (Vorfahrt) bezieht sich nicht auf das Zeichen 326.
Wurde da etwas geändert?
Denn wenn ich die StVZO genau nehme, so gilt doch wieder rechts vor links, sofern nicht anders gekennzeichnet.
Kann da jemand Licht ins Dunkel bringen?
MfG,
lexi