Vorfahrtsregelung bei Ende Verkehrsberuhigter Bereich

  • Vorfahrtsregelung bei Ende Verkehrsberuhigter Bereich
     lexi
      schrieb am Dienstag, 3. Mai 2005
    Hallo,

    ich bin jetzt etwas verwirrt, bezüglich der Vorfahrtsregelung beim Verlassen eines Verkehrsberuhigten Bereiches (gekennzeichnet durch das Zeichen 326).

    Ich hatte damals gelernt, dass der Verkehrsteilnehmer beim Verlassen des Bereiches keine Vorfahrt hat und jedem anderen Verkehrsteilnehmer (auch dem, der von links kommt) Vorfahrt gewähren muss.

    Ich meinte immer, dieser Passus stände auch so in der StVZO §42,4a.

    Jedoch finde ich nichts dergleichen, was eine eindeutige Regelung für diesen Fall festlegt.

    Auch der §8 (Vorfahrt) bezieht sich nicht auf das Zeichen 326.
    Wurde da etwas geändert?
    Denn wenn ich die StVZO genau nehme, so gilt doch wieder rechts vor links, sofern nicht anders gekennzeichnet.

    Kann da jemand Licht ins Dunkel bringen?

    MfG,
    lexi

  • Thema
    Re: Vorfahrtsregelung bei Ende Verkehrsberuhigter Bereich
    Autor
      joshY
      schrieb am Dienstag, 3. Mai 2005
    Text
    also ich habs so gelernt, man muss jedem vorfahrt gewähren, wenn man aus solch einem verkehrsberuhigten bereich kommt, da ja auch vor einiger zeit so gut wie alle zeichen/schilder in solchen bereichen entfernt wurden, da dort eh immer das selbe gilt, sprich in dem bereich "rechts vor links" und am ende vorfahrt gewähren! also so hab ich es gelernt und ich mach gad fahrschule und hab bald prüfung!

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  • Thema
    Re: Vorfahrtsregelung bei Ende Verkehrsberuhigter Bereich
    Autor
      r²d²
      schrieb am Dienstag, 3. Mai 2005
    Text
    Hast Du schon mal hier geschaut?

    StVO § 10 - Einfahren und Anfahren

    Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

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  • Thema
    Re: Re: Vorfahrtsregelung bei Ende Verkehrsberuhigter Bereich
    Autor
      lexi
      schrieb am Dienstag, 3. Mai 2005
    Text
    Danke euch für die Info.
    Und besonders für den Hinweis darauf, wo es in der STVO auch genau steht.
    Denn da hatte ich es nämlich nicht auf Anhieb gefunden.

    Somit wäre alles geklärt und ich bin nicht mehr verunsichert.

    Allerdings hat die Erfahrung gezeigt, dass sich nur sehr wenige Verkehrsteilnehmer auch daran halten.
    Ich denke, dass der Grund dafür allerdings schlicht und einfach
    die Unwissenheit derer ist, die ihren Führerschein gemacht hatten, bevor es diese verkehrsberuhigten Bereiche gab.

    Schönen Dank nochmal für die schnelle Hilfe!
    Gruss,
    lexi

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  • Thema
    Re: Re: Re: Vorfahrtsregelung bei Ende Verkehrsberuhigter Bereich
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Mittwoch, 4. Mai 2005
    Text
    >Danke euch für die Info.
    >Und besonders für den Hinweis darauf, wo es in der STVO auch genau steht.
    >Denn da hatte ich es nämlich nicht auf Anhieb gefunden.
    >
    >Somit wäre alles geklärt und ich bin nicht mehr verunsichert.
    >
    >Allerdings hat die Erfahrung gezeigt, dass sich nur sehr wenige Verkehrsteilnehmer auch daran halten.
    >Ich denke, dass der Grund dafür allerdings schlicht und einfach
    >die Unwissenheit derer ist, die ihren Führerschein gemacht hatten, bevor es diese verkehrsberuhigten Bereiche gab.
    >
    >Schönen Dank nochmal für die schnelle Hilfe!
    >Gruss,
    >lexi
    >
    Hallo!
    Wenn Du in der StVZO suchst, kannst Du auch nichts finden.
    Gruß Hans FL.

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