Vorfahrtstraße, Parken außerhalb geschl. ortschaften
Vorgang.
Ich darf außerhalb geschlossener ortschaften auf (der fahrbahn von) vorfahrtsstraßen nicht parken.
Fragen:
Denke hier mal, damit ist nicht der seitenstreifen gemeint, sondern "nur" die fahrbahn???
Ich biege ein in eine andere straße, die im weiteren als vorfahtstraße gekennzeichnet ist ( wahrscheinlich erst an der nächsten einmündung oder kreuzung).
Gilt das parkverbot dann rückwirkend, quasie ab der stelle, wo ich in die straße abgebogen bin?
Oder erst ab dem 1. Vorfahrtstraßenschild
Oder anders gefragt: Wo beginnt eigentlich die vorfahrt STRAßE?????