Vorfahrtverletzung mit Gefährung eines Anderen

  • Vorfahrtverletzung mit Gefährung eines Anderen
     Gast
      schrieb am Montag, 15. November 2004
    Hatte Unfall
  • Thema
    Re: Vorfahrtverletzung mit Gefährung eines Anderen
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 15. November 2004
    Text
    Beschreibs mal ein bissel genauer ...

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  • Thema
    Re: Vorfahrtverletzung mit Gefährung eines Anderen
    Autor
      Nightmare10
      schrieb am Montag, 15. November 2004
    Text
    Sorry, also hier nochma der Sachverhalt:

    IOch hatte Vorgestern einen Unfall. Dabei habe ich als Linksabbieger an einer Ampelkreuzng dem entgegenkommenden Auto die Vorfahrt genommen. Bei ihm ist die vordere rechte Seite beschädigt, bei mir der rechte hintere Kotflügel in Kofferraumhöhe. Es ist klar meine Schuld. Mein Beifahrer und die Person hinter dem Beifahrer sind jedoch der MEinung, dass der Unfallgegner zu schnell war und ich bin der Meinung dass er stark abwesend war, da er nicht ausgewichen ist (sagte er zwar, kann ich jedoch nicht nachvolziehen, da mein auto fast ga nicht mehr auf seiner Fahrbahn nach dem Unfall stand) und sein Auto auch erst auf einer 50m weit entfernten Bushaltestelle zum erliegen gekommen ist (weiss die Polizei nicht, da ich es nicht erwähnte wegen schock) und er bei einer Vollbremsung auf der Kreuzung zum liegen gekommen wäre (oder irre ich mich??). Die Personenschäden: Mein Beifahrer und ich sind Unverletzt, auch nix mitm Nacken, die Person rechts hinter dem Beifahrer ist mit dem Kopf gegen die Scheibe geknallt und leidet seitdem unter einer Gehirnerschütterung und staren Kopfschmerzen. Beim Unfallgegner hat der Beifahrer eine Schulterprellung (war jedoch nicht angeschnallt, meinte er nach dem Unfall hinterher zu uns dreien und Polizei weiss das nicht!), der Fahrer hatte bis gestern noch nichts, meinte heute jedoch, er hat auch was abbekommen, weiss jedoch (noch!!!) nicht was.

    Mir ist klar, dass ich schuld hab, und dass ich auch eine Nachschulung machen muss. Das wichtigste sind sowieso erstmal die Persionenschäden, was mich am meisten beschäftigt und bedrückt.
    Ich bin auch irgendwie in der ganzen Sache Planlos, wäre sehr dankbart wenn ihr mir sagen könntet was ich jetz machen soll!

    Ich habe den Führerschein 14,5 Monate, der Unfallgegner 2 Wochen.

    Danke für eure Hilfe und ich weiss selbst wie ...e das von mir gewesen ist.

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  • Thema
    Re: Re: Vorfahrtverletzung mit Gefährung eines Anderen
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 15. November 2004
    Text
    so wie du das schilderst ist das aber ganz und gar nicht eindeutig mit der Schuldfrage.
    Du hast die Vorfahrt verletzt, das stimmt, aber der andere ist dir ja reingefahren als du sozusagen schon fast über der Kreuzung drüber warst. Wenn er zu schnell war oder unaufmerksam trägt er mindestens eine Teilschuld.
    Also am besten einen Verkehrsrechtsanwalt befragen. Würde mich an deiner Stelle noch nicht so damit abfinden.

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  • Thema
    Re: Re: Vorfahrtverletzung mit Gefährung eines Anderen
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 15. November 2004
    Text
    >Sorry, also hier nochma der Sachverhalt:
    >
    >IOch hatte Vorgestern einen Unfall. Dabei habe ich als Linksabbieger an einer Ampelkreuzng dem entgegenkommenden Auto die Vorfahrt genommen. Bei ihm ist die vordere rechte Seite beschädigt, bei mir der rechte hintere Kotflügel in Kofferraumhöhe. Es ist klar meine Schuld. Mein Beifahrer und die Person hinter dem Beifahrer sind jedoch der MEinung, dass der Unfallgegner zu schnell war und ich bin der Meinung dass er stark abwesend war, da er nicht ausgewichen ist (sagte er zwar, kann ich jedoch nicht nachvolziehen, da mein auto fast ga nicht mehr auf seiner Fahrbahn nach dem Unfall stand) und sein Auto auch erst auf einer 50m weit entfernten Bushaltestelle zum erliegen gekommen ist (weiss die Polizei nicht, da ich es nicht erwähnte wegen schock) und er bei einer Vollbremsung auf der Kreuzung zum liegen gekommen wäre (oder irre ich mich??). Die Personenschäden: Mein Beifahrer und ich sind Unverletzt, auch nix mitm Nacken, die Person rechts hinter dem Beifahrer ist mit dem Kopf gegen die Scheibe geknallt und leidet seitdem unter einer Gehirnerschütterung und staren Kopfschmerzen. Beim Unfallgegner hat der Beifahrer eine Schulterprellung (war jedoch nicht angeschnallt, meinte er nach dem Unfall hinterher zu uns dreien und Polizei weiss das nicht!), der Fahrer hatte bis gestern noch nichts, meinte heute jedoch, er hat auch was abbekommen, weiss jedoch (noch!!!) nicht was.
    >
    >Mir ist klar, dass ich schuld hab, und dass ich auch eine Nachschulung machen muss. Das wichtigste sind sowieso erstmal die Persionenschäden, was mich am meisten beschäftigt und bedrückt.
    >Ich bin auch irgendwie in der ganzen Sache Planlos, wäre sehr dankbart wenn ihr mir sagen könntet was ich jetz machen soll!
    >
    >Ich habe den Führerschein 14,5 Monate, der Unfallgegner 2 Wochen.
    >
    >Danke für eure Hilfe und ich weiss selbst wie ...e das von mir gewesen ist.

    Tja, Du siehst das schon richtig. Wer abbiegt, hat den Gegenverkehr durchzulassen.
    Sei froh, dass niemandem etwas ernstes zugestossen ist.
    Selbst wenn Dein Unfallgegner eine Reaktion wie eine Schlaftablette hatte, er hatte nun einmal die Vorfahrt und Du hast sie ihm nicht gelassen.
    Das Geschwafel von "Teilschuld" und solcher Mist kommt von Zeitgenossen, die noch nicht begriffen haben, dass man für Mist, den man baut eben auch geradestehen muss. Es nutzt nur den Versicherungen, die gerne lange Prozesse führen wollen, damit sie erst später zahlen müssen. Derweil legen sie nämlich das Geld gewinnbringend an und kassieren auf dem Rücken dummer Prozesshansel ihre Zinsen. Der Schadensfreiheitsrabatt bei der Versicherung geht aber ohnehin flöten, selbst wenn bei einem Prozess wirklich einmal 20% Teilschuld am Unfallgegner hängen bleibt. Dann freut sich sogar noch dessen Versicherung, weil sie ihn auch zurückstufen und die nächsten Jahre ordentlich abkassieren kann.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Vorfahrtverletzung mit Gefährung eines Anderen
    Autor
      Nightmare10
      schrieb am Dienstag, 16. November 2004
    Text
    >>Es nutzt nur den Versicherungen, die gerne lange Prozesse führen wollen, damit sie erst später zahlen müssen. Derweil legen sie nämlich das Geld gewinnbringend an und kassieren auf dem Rücken dummer Prozesshansel ihre Zinsen. Der Schadensfreiheitsrabatt bei der Versicherung geht aber ohnehin flöten, selbst wenn bei einem Prozess wirklich einmal 20% Teilschuld am Unfallgegner hängen bleibt. Dann freut sich sogar noch dessen Versicherung, weil sie ihn auch zurückstufen und die nächsten Jahre ordentlich abkassieren kann.
    >

    Ja, hallo, das is mir zur zeit mehr oder weniger egal.. und das trägt auch ga nix zur sache bei.,. solche sinnlosen kommentare kann man sich danna uch schenken... Danke für deine Hilfe, auf sowas kann ich zur zeit auch verzichten....

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Vorfahrtverletzung mit Gefährung eines Anderen
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 16. November 2004
    Text
    >Tja, Du siehst das schon richtig. Wer abbiegt, hat den Gegenverkehr durchzulassen.
    >Sei froh, dass niemandem etwas ernstes zugestossen ist.
    >Selbst wenn Dein Unfallgegner eine Reaktion wie eine Schlaftablette hatte, er hatte nun einmal die Vorfahrt und Du hast sie ihm nicht gelassen.
    >Das Geschwafel von "Teilschuld" und solcher Mist kommt von Zeitgenossen, die noch nicht begriffen haben, dass man für Mist, den man baut eben auch geradestehen muss.

    schon mal selber in einen Unfall verwickelt gewesen? Dann wüsstest du vielleicht, dass man auch ohne zusätzliche Strafen damit schon genug gestraft ist!
    Also wie gesagt, lass dich rechtlich beraten von jemand der sich mit sowas auskennt und solche Leute findest du nicht hier im Forum.

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