Vorläufige Fahrerlaubnis

  • Vorläufige Fahrerlaubnis
     Gast
      schrieb am Dienstag, 1. März 2005
    Hallo,

    welcher Straftatbestand liegt vor wenn meine vorläufige Fahrerlaubnis nicht verlängert wurde und somit abgelaufen ist?

    Bitte nur Leute antworten die Ahnung davon haben!!
    Gruß
  • Thema
    Re: Vorläufige Fahrerlaubnis
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 1. März 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >welcher Straftatbestand liegt vor wenn meine vorläufige Fahrerlaubnis nicht verlängert wurde und somit abgelaufen ist?
    >
    >Bitte nur Leute antworten die Ahnung davon haben!!
    >Gruß

    Das ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat!
    Die Fahrerlaubnis wurde definitiv erteilt, nur hast Du das Maleur, es nicht auf die vorgesehene Art und Weise nachweisen zu können.
    = Verwarnungsgeld 25 €

    Solltest Du Dich aber hartnäckig weigern, die Ausstellung eines ordentlichen Führerschein zu beantragen, kann ein solches Verhalten für die Behörden jedoch eventuell irgendwann Zweifel an Deiner charakterlichen Eignung zur Teilnahme am motorisierten Strassenverkehr begründen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Vorläufige Fahrerlaubnis
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 2. März 2005
    Text


    Hallo,

    danke für deine Antwort!
    Das Problem ist, ich war eben auf der Führerscheinstelle und habe den Beamten genau die gleiche Frage gestellt. Er meint es wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis wenn ich mit abgelaufener vorläufiger Fahrerlaubnis fahre...!
    Wem soll ich denn jetzt trauen?
    Weiterhin meinte er zu mir daß mich ein Kartenführerschein Klasse B 8 EUR zusätzlich nur kosten würde! (Den Führerschein für Klasse A liegt schon bereit, bekomme ich aber nicht weil ich noch keine Motorradprüfung abgelegt habe)

    Würde mich sehr über Antworten zu dem Thema freuen.
    Ansonsten werde ich mich wohl mal bei einem Anwalt erkundigen müssen.


    Gruß




    >>Hallo,
    >>
    >>welcher Straftatbestand liegt vor wenn meine vorläufige Fahrerlaubnis nicht verlängert wurde und somit abgelaufen ist?
    >>
    >>Bitte nur Leute antworten die Ahnung davon haben!!
    >>Gruß
    >
    >Das ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat!
    >Die Fahrerlaubnis wurde definitiv erteilt, nur hast Du das Maleur, es nicht auf die vorgesehene Art und Weise nachweisen zu können.
    >= Verwarnungsgeld 25 €
    >
    >Solltest Du Dich aber hartnäckig weigern, die Ausstellung eines ordentlichen Führerschein zu beantragen, kann ein solches Verhalten für die Behörden jedoch eventuell irgendwann Zweifel an Deiner charakterlichen Eignung zur Teilnahme am motorisierten Strassenverkehr begründen.
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Vorläufige Fahrerlaubnis
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 2. März 2005
    Text
    >
    >
    >Hallo,
    >
    >danke für deine Antwort!
    >Das Problem ist, ich war eben auf der Führerscheinstelle und habe den Beamten genau die gleiche Frage gestellt. Er meint es wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis wenn ich mit abgelaufener vorläufiger Fahrerlaubnis fahre...!
    >Wem soll ich denn jetzt trauen?
    >Weiterhin meinte er zu mir daß mich ein Kartenführerschein Klasse B 8 EUR zusätzlich nur kosten würde! (Den Führerschein für Klasse A liegt schon bereit, bekomme ich aber nicht weil ich noch keine Motorradprüfung abgelegt habe)
    >
    >Würde mich sehr über Antworten zu dem Thema freuen.
    >Ansonsten werde ich mich wohl mal bei einem Anwalt erkundigen müssen.
    >
    >
    >Gruß
    >
    >
    >
    >
    >>>Hallo,
    >>>
    >>>welcher Straftatbestand liegt vor wenn meine vorläufige Fahrerlaubnis nicht verlängert wurde und somit abgelaufen ist?
    >>>
    >>>Bitte nur Leute antworten die Ahnung davon haben!!
    >>>Gruß
    >>
    >>Das ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat!
    >>Die Fahrerlaubnis wurde definitiv erteilt, nur hast Du das Maleur, es nicht auf die vorgesehene Art und Weise nachweisen zu können.
    >>= Verwarnungsgeld 25 €
    >>
    >>Solltest Du Dich aber hartnäckig weigern, die Ausstellung eines ordentlichen Führerschein zu beantragen, kann ein solches Verhalten für die Behörden jedoch eventuell irgendwann Zweifel an Deiner charakterlichen Eignung zur Teilnahme am motorisierten Strassenverkehr begründen.



    Google mal zum Thema "befristete Prüfbescheinigung"!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Vorläufige Fahrerlaubnis
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 2. März 2005
    Text
    Danke!
    Hat noch jemand weitere Quellen zur Hand?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Vorläufige Fahrerlaubnis
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 2. März 2005
    Text
    >Danke!
    >Hat noch jemand weitere Quellen zur Hand?
    >
    ja, die gelben seiten. suche unter psychatrie. wenn du wegen 8 € aufpreis zum rechtsanwalt laufen willst, denke ich das du langwierige spezialbehandlung brauchst.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Vorläufige Fahrerlaubnis
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 2. März 2005
    Text
    wer lesen kann ist... (ja du kennst den Spruch..)

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