Vorläufiger Führerschein auch bei BF17 möglich ???

  • Vorläufiger Führerschein auch bei BF17 möglich ???
     marc-neun
      schrieb am Freitag, 23. Juli 2010
    Hallo liebe Community !

    Ich werde in zwei Wochen (5. August) 17 Jahre alt und habe vor drei Tagen die praktische Prüfung für BF17 bestanden (:
    ...da ich aber jetzt noch BE (Anhänger) machen will, wird sich das ganze noch über meinen Geburtstag hinausziehen.

    Leider hab ich beim Führerscheinantrag nicht drangedacht bei "Erteilung einer Doppelklasse" das Feld anzukreuzen, dass ich bereits nach der ersten bestandenen Prüfung meinen Lappen bekomm...

    ..Ich will aber unbedingt schon ab meinem Geburtstag fahren (Klasse M) und brauche den Schein auch für die Fahrt in den Urlaub (begleitetes Fahren)..

    ...Kann ich trotzdem den Vorläufigen Führerschein für 7,70€ beim Landratsamt beantragen, und wenn ja, wie lange dauert das... ?

  • Thema
    Re: Vorläufiger Führerschein auch bei BF17 möglich ???
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 23. Juli 2010
    Text
    >Ich werde in zwei Wochen (5. August) 17 Jahre alt und habe vor drei Tagen die praktische Prüfung für BF17 bestanden (:

    Da darf man glaube ich noch gratulieren :)

    >..Ich will aber unbedingt schon ab meinem Geburtstag fahren (Klasse M) und brauche den Schein auch für die Fahrt in den Urlaub (begleitetes Fahren)..

    BF17 gilt nur in Deutschland und Österreich. Das nur als Hinweis, bevor du dich irgendwie in Schwierigkeiten bringst.

    >...Kann ich trotzdem den Vorläufigen Führerschein für 7,70€ beim Landratsamt beantragen, und wenn ja, wie lange dauert das... ?

    Ist gar nicht nötig. Du kannst dir gleich einen "endgültigen" ausstellen lassen. Das geht direkt vor Ort (hingehen, drankommen, mitnehmen), da die Prüfbescheinigung genau wie der vorläufige Führerschein nicht in der Bundesdruckerei hergestellt wird, sondern direkt in der Führerscheinstelle ausgefüllt wird.

    Der vorläufige Führerschein würde übrigens nicht in Österreich anerkannt werden ...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Vorläufiger Führerschein auch bei BF17 möglich ???
    Autor
      marc-neun
      schrieb am Freitag, 23. Juli 2010
    Text
    Danke :P

    >>BF17 gilt nur in Deutschland und Österreich. Das nur als Hinweis, bevor du dich irgendwie in Schwierigkeiten bringst.
    >Jap wir gehn in Deutschland in Urlaub (=

    >>Kostet aber dann extra, weil ich ja wenn ich BE bestanden hab, noch einen neuen rosa Zettel brauch, oder ?

    @its.just.me :
    habe BE schon vor vier Monaten beantragt, hab aber auf dem Antrag bei "Erteilung einer Doppelklasse" statt "nach jeder bestandenen Prüfung einzeln ausstellen" leider "nach bestehen aller Prüfungen ausstellen" angekreuzt ...

    ....Und meine Fahrschule hat dazu nix gesagt....:P
    Mach aber BE sowieso auf nem Automatik-Auto...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Vorläufiger Führerschein auch bei BF17 möglich ???
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 23. Juli 2010
    Text
    >Kostet aber dann extra, weil ich ja wenn ich BE bestanden hab, noch einen neuen rosa Zettel brauch, oder ?

    Ja, nochmal 7,70 €.

    Nochmal: Die ganze Aktion ist völlig harmlos und unkompliziert. Schwieriger wäre es nur geworden, wenn es um die Ausstellung von Kartenführerscheinen gegangen wäre.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Vorläufiger Führerschein auch bei BF17 möglich ???
    Autor
      its.just.me
      schrieb am Freitag, 23. Juli 2010
    Text
    wenn du den BE noch nicht beantragt hast, dann solltest du ja den BF17 an deinem geburtstag ausgehändigt bekommen. damit kannst du dann ja fahren. wenn du ihn hast, gehste nochmal hin und sagst, du hast vor kurzem BF17 bestanden, aber jetzt möchteste noch BE machen... wird etwas gemecker geben, warum dir das erst jetzt einfällt, aber das wirste ja ertragen können ;) wenn die leute lieb sind, dann tragen se des in den alten antrag noch ein und bearbeiten ihn gleich, so war das bei mir... paar tage später lag die genehmigung in der fahrschule...

    LG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Vorläufiger Führerschein auch bei BF17 möglich ???
    Autor
      its.just.me
      schrieb am Freitag, 23. Juli 2010
    Text
    hab noch was vergessen^^ nach B wird die fahrschule dich eh auffordern noch etwa 3 monate bisschen B zu üben, bevor du mit BE anfängst... damit das alles routine wird... zumindest wars bei mir so, dass ich gebeten wurde noch etwas erfahrung zu sammeln...

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