Vorläufiger Führerschein im Ausland

  • Vorläufiger Führerschein im Ausland
     Philipp123
      schrieb am Freitag, 22. September 2006
    Hallo,

    habe jetzt meinen Führerschein, leider aber vorerst nur den vorläufigen , weil ich es etwas verpennt habe den anderen zu beantragen. Kann man mit diesem auch im europäischem Ausland fahren? Insbesondere Holland.
  • Thema
    Re: Vorläufiger Führerschein im Ausland
    Autor
      carhol
      schrieb am Freitag, 22. September 2006
    Text
    >Hallo,
    >
    >habe jetzt meinen Führerschein, leider aber vorerst nur den vorläufigen , weil ich es etwas verpennt habe den anderen zu beantragen. Kann man mit diesem auch im europäischem Ausland fahren? Insbesondere Holland.

    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    kurz und knapp: ja, nur dürfen darfst du nicht.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Vorläufiger Führerschein im Ausland
    Autor
      Philipp123
      schrieb am Freitag, 22. September 2006
    Text
    >>Hallo,
    >>
    >>habe jetzt meinen Führerschein, leider aber vorerst nur den vorläufigen , weil ich es etwas verpennt habe den anderen zu beantragen. Kann man mit diesem auch im europäischem Ausland fahren? Insbesondere Holland.
    >
    >kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
    >
    >kurz und knapp: ja, nur dürfen darfst du nicht.
    >
    >holger

    was wären den die folgenw enn ich kontroliert werde?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Vorläufiger Führerschein im Ausland
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 23. September 2006
    Text

    >was wären den die folgenw enn ich kontroliert werde?
    .....................................
    Da unsere Freunde aus den NL für alle möglichen Vergehen bekannt dafür sind Ausrüstungen oder Fahrzeuge einzuziehen, würde ich auch hier nicht auf eine andere Lösung hoffen.
    Lass es besser bleiben und warte dein Kärtchen ab.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Vorläufiger Führerschein im Ausland
    Autor
      carhol
      schrieb am Sonntag, 24. September 2006
    Text
    >
    >>was wären den die folgenw enn ich kontroliert werde?
    >.....................................
    >Da unsere Freunde aus den NL für alle möglichen Vergehen bekannt dafür sind Ausrüstungen oder Fahrzeuge einzuziehen, würde ich auch hier nicht auf eine andere Lösung hoffen.
    >Lass es besser bleiben und warte dein Kärtchen ab.

    jjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjj

    weiterfahrt wird an ort und stelle untersagt und die strafe ist sofort zu zahlen. nötigenfalls wird das fz einbehalten. nicht nur in nl.

    holger
    >

    Auf den Beitrag antworten


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