Vorrang an abgeschalteter Füssgängerampel

  • Vorrang an abgeschalteter Füssgängerampel
     Joachim
      schrieb am Mittwoch, 10. August 2005
    Tach zusammen!
    Wer kann mir helfen? Wer hat an einer abgeschalteten Fussgängerampel Vorrang; ein Fussgänger oder ein Auto? Es ist kein Zebrastreifen vorhanden, sondern nur eine gestrichelte Linien quer zur Fahrbahn. Durch welches Gesetz der STVO wird diese Situation geregelt?

    Vorab schon mal herzlichen Dank!
    Joachim
  • Thema
    Re: Vorrang an abgeschalteter Füssgängerampel
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 11. August 2005
    Text
    Hallo Joachim,

    eine ausgeschaltete Fußgängerampel wirkt genauso wie gar keine Ampel, der Fußgänger ist also wartepflichtig.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Vorrang an abgeschalteter Füssgängerampel
    Autor
      Joachim
      schrieb am Mittwoch, 17. August 2005
    Text
    Danke !!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Vorrang an abgeschalteter Füssgängerampel
    Autor
      Patricia
      schrieb am Mittwoch, 17. August 2005
    Text
    Das stimmt nicht da der Fußgänger immer rechts und links neben dir grün hat wenn du auch grün hast (auch wenn die ampel ausfällt) hast du zu warten!

    Patricia

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Vorrang an abgeschalteter Füssgängerampel
    Autor
      baring
      schrieb am Mittwoch, 17. August 2005
    Text
    >Das stimmt nicht da der Fußgänger immer rechts und links neben dir grün hat wenn du auch grün hast (auch wenn die ampel ausfällt) hast du zu warten!
    >
    >Patricia

    Das trifft aber nur bei Kreuzungen zu, nicht bei ganz normalen Fußgängerampeln.

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  • Thema
    Re: Vorrang an abgeschalteter Füssgängerampel
    Autor
      Ludo
      schrieb am Mittwoch, 17. August 2005
    Text
    Es ist im Prinzip ganz einfach: Wenn du geradeaus über eine Kreuzung mit defekter Ampel fährst, sind die Fußgänger wartepflichtig.
    Wenn du in eine Straße einbiegst, musst du den Fußgängern in dieser Straße das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen.
    Diese Regelung gilt nicht nur an einer defekten bzw. abgeschalteten Ampel, sondern an JEDER Kreuzung. (Es sei denn, die Fußgänger haben rot)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Vorrang an abgeschalteter Füssgängerampel
    Autor
      Ludo
      schrieb am Mittwoch, 17. August 2005
    Text
    Ein kleiner Nachtrag:
    Bin fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die ganze Ampelanlage defekt ist. Wenn es nur die Fußgängerampel ist, müssen die Fußgänger warten und schauen, wann der Straßenverkehr rot hat. Und dann auf gut Glück die Straße überqueren ;-) Hatte so eine Situation vor 2 Wochen in Hamburg.
    Die Fußgänger sind dann in jedem Fall wartepflichtig.

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