Vorschriften für den Fahrlehrer?

  • Vorschriften für den Fahrlehrer?
     InaBambina
      schrieb am Sonntag, 11. Juni 2006
    Hallo, jeder Fahrlehrer muss sich doch sicherlich auch an irgendwelche Vorschriften halten. Was er halt darf und was nicht. Sei es im Bezug auf die Fahrschüler oder die Fahrstunden. Wisst ihr vielleicht eine Seite wo diese stehen?

    Danke schonmal im Vorraus
  • Thema
    Re: Vorschriften für den Fahrlehrer?
    Autor
      Bettina
      schrieb am Sonntag, 11. Juni 2006
    Text
    >Hallo, jeder Fahrlehrer muss sich doch sicherlich auch an irgendwelche Vorschriften halten. Was er halt darf und was nicht. Sei es im Bezug auf die Fahrschüler oder die Fahrstunden. Wisst ihr vielleicht eine Seite wo diese stehen?
    >
    >Danke schonmal im Vorraus

    Hallo!
    Es gibt eine Fahrschülerausbildungsordnung! Geh doch mal zu Google.
    Was möchtest Du denn genau wissen? Vielleicht kann man Dir ja hier auch direkt weiter helfen.
    LG Bettina

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Vorschriften für den Fahrlehrer?
    Autor
      tobi*
      schrieb am Montag, 12. Juni 2006
    Text
    >Hallo, jeder Fahrlehrer muss sich doch sicherlich auch an irgendwelche Vorschriften halten. Was er halt darf und was nicht. Sei es im Bezug auf die Fahrschüler oder die Fahrstunden. Wisst ihr vielleicht eine Seite wo diese stehen?

    Hallo Ina,

    die gibt es natürlich schon, immerhin sind wir in Deutschland!
    Wenn Du Dich durch die FahrschAusbO, FahrlG, DVFahrlG, StVG, StVO usw. durchlesen möchtest...
    ...oder Du fragst einfach mal, was Dich interessiert.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Vorschriften für den Fahrlehrer?
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Montag, 12. Juni 2006
    Text
    >>Hallo, jeder Fahrlehrer muss sich doch sicherlich auch an irgendwelche Vorschriften halten. Was er halt darf und was nicht. Sei es im Bezug auf die Fahrschüler oder die Fahrstunden. Wisst ihr vielleicht eine Seite wo diese stehen?
    >
    >Hallo Ina,
    >
    >die gibt es natürlich schon, immerhin sind wir in Deutschland!
    >Wenn Du Dich durch die FahrschAusbO, FahrlG, DVFahrlG, StVG, StVO usw. durchlesen möchtest...
    >...oder Du fragst einfach mal, was Dich interessiert.
    Der Meinung bin ich auch!
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Vorschriften für den Fahrlehrer?
    Autor
      InaBambina
      schrieb am Montag, 12. Juni 2006
    Text
    Also erstmal ein Dankeschön für die Infos! Habe mich durch die ganzen Ordnungen durchgewühlt und doch ziemlich viel interessantes und nützliches gefunden! Aber bei einer Kleinigkeit könnte mir evtl. doch nochmal einer helfen. Es ist nämlich schon des öfteren vorgekommen dass mein Fahrlehrer während der Fahrstunde zu irgendwelchen Arztterminen musste oder mit Freunden Mittagessen gegangen ist, während ich im Auto saß und wartete... Aus den 45min wurden also schnell 90min! Natürlich musste ich nur die 45min Fahrzeit bezahlen. Aber, darf er das denn überhaupt?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Vorschriften für den Fahrlehrer?
    Autor
      Cosmic
      schrieb am Montag, 12. Juni 2006
    Text
    >Also erstmal ein Dankeschön für die Infos! Habe mich durch die ganzen Ordnungen durchgewühlt und doch ziemlich viel interessantes und nützliches gefunden! Aber bei einer Kleinigkeit könnte mir evtl. doch nochmal einer helfen. Es ist nämlich schon des öfteren vorgekommen dass mein Fahrlehrer während der Fahrstunde zu irgendwelchen Arztterminen musste oder mit Freunden Mittagessen gegangen ist, während ich im Auto saß und wartete... Aus den 45min wurden also schnell 90min! Natürlich musste ich nur die 45min Fahrzeit bezahlen. Aber, darf er das denn überhaupt?
    >


    ---> hm, das frag ich mich auch, hab auch schon von freunden mal gehört, dass der fahrlehrer so während dem "fahren üben" mal kurz da und dort hingegangen ist, mal kurz was zu essen geholt hat, oder eingekauft hat. also was überhaupt nicht sein darf, ist dass man für diese extra zeit noch bezahlen muss. ansonsten: hm, frag mich auch, ob das erlaubt ist...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Vorschriften für den Fahrlehrer?
    Autor
      Holger
      schrieb am Montag, 12. Juni 2006
    Text
    hi,
    da will ja mal wieder jemand besonders schlau sein und wälzt die ganzen §§, nützt aber nix, gibt keinen darüber.

    es ist nicht schön wenn der fl während der fahrstunde einkaufen geht oder anderweitig abwesend ist. es ist aber auch nicht verboten. und was nicht verboten ist, ist erlaubt. wenn man dafür aber zahlen sollte, ist das nicht erlaubt.
    was mich aber bei dem thread aber eigentlich stört, ist die frage als solches.
    ihr wollt immer, dass euer fl auch eine art "freund" ist. anscheinend seht ihr das recht einseitig. wenn mal eine fahrstunde länger geht, ist es ein guter fl, wenn sie mal etwas kürzer ist, wird gleich gemeckert.
    über die ganze ausbildungszeit betrachtet, gleicht sich das wieder aus. oder seit ihr begeistert wenn der fl nach genau 45 minuten sagt: "bitte aussteigen", egal wo ihr gerade seit?
    so ganz am rande bemerkt, es ist z.b. verboten euch von zu hause/schule abzuholen wenn nicht gerade ein anderer fs fährt. abfahrtsort ist grundsätzlich die fahrschule. aber welcher fl hält sich schon daran?? ist übrigens seine freizeit die er damit verbringt, bei euch vorbeizukommen oder irgendwo anders rauszulassen.

    holger

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