Vorsicht bei Fahrgemeinschaften?!
Hallo
Ich habe von meinem Fahrlehrer erfahren, dass man sich als Fahrer von Fahrgemeinschaften strafbar machen kann, wenn man von seinen Mitfahrern Geld verlangt. Dies gilt dann nämlich als gewerbsmäßig.
Solange man kein Geld verlangt ist es rechtens.
Sobald man Geld erhält, bzw. zugibt Geld zu erhalten, benötigt man den Personenbeförderungsschein.
Könnte ein FL dies bestätigen!
mfg
Daniel