Vorsicht bei Fahrgemeinschaften?!

  • Vorsicht bei Fahrgemeinschaften?!
     Daniel_Passau
      schrieb am Donnerstag, 15. September 2005
    Hallo

    Ich habe von meinem Fahrlehrer erfahren, dass man sich als Fahrer von Fahrgemeinschaften strafbar machen kann, wenn man von seinen Mitfahrern Geld verlangt. Dies gilt dann nämlich als gewerbsmäßig.
    Solange man kein Geld verlangt ist es rechtens.
    Sobald man Geld erhält, bzw. zugibt Geld zu erhalten, benötigt man den Personenbeförderungsschein.

    Könnte ein FL dies bestätigen!

    mfg

    Daniel
  • Thema
    Re: Vorsicht bei Fahrgemeinschaften?!
    Autor
      kaydee
      schrieb am Freitag, 16. September 2005
    Text
    Nee, kann ich nicht ganz. Kommt drauf an, wofür Du Geld bekommst!
    Wenn Ihr euch das Spritgeld teilt, ist das NICHT strafbar. Du darfst bloß kein Gewinn mit deinen Fahrten machen. Das würde nämlich heißen, das Du ein Gewerbe betreibst......

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Vorsicht bei Fahrgemeinschaften?!
    Autor
      Gustav
      schrieb am Freitag, 16. September 2005
    Text
    Hallo Daniel,
    diese Aussage ist in der Form weder falsch, noch richtig. Maßgeblich ist nämlich, wie hoch der geforderte Betrag ist.

    Google mal: Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Dort findest du bereits in §1, Abs. 2, Satz 1, eine verbindliche Antwort auf deine Frage.

    Mit einem schönen Gruß
    Gustav


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  • Thema
    Re: Re: Vorsicht bei Fahrgemeinschaften?!
    Autor
      Daniel_Passau
      schrieb am Freitag, 16. September 2005
    Text
    Danke für die Antwort.

    Noch ne Frage am Schluss. Ich selbst hab ja alle FS-Klassen inkl. DE. Da brauch ich mir doch dann keine Sorgen zu machen, wenn ich von jedem (Arbeitskollegen) 5 Euro verlange, wenn die reellen kosten darunter liegen oder?

    Mein jüngerer Bruder hat jetzt nämlich den B geschafft, und fährt nun mit seinen Schulfreunden in die Berufsschule.


    >Hallo Daniel,
    >diese Aussage ist in der Form weder falsch, noch richtig. Maßgeblich ist nämlich, wie hoch der geforderte Betrag ist.
    >
    >Google mal: Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Dort findest du bereits in §1, Abs. 2, Satz 1, eine verbindliche Antwort auf deine Frage.
    >
    >Mit einem schönen Gruß
    >Gustav
    >
    >
    >

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  • Thema
    Re: Re: Re: Vorsicht bei Fahrgemeinschaften?!
    Autor
      misterska
      schrieb am Samstag, 17. September 2005
    Text
    Hallo,

    der Gesetzgeber sieht bei einer Fahrgemeinschaft keine Gewerbsmäßige Personenbeförderung. Das heist wenn Kollege A die Kollegen B,C,D mit zur Arbeit nimmt und die Entrichtung eines Unkostenbeitrages abfällt so nennt sich das Fahrgemeinschaft.
    Eine Gewerbsmäßigkeit liegt dann nicht vor, wenn A keine Quittungen ausstellt. Wenn B,C und D bei der Steuer dieses als Werbungskosten geltend machen so besteht für A eine Gerwerbsmäßigkeit und diese fällt unter das Personenbeförderungsgesetz.

    Dieses ohne Gewähr.

    PS: Ein Personenbeförderungsschein muss nur bei Gewerbsmäßigkeit ab einer Bevölkerungsdichte von 15000 Personen oder im Taxi Betrieb.

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