Vorstellung zur Prüfung (Praxis)

  • Vorstellung zur Prüfung (Praxis)
     gruenemaus_da
      schrieb am Montag, 12. September 2005
    Auf meinem Ausbildungsvertrag steht folgendes:
    Ein Grundbetrag von 205 euros, der schließt 105 euros für die Vorstellung zur Prüfung (Praxis) ein. Ich habe am Anfang die Grundgebühr (205 euros) bezahlt.
    Ich habe mittlerweile die Fahrschule gewechselt. Ich muss auch noch 120 euros dür die letzte Stunde mit der erste Fahrschule bezahlen. Ich habe keine praktische Prüfung gemacht.
    Meine Frage: die erste Fahrschule hat recht die 105 euros zu kassieren wenn ich keine praktische Prüfung gemacht habe?
  • Thema
    Re: Vorstellung zur Prüfung (Praxis)
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 13. September 2005
    Text
    Hallo,

    deine erste Fahrschule muss dir die 105 Euro für die Vorstellung zur Prüfung zurückzahlen, denn du hast die Leistung ja nicht in Anspruch genommen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Preise einzeln ausgewiesen werden müssen, so dass sich deine Fahrschule auch nicht darauf berufen kann, dass das Vorstellungsentgelt Teil der Grundgebühr ist.

    Viele Grüße
    Kirsten

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