Vorstellung zur Prüfung (Praxis)
Auf meinem Ausbildungsvertrag steht folgendes:
Ein Grundbetrag von 205 euros, der schließt 105 euros für die Vorstellung zur Prüfung (Praxis) ein. Ich habe am Anfang die Grundgebühr (205 euros) bezahlt.
Ich habe mittlerweile die Fahrschule gewechselt. Ich muss auch noch 120 euros dür die letzte Stunde mit der erste Fahrschule bezahlen. Ich habe keine praktische Prüfung gemacht.
Meine Frage: die erste Fahrschule hat recht die 105 euros zu kassieren wenn ich keine praktische Prüfung gemacht habe?