Vortest kostenpflichtig?

  • Vortest kostenpflichtig?
     miket
      schrieb am Montag, 7. Mai 2007
    (schreibe ich fürn freund)

    ich habe meine vierzehn theoriestunden gemacht. der fahrlehrer moechte nun,daß ich noch einen vortest bei ihn mache. er verlangt dafür zehn euro. vorher kriege ich die bescheinigung nicht.

    2 anderen fahrschulen sagten,der vortest kann, muß aber nicht gemacht werden.

    häh?
  • Thema
    Re: Vortest kostenpflichtig?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Montag, 7. Mai 2007
    Text
    Deine Fahrschule muss ja irgendwie kontrollieren, ob Du "prüfungsreif" bist. Deine hat sich dazu entschlossen, einen Vortest machen zu lassen. Das ist völlig legitim. Aber 10 Euro find ich ein wenig teuer....

    greetz

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  • Thema
    Re: Re: Vortest kostenpflichtig?
    Autor
      la_gekki
      schrieb am Montag, 7. Mai 2007
    Text
    ich finds voll affig, wenn man so einen vortest machen muss. im prinzip vermasselt der fahrschüler ja die TP. und der FL sollte es seinen schülern selbst überlassen, wann sie hingehen. so ist es bei uns und es fällt auch so gut wie nie jemand durch.
    ich würde kein geld dafür bezahlen. diese "vortest-bogen" von degener kriegen wir auch so.
    ich würd dem FL sagen, dass es deine entscheidung ist, wann du hingehen möchtest. manche verlagen vorher einen test, aber der ist nicht kostenpflichtig. so ists bei meiner cousine.
    aber lass dich nicht übers ohr hauen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Vortest kostenpflichtig?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Montag, 7. Mai 2007
    Text
    >ich finds voll affig, wenn man so einen vortest machen muss. im prinzip vermasselt der fahrschüler ja die TP. und der FL sollte es seinen schülern selbst überlassen, wann sie hingehen.
    ++++
    Tja, bloß verhindern das gewisse Gesetze und Vorschriften..... Und schliesslich bekommt der FL anschliessend was auf die Hörner, wenn die Durchfallquote zu hoch wird, nicht der Schüler....

    >ich würde kein geld dafür bezahlen. diese "vortest-bogen" von degener kriegen wir auch so.
    +++++

    >ich würd dem FL sagen, dass es deine entscheidung ist, wann du hingehen möchtest.
    ++++
    Ist ja nicht allein seine Entscheidung. Der Fahrlehrer muß dafür ja mit seiner Unterschrift und seinem Namen gerade stehen.

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Vortest kostenpflichtig?
    Autor
      la_gekki
      schrieb am Montag, 7. Mai 2007
    Text
    ich würde gerne wissen wo es steht, dass der fahrlehrer den zeitpunkt der TP bestimmt. man wird ja schließlich auch nicht angemeldet sondern geht einfach hin zum TÜV. deswegen ist es die entscheidung des schülers.
    komisch nur, dass dieses prinzip zu klappen seint und die durchfallquote sehr gering ist, findest du nicht?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Vortest kostenpflichtig?
    Autor
      Ara
      schrieb am Montag, 7. Mai 2007
    Text
    >++++
    >Tja, bloß verhindern das gewisse Gesetze und Vorschriften..... Und schliesslich bekommt der FL anschliessend was auf die Hörner, wenn die Durchfallquote zu hoch wird, nicht der Schüler....

    Das halt ich für ein gerücht... Als ich mich vor der praktischen Prüfung beim warten auf dem Prüfer mit meinem Fahrlehrer und einem anderen Fahrlehrer noch über die änderungen an theoretischen prüfungen unterhalten habe. Bzw es darum ging dass neue system eingeführt werden sollen damit die Leute nicht mehr so viel schummeln. Kam im Gespräch auch auf dass ihre Fahrschüler gute 50% durchfallquote in der Theorie haben weil sie stinkefaul sind...

    Sollte ernsthaft ein Fahrlehrer probleme bekommen wegen zu hoher Theoriedurchfallquote, wären die beiden wohl Arbeitslos... und nein es lag nicht am Theorieunterricht, ich benutze heute noch viele Sachen die ich im Theorieunterricht gelernt habe und habe die TP damals mit 0 punkten bestanden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Vortest kostenpflichtig?
    Autor
      la_gekki
      schrieb am Montag, 7. Mai 2007
    Text
    die sache mit dem gerücht...ich stimm dir zu, ich würde gerne wissen, wo das steht.

    für einen bogen geld zu verlangen, der fast so ist wie der normale,nur´,dass es keine fragen doppelt gibt,das ist doch abzocke,ich würds wie gesagt nicht bezahlen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Vortest kostenpflichtig?
    Autor
      Heretiker
      schrieb am Montag, 7. Mai 2007
    Text
    Fahrschüler Ausbildungs Ordnung, §6 Abs. 1 und Abs. 2

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Vortest kostenpflichtig?
    Autor
      Bainchen
      schrieb am Montag, 7. Mai 2007
    Text
    >kann es sein, dass er mit den 10 Euro einfach die Gebühren meint,die bei der TP beim TÜV anfallen? So war es nämlich bei uns.. Das hat nichts mit dem Vortest an sich zu tun.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Vortest kostenpflichtig?
    Autor
      la_gekki
      schrieb am Montag, 7. Mai 2007
    Text
    >Fahrschüler Ausbildungs Ordnung, §6 Abs. 1 und Abs. 2

    1) Der Fahrlehrer darf die theoretische und die praktische Ausbildung erst abschließen, wenn der Bewerber den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat und der Fahrlehrer überzeugt ist, dass die Ausbildungsziele nach § 1 erreicht sind. Für die Durchführung der hierfür notwendigen Übungsstunden hat der Fahrlehrer Sorge zu tragen.

    (2) Nach Abschluss der Ausbildung hat der Inhaber der Fahrschule oder der verantwortliche Leiter des Ausbildungsbetriebes dem Fahrschüler Bescheinigungen über die durchgeführte theoretische und praktische Ausbildung nach den Anlagen 7.1 bis 7.3 auszustellen. Wird die Ausbildung nicht abgeschlossen, sind dem Fahrschüler die durchlaufenen Ausbildungsteile schriftlich zu bestätigen.

    wo steht denn da, dass der schüler dort einen vortest machen muss, und der auch noch geld kostet? dort steht lediglich, dass er alle seine theoriestunden abgearbeitet haben muss und der fahrlehrer auch überzeugt ist, dass man prüfung machen kann.
    dazu braucht man keinen kostenpflichten vortest. auch wenn man vorher immer unter 10 fehler hatte, kann man die prüfung total verhauen.
    das was dort steht, überzeugt mich nicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Vortest kostenpflichtig?
    Autor
      Ara
      schrieb am Montag, 7. Mai 2007
    Text
    Ausserdem steht unter punkt 2 dass der Fahrlehrer wenn er nicht der Meinung ist, dass der Schüler Prüfungsreif ist, ihm die "teilausbildungsschritte" bestätigen MUSS. Das heisst ich kann ihn zwingen mir zu bestätigen dass ich oft genug bei Theorie war.

    Und danach kann ich SELBSTSTÄNDIG ohne Anmeldung von Fahrlehrer oder sonst was, zum Tüv gehen und mit dieser Bescheinigung meine theoretische Prüfung machen. Wie soll der Fahrlehrer denn überhaupt verhindern können, dass ich die theoretisch Prüfung gegen seinen Willen mache?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Vortest kostenpflichtig?
    Autor
      Ara
      schrieb am Montag, 7. Mai 2007
    Text
    Ausserdem steht unter punkt 2 dass der Fahrlehrer wenn er nicht der Meinung ist, dass der Schüler Prüfungsreif ist, ihm die "teilausbildungsschritte" bestätigen MUSS. Das heisst ich kann ihn zwingen mir zu bestätigen dass ich oft genug bei Theorie war.

    Und danach kann ich SELBSTSTÄNDIG ohne Anmeldung von Fahrlehrer oder sonst was, zum Tüv gehen und mit dieser Bescheinigung meine theoretische Prüfung machen. Wie soll der Fahrlehrer denn überhaupt verhindern können, dass ich die theoretisch Prüfung gegen seinen Willen mache?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Vortest kostenpflichtig?
    Autor
      carhol
      schrieb am Montag, 7. Mai 2007
    Text
    ganz einfach. in dem er in dem dafür vorgeshenen kästchen ankreuzt das du nicht prüfungsreif bist und schon darf dich kein prüfer mehr prüfen.

    von einem kostenpflichtigen vortest halte ich aber auch nichts. nur wenn es so im vetrag steht muss er es machen.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Vortest kostenpflichtig?
    Autor
      Ara
      schrieb am Montag, 7. Mai 2007
    Text
    >ganz einfach. in dem er in dem dafür vorgeshenen kästchen ankreuzt das du nicht prüfungsreif bist und schon darf dich kein prüfer mehr prüfen.
    >
    >von einem kostenpflichtigen vortest halte ich aber auch nichts. nur wenn es so im vetrag steht muss er es machen.
    >
    >holger

    Hum ist der Harken nicht nur dass die Theoriestunden nach gesetz blabla usw. durchgeführt wurden?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Vortest kostenpflichtig?
    Autor
      Bettina
      schrieb am Montag, 7. Mai 2007
    Text
    @Miket:
    Darf ich mal fragen, wieviel Du an Grundbetrag bezahlt hast?
    Es ist zwar nicht nach meinem Geschmack, aber leider gibt es durchaus Fahrschulen, die einen relativ niedrigen Grundbetrag verlangen, aber dann viele "versteckte" Kosten haben, wie z.B. 10 Euro für einen Vortestbogen!
    Müsste aber eigentlich dann alles im Ausbildungsvertrag geregelt sein.
    Wir verlangen zwar ordentliches Geld für den Grundbetrag, aber bei uns dürfen die Fahrschüler soviel kostenlose Vortestbögen haben, wie sie möchten.
    Erfahrung zeigt, dass die im allgemeinen nicht so fleißig sind, als dass wir dabei arm werden würden.

    LG Bettina

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Vortest kostenpflichtig?
    Autor
      carhol
      schrieb am Montag, 7. Mai 2007
    Text
    nein, im fl-gesetz steht auch, dass der fl die prüfungsreife feststellen muss bevor er jemanden zur prüfung zulässt. diese vorschrift soll übrigens den fahrschüler schützen um nicht "unreif" zur prüfung geschickt zu werden, durchzufallen und nachmal zu zahlen.
    bei der p-prüfung geht es z.b. um einige hundert euro.
    ei fs kann also keinen fl zwingen ihn zur prüfung zuzulassen (wäre ja noch schöner)

    holger

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  • Thema
    Re: Vortest kostenpflichtig?
    Autor
      Julia18
      schrieb am Montag, 7. Mai 2007
    Text
    In meiner Fahrschule muss auch jeder(!) einen Vortest ablegen. Und die Fahrlehrer lassen einen Fahrschüler auch sehr ungern zur Theorieprüfung, wenn er noch mehr als 6FP hat.

    Allerdings kostet der Vortest nichts. Die Fahrschüler können so oft kommen wie sie möchten. Das ist wirklich gern gesehen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Vortest kostenpflichtig?
    Autor
      MikeT
      schrieb am Mittwoch, 9. Mai 2007
    Text
    entweder haben die hier postenden fahrlehrer keine ahnung oder täuschen wider besseren wissens ihr nichtwissen vor. warum auch immer. oder sie wissen es wirklich nicht. jetzt kommt hundertpro der spruch "ich als fahrlehrer wird es wohl besser wissen, blubb". na dann... jetzt, wenn überhaupt, vielleicht nur noch ein spruch, welcher sinngemäß genauso ist.

    bekannter hat anwalt. fahrschule wird anwaltlich aufgefordert, eine bescheinigung auszustellen, ohne der bedingung eines bestandenen vortests. wenn dann noch keine bescheinigung ausgestellt wird, wird/soll ein eilverfahren angestrengt(werden). ich werde weiter berichten. dauer des ganzen: max. 2wochen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Vortest kostenpflichtig?
    Autor
      carhol
      schrieb am Mittwoch, 9. Mai 2007
    Text
    "ich als fahrlehrer wird es wohl besser wissen, blubb".

    brauch den spruch nicht ändern.

    es geht um zwei verschiedene sachen.
    einmal das ausstellen der bescheinigung über die besuchten unterrichte, das kann auf einem beliebigen zettel erfolgen und ist gesetlich gefordert und geregelt.
    mit der bescheinigung kann man aber beim tüv nix machen weil der fl auch die prüfungsreife festsellen muss bevor ein aap eine prüfung abnehmen darf.
    solange der fl das nicht bescheinigt, was er auch nach allen besuchten unerrichten nicht muss, nützt die ausbildungsbescheinigung alleine nix. da kann auch ein anwalt nix dran ändern.
    über den sinn und unsinn von vortesten kann man streiten und hat überhaupt nichts mit der ausbildungsbescheinigung zu tun.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Vortest kostenpflichtig?
    Autor
      MikeT
      schrieb am Mittwoch, 9. Mai 2007
    Text
    > "ich als fahrlehrer wird es wohl besser wissen, blubb".
    >
    >brauch den spruch nicht ändern.
    >
    >es geht um zwei verschiedene sachen.
    >einmal das ausstellen der bescheinigung über die besuchten unterrichte, das kann auf einem beliebigen zettel erfolgen und ist gesetlich gefordert und geregelt.
    >mit der bescheinigung kann man aber beim tüv nix machen weil der fl auch die prüfungsreife festsellen muss bevor ein aap eine prüfung abnehmen darf.
    >solange der fl das nicht bescheinigt, was er auch nach allen besuchten unerrichten nicht muss, nützt die ausbildungsbescheinigung alleine nix. da kann auch ein anwalt nix dran ändern.
    >über den sinn und unsinn von vortesten kann man streiten und hat überhaupt nichts mit der ausbildungsbescheinigung zu tun.
    >
    >holger

    klar...
    wenn der fahrschüle die theorie bestens kann, sich aber weigert einen vortest zu schreiben, dann bestehen null chancen vor gericht gegen den fl? also, damit dieser aufgegeben wird, den fs die "prüfungsreife" zu geben

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Vortest kostenpflichtig?
    Autor
      carhol
      schrieb am Mittwoch, 9. Mai 2007
    Text
    es gibt verschiedene möglichkeiten die "prüfungsreife" festzustellen.

    wenn eine fahrschule ihr konzept darauf eingestellt hat, ist das nicht zu beanstanden.

    (soll nicht heissen das ich das so praktiziere)

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Vortest kostenpflichtig?
    Autor
      la_gekki
      schrieb am Mittwoch, 9. Mai 2007
    Text
    >klar...
    >wenn der fahrschüle die theorie bestens kann, sich aber weigert einen vortest zu schreiben, dann bestehen null chancen vor gericht gegen den fl? also, damit dieser aufgegeben wird, den fs die "prüfungsreife" zu geben

    was gehstn du gleich auf die barrikaden?! vor gericht...tz...also, deine FS ist echt sehr komisch. vortests sind doch nicht pflicht,es sei denn,es steht im ausbildungsvertrag und wenn ein schüler in theorie alles kann, wo ist das problem, ihm die ausbildungsbescheinigung auszuhändigen?!
    was ist überhaupt dein problem?!

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