Vorzeitige Fahrerlaubnis durch Volljährigkeitserklärung

  • Vorzeitige Fahrerlaubnis durch Volljährigkeitserklärung
     Drune
      schrieb am Sonntag, 8. Juli 2007
    Hallo

    Meine Frage lautet wie folgt:

    Ist es möglich durch einen gerichtlichen Beschluss vorzeitig für Volljährig erklärt zu werden oder unter 18 Jahren die Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Klasse B zu erhalten?

    Ich frage dies aus folgendem Grund:

    Ich (17) wurde vor 3 Monaten durch die Messerattacke eines 13 jährigen lebensgefährlich verletzt und meine Niere musste daraufhin entfernt werden. Da der Täter allerdings strafunmündig ist, läuft eben diese Person nun seit etwa 2 Wochen, nach mehrwöchiger Therapie im ZI Mannheim, auf freiem Fuß.
    Ob begründet oder nicht, fürchte ich mich nun vor einem wiederholten Aufeinandertreffen.
    Da er allerdings den ganzen lieben langen Tag lang an gewissen Knotenpunkten auf meinem Heimweg von der Schule zu finden ist, ist es mir ohne Auto unmöglich ihm aus dem Weg zu gehen (Auch Fahrrad ist keine Alternative) .

    Momentan fahre ich jeden Tag mit entweder einem Bekannten per Auto nach hause, oder lasse mich von meinen Eltern abholen.

    Da dies jedoch kein über einen längeren Zeitpunkt, in meinem Falle noch 6 Monate, haltbarer Zustand ist, suche ich nach Alternativen.

    Ich bitte um Antworten, die sich nur auf die Frage beziehen, die Schilderung derr Umstände nannte ich nur der besseren Verständis meines Sachverhaltes wegen.


    Vielen dank im Vorraus

    Drune
  • Thema
    Re: Vorzeitige Fahrerlaubnis durch Volljährigkeitserklärung
    Autor
      MatzesMausi
      schrieb am Sonntag, 8. Juli 2007
    Text
    >Hallo
    >
    >Meine Frage lautet wie folgt:
    >
    >Ist es möglich durch einen gerichtlichen Beschluss vorzeitig für Volljährig erklärt zu werden oder unter 18 Jahren die Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Klasse B zu erhalten?
    >
    >Ich frage dies aus folgendem Grund:
    >
    >Ich (17) wurde vor 3 Monaten durch die Messerattacke eines 13 jährigen lebensgefährlich verletzt und meine Niere musste daraufhin entfernt werden. Da der Täter allerdings strafunmündig ist, läuft eben diese Person nun seit etwa 2 Wochen, nach mehrwöchiger Therapie im ZI Mannheim, auf freiem Fuß.
    >Ob begründet oder nicht, fürchte ich mich nun vor einem wiederholten Aufeinandertreffen.
    >Da er allerdings den ganzen lieben langen Tag lang an gewissen Knotenpunkten auf meinem Heimweg von der Schule zu finden ist, ist es mir ohne Auto unmöglich ihm aus dem Weg zu gehen (Auch Fahrrad ist keine Alternative) .
    >
    >Momentan fahre ich jeden Tag mit entweder einem Bekannten per Auto nach hause, oder lasse mich von meinen Eltern abholen.
    >
    >Da dies jedoch kein über einen längeren Zeitpunkt, in meinem Falle noch 6 Monate, haltbarer Zustand ist, suche ich nach Alternativen.
    >
    >Ich bitte um Antworten, die sich nur auf die Frage beziehen, die Schilderung derr Umstände nannte ich nur der besseren Verständis meines Sachverhaltes wegen.
    >
    >
    >Vielen dank im Vorraus
    >
    >Drune

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    Ich glaube, du wirst hier keine Richter finden.

    mal über Führerschein mit 17 nachgedacht???

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Vorzeitige Fahrerlaubnis durch Volljährigkeitserklärung
    Autor
      *reni*
      schrieb am Sonntag, 8. Juli 2007
    Text
    >Ich glaube, du wirst hier keine Richter finden.
    >
    >mal über Führerschein mit 17 nachgedacht???

    -----------------------
    bei BF17 braucht er/sie ja auch einen Begleiter, deshalb wäre das ja nicht des Problems Lösung ;-)
    Ob es überhaupt so einen gerichtlichen Beschluss gibt, weiß ich nicht. Aber überleg mal....deine angeführte "Begründung" für die Notwendigkeit eines solchen Beschlusses ist doch etwas dünn. Wenn es also einen solchen Beschluss geben sollte, wirst du ihn sicherlich nicht mit dieser Begründung bekommen. Daraus wird nix! Vor allem bist du in einem Auto auch nicht vor diesem Typ sicher.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Vorzeitige Fahrerlaubnis durch Volljährigkeitserklärung
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 9. Juli 2007
    Text
    Angst als Argument für ein "vorzeitiges Erwachsen sein"?
    Bevor der Antrag durch ist, bist du von allein volljährig geworden.
    Tut mir Leid für dich.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Vorzeitige Fahrerlaubnis durch Volljährigkeitserklärung
    Autor
      ThomasFLIP
      schrieb am Dienstag, 10. Juli 2007
    Text
    >bei BF17 braucht er/sie ja auch einen Begleiter, deshalb wäre das ja nicht des Problems Lösung ;-)
    >Ob es überhaupt so einen gerichtlichen Beschluss gibt, weiß ich nicht. Aber überleg mal....deine angeführte "Begründung" für die Notwendigkeit eines solchen Beschlusses ist doch etwas dünn. Wenn es also einen solchen Beschluss geben sollte, wirst du ihn sicherlich nicht mit dieser Begründung bekommen. Daraus wird nix! Vor allem bist du in einem Auto auch nicht vor diesem Typ sicher.

    BF17 wäre meiner Meinung nach sehr wohl eine Alternative, denn das schließt ja auch die Führerscheinklasse M mit ein und da muss kein Begleiter dabei sein. Mit dem 50ccm Roller könntest du also an ihm vorbei "rasen".

    Liebe Grüße,
    Thomas.

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