Stimmt es, dass man die Nebelschlußleuchte auch bei Starkregen benutzen darf, so wie es meine Nachbar, ein Polizist behauptet?
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Re: Wann darf ich die Nebelschlußleuchte benutzen?
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Gast
schrieb am Samstag, 19. Februar 2005
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>Stimmt es, dass man die Nebelschlußleuchte auch bei Starkregen benutzen darf, so wie es meine Nachbar, ein Polizist behauptet? >Ich weiss nur,dass Du sie benutzen darfst,wenn du wegen Nebel weniger als 50 m (Leitpfostenabstand)sehen kannst!Sonst glaube ich nicht!
Re: Re: Re: Wann darf ich die Nebelschlußleuchte benutzen?
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Gast
schrieb am Samstag, 19. Februar 2005
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>>Die nebelschlussleuchte darfst du NUR benutzen wenn die sicht unter 50 m bei NEBEL beträgt. >> > >Das habe ich meinem Nachbarn auch gesagt und wollte sogar um 50 Euro wetten. Aber er ist Polizist und meint, dass er Recht hat... > Dann erhöhe die Wette auf 100 €.
Re: Re: Re: Re: Wann darf ich die Nebelschlußleuchte benutzen?
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Gast
schrieb am Samstag, 19. Februar 2005
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>>>Die nebelschlussleuchte darfst du NUR benutzen wenn die sicht unter 50 m bei NEBEL beträgt. >>> >> >>Das habe ich meinem Nachbarn auch gesagt und wollte sogar um 50 Euro wetten. Aber er ist Polizist und meint, dass er Recht hat... >> >Dann erhöhe die Wette auf 100 €. >
Der Polizist ist ein Feigling. Er hat schon bei 50 Euro zurückgezogen...
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wann darf ich die Nebelschlußleuchte benutzen?
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Kirsten
schrieb am Montag, 21. Februar 2005
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>Nirgendwo steht jedoch, dass man die Nebelschlussleuchte auch einschalten "muss" oder sehe ich das falsch? >Kann man bestraft werden, wenn man die Leuchte (unsinnigerweise) nicht einschaltet?
Hallo,
man MUSS die Nebelschlussleuchte nicht einschalten. Bei einer Sichtweite von unter 50 m darf man außerdem nicht schneller als 50 km/h fahren.
Re: Re: Re: Re: Re: Wann darf ich die Nebelschlußleuchte benutzen?
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Hans Wingerning
schrieb am Sonntag, 20. Februar 2005
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>>>>Die nebelschlussleuchte darfst du NUR benutzen wenn die sicht unter 50 m bei NEBEL beträgt. >>>> >>> >>>Das habe ich meinem Nachbarn auch gesagt und wollte sogar um 50 Euro wetten. Aber er ist Polizist und meint, dass er Recht hat... >>> >>Dann erhöhe die Wette auf 100 €. >> > >Der Polizist ist ein Feigling. Er hat schon bei 50 Euro zurückgezogen... > Weil er keine Ahnung hat. Nebelschlußleuchte darf nur bei Nebel,Sichtweite unter 50 m eingeschaltet werden. Hans Fl.
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wann darf ich die Nebelschlußleuchte benutzen?
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Gast
schrieb am Sonntag, 20. Februar 2005
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>>>>>Die nebelschlussleuchte darfst du NUR benutzen wenn die sicht unter 50 m bei NEBEL beträgt. >>>>> >>>> >>>>Das habe ich meinem Nachbarn auch gesagt und wollte sogar um 50 Euro wetten. Aber er ist Polizist und meint, dass er Recht hat... >>>> >>>Dann erhöhe die Wette auf 100 €. >>> >> >>Der Polizist ist ein Feigling. Er hat schon bei 50 Euro zurückgezogen... >> >Weil er keine Ahnung hat. >Nebelschlußleuchte darf nur bei Nebel,Sichtweite unter 50 m eingeschaltet werden. >Hans Fl.
Hi Hans, das wurde doch oben schon ganz deutlich geschrieben!!! Warum also nocheinmal Wingerning-Senf? Gruß Fl.
Nebelschlußleuchten sind erst seit 1990 Pflicht. Vorher waren sie erlaubt. Wenn ein Neuwagen, der vor dem 1. Januar 1990 gebaut wurde, noch ohne Nebelschlußleuchte war, so stand später im Fahrzeugschein sinngemäß das Sprüchlein:
Fahrzeug gilt als vor dem 01.01.1990 in Betrieb genommen.
Re: Wann darf ich die Nebelschlußleuchte benutzen?
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Muffy
schrieb am Sonntag, 20. Februar 2005
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>Nebelschlußleuchten sind erst seit 1990 Pflicht. Vorher waren sie erlaubt. Wenn ein Neuwagen, der vor dem 1. Januar 1990 gebaut wurde, noch ohne Nebelschlußleuchte war, so stand später im Fahrzeugschein sinngemäß das Sprüchlein: > >Fahrzeug gilt als vor dem 01.01.1990 in Betrieb genommen.
Das ist ja auch aus dem Erst-Zulassungsdatum ersichtlich!
Im § 17 III der StVO steht nur, daß die Nebelschlußleuchte eingeschaltet werden "darf"! Also keine Pflicht.
Übrigens: Mit eingeschalteter Nebelschlußleuchte darf nur noch ,ax. 50 km/h gefahren werden. Das ergibt sich aus der Sichtweite von höchstens 50 m!
Re: Re: Wann darf ich die Nebelschlußleuchte benutzen?
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Gast
schrieb am Sonntag, 20. Februar 2005
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>>Nebelschlußleuchten sind erst seit 1990 Pflicht. Vorher waren sie erlaubt. Wenn ein Neuwagen, der vor dem 1. Januar 1990 gebaut wurde, noch ohne Nebelschlußleuchte war, so stand später im Fahrzeugschein sinngemäß das Sprüchlein: >> >>Fahrzeug gilt als vor dem 01.01.1990 in Betrieb genommen. > >Das ist ja auch aus dem Erst-Zulassungsdatum ersichtlich! > >Im § 17 III der StVO steht nur, daß die Nebelschlußleuchte eingeschaltet werden "darf"! >Also keine Pflicht. > >Übrigens: Mit eingeschalteter Nebelschlußleuchte darf nur noch ,ax. 50 km/h gefahren werden. >Das ergibt sich aus der Sichtweite von höchstens 50 m! > >Gruß Muffy (FL) > > Fast richtig. Stichtag für die Ausrüstungspflicht ist der 1.1.1991.