Wann darf ich die Nebelschlußleuchte benutzen?

  • Wann darf ich die Nebelschlußleuchte benutzen?
     Gast
      schrieb am Samstag, 19. Februar 2005
    Stimmt es, dass man die Nebelschlußleuchte auch bei Starkregen benutzen darf, so wie es meine Nachbar, ein Polizist behauptet?
  • Thema
    Re: Wann darf ich die Nebelschlußleuchte benutzen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 19. Februar 2005
    Text
    >Stimmt es, dass man die Nebelschlußleuchte auch bei Starkregen benutzen darf, so wie es meine Nachbar, ein Polizist behauptet?
    >Ich weiss nur,dass Du sie benutzen darfst,wenn du wegen Nebel weniger als 50 m (Leitpfostenabstand)sehen kannst!Sonst glaube ich nicht!

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  • Thema
    Re: Wann darf ich die Nebelschlußleuchte benutzen?
    Autor
      gast83
      schrieb am Samstag, 19. Februar 2005
    Text
    Die nebelschlussleuchte darfst du NUR benutzen wenn die sicht unter 50 m bei NEBEL beträgt.

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  • Thema
    Re: Re: Wann darf ich die Nebelschlußleuchte benutzen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 19. Februar 2005
    Text
    >Die nebelschlussleuchte darfst du NUR benutzen wenn die sicht unter 50 m bei NEBEL beträgt.
    >

    Das habe ich meinem Nachbarn auch gesagt und wollte sogar um 50 Euro wetten. Aber er ist Polizist und meint, dass er Recht hat...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Wann darf ich die Nebelschlußleuchte benutzen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 19. Februar 2005
    Text
    >>Die nebelschlussleuchte darfst du NUR benutzen wenn die sicht unter 50 m bei NEBEL beträgt.
    >>
    >
    >Das habe ich meinem Nachbarn auch gesagt und wollte sogar um 50 Euro wetten. Aber er ist Polizist und meint, dass er Recht hat...
    >
    Dann erhöhe die Wette auf 100 €.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Wann darf ich die Nebelschlußleuchte benutzen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 19. Februar 2005
    Text
    >>>Die nebelschlussleuchte darfst du NUR benutzen wenn die sicht unter 50 m bei NEBEL beträgt.
    >>>
    >>
    >>Das habe ich meinem Nachbarn auch gesagt und wollte sogar um 50 Euro wetten. Aber er ist Polizist und meint, dass er Recht hat...
    >>
    >Dann erhöhe die Wette auf 100 €.
    >

    Der Polizist ist ein Feigling. Er hat schon bei 50 Euro zurückgezogen...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Wann darf ich die Nebelschlußleuchte benutzen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 19. Februar 2005
    Text
    Nebelscheinwerfer dürfen bei erheblichen Sichtbehinderungen durch Regen/Schneefall/Nebel o.ä. eingesetzt werden.

    Nebelschlussleuchten darf man einsetzen, wenn die Sichtweite aufgrund von Nebel auf unter 50m reduziert ist.


    Nirgendwo steht jedoch, dass man die Nebelschlussleuchte auch einschalten "muss" oder sehe ich das falsch?

    Kann man bestraft werden, wenn man die Leuchte (unsinnigerweise) nicht einschaltet?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wann darf ich die Nebelschlußleuchte benutzen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 19. Februar 2005
    Text
    ...wie gut, dass ich an meinem Auto keine Nebelschlussleuchte habe - so muss ich mir um's Anschalten dürfen und müssen keine Gedanken machen...

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  • Thema
    Wann darf ich die Nebelschlußleuchte benutzen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 19. Februar 2005
    Text
    Das muss ja eine alte Karre sein, so ganz ohne Nebelschlußleuchte ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Wann darf ich die Nebelschlußleuchte benutzen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 20. Februar 2005
    Text
    >Das muss ja eine alte Karre sein, so ganz ohne Nebelschlußleuchte ;-)
    >

    Muß nicht jedes Auto ne Nebelschlußleuchte haben?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Wann darf ich die Nebelschlußleuchte benutzen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 20. Februar 2005
    Text
    Ab einem best. Baujahr sind Nebelschlussleuchten Pflicht.

    Bei älteren Modellen, bei richtig alten Modellen gabs noch keine, die brauchen auch keine nachrüsten.

    genau wie die dritte bremsleuchte, die mittlerweile pflicht ist. Auch diese muss nicht nachgerüstet werden

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wann darf ich die Nebelschlußleuchte benutzen?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 21. Februar 2005
    Text
    >Nirgendwo steht jedoch, dass man die Nebelschlussleuchte auch einschalten "muss" oder sehe ich das falsch?
    >Kann man bestraft werden, wenn man die Leuchte (unsinnigerweise) nicht einschaltet?

    Hallo,

    man MUSS die Nebelschlussleuchte nicht einschalten.
    Bei einer Sichtweite von unter 50 m darf man außerdem nicht schneller als 50 km/h fahren.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Wann darf ich die Nebelschlußleuchte benutzen?
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Sonntag, 20. Februar 2005
    Text
    >>>>Die nebelschlussleuchte darfst du NUR benutzen wenn die sicht unter 50 m bei NEBEL beträgt.
    >>>>
    >>>
    >>>Das habe ich meinem Nachbarn auch gesagt und wollte sogar um 50 Euro wetten. Aber er ist Polizist und meint, dass er Recht hat...
    >>>
    >>Dann erhöhe die Wette auf 100 €.
    >>
    >
    >Der Polizist ist ein Feigling. Er hat schon bei 50 Euro zurückgezogen...
    >
    Weil er keine Ahnung hat.
    Nebelschlußleuchte darf nur bei Nebel,Sichtweite unter 50 m eingeschaltet werden.
    Hans Fl.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wann darf ich die Nebelschlußleuchte benutzen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 20. Februar 2005
    Text
    >>>>>Die nebelschlussleuchte darfst du NUR benutzen wenn die sicht unter 50 m bei NEBEL beträgt.
    >>>>>
    >>>>
    >>>>Das habe ich meinem Nachbarn auch gesagt und wollte sogar um 50 Euro wetten. Aber er ist Polizist und meint, dass er Recht hat...
    >>>>
    >>>Dann erhöhe die Wette auf 100 €.
    >>>
    >>
    >>Der Polizist ist ein Feigling. Er hat schon bei 50 Euro zurückgezogen...
    >>
    >Weil er keine Ahnung hat.
    >Nebelschlußleuchte darf nur bei Nebel,Sichtweite unter 50 m eingeschaltet werden.
    >Hans Fl.

    Hi Hans,
    das wurde doch oben schon ganz deutlich geschrieben!!! Warum also nocheinmal Wingerning-Senf?
    Gruß Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wann darf ich die Nebelschlußleuchte benutzen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 20. Februar 2005
    Text
    Ob sie eingeschaltet werden MUSS konnte mir noch immer keiner sagen :-(

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  • Thema
    Wann darf ich die Nebelschlußleuchte benutzen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 20. Februar 2005
    Text
    Nebelschlußleuchten sind erst seit 1990 Pflicht. Vorher waren sie erlaubt. Wenn ein Neuwagen, der vor dem 1. Januar 1990 gebaut wurde, noch ohne Nebelschlußleuchte war, so stand später im Fahrzeugschein sinngemäß das Sprüchlein:

    Fahrzeug gilt als vor dem 01.01.1990 in Betrieb genommen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Wann darf ich die Nebelschlußleuchte benutzen?
    Autor
      Muffy
      schrieb am Sonntag, 20. Februar 2005
    Text
    >Nebelschlußleuchten sind erst seit 1990 Pflicht. Vorher waren sie erlaubt. Wenn ein Neuwagen, der vor dem 1. Januar 1990 gebaut wurde, noch ohne Nebelschlußleuchte war, so stand später im Fahrzeugschein sinngemäß das Sprüchlein:
    >
    >Fahrzeug gilt als vor dem 01.01.1990 in Betrieb genommen.

    Das ist ja auch aus dem Erst-Zulassungsdatum ersichtlich!

    Im § 17 III der StVO steht nur, daß die Nebelschlußleuchte eingeschaltet werden "darf"!
    Also keine Pflicht.

    Übrigens: Mit eingeschalteter Nebelschlußleuchte darf nur noch ,ax. 50 km/h gefahren werden.
    Das ergibt sich aus der Sichtweite von höchstens 50 m!

    Gruß Muffy (FL)

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  • Thema
    Re: Re: Wann darf ich die Nebelschlußleuchte benutzen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 20. Februar 2005
    Text
    >>Nebelschlußleuchten sind erst seit 1990 Pflicht. Vorher waren sie erlaubt. Wenn ein Neuwagen, der vor dem 1. Januar 1990 gebaut wurde, noch ohne Nebelschlußleuchte war, so stand später im Fahrzeugschein sinngemäß das Sprüchlein:
    >>
    >>Fahrzeug gilt als vor dem 01.01.1990 in Betrieb genommen.
    >
    >Das ist ja auch aus dem Erst-Zulassungsdatum ersichtlich!
    >
    >Im § 17 III der StVO steht nur, daß die Nebelschlußleuchte eingeschaltet werden "darf"!
    >Also keine Pflicht.
    >
    >Übrigens: Mit eingeschalteter Nebelschlußleuchte darf nur noch ,ax. 50 km/h gefahren werden.
    >Das ergibt sich aus der Sichtweite von höchstens 50 m!
    >
    >Gruß Muffy (FL)
    >
    >
    Fast richtig. Stichtag für die Ausrüstungspflicht ist der 1.1.1991.

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