Wieviel Tage vor der Praktischen Prüfung habt ihr die Sonderstd gemacht?Und kann man den FL sagen wann man die Prüfung machen will?
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Re: Wann die Sonderstunden
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Gast
schrieb am Montag, 10. Januar 2005
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>Wieviel Tage vor der Praktischen Prüfung habt ihr die Sonderstd gemacht?Und kann man den FL sagen wann man die Prüfung machen will?
wenn die fahrschule korrekt arbeitet, dann machst du prüfung, wenn du "reif" dazu bist. dazu ist der fahrlehrer laut fahrschülerausbildungsordnung verpflichtet. ein schüler hat also wenig mitspracherecht. prüfung machen wollen, tun nämlich immer alle gerne, auch wenns noch zu früh ist. zum thema sonderfahrten: normalerweise kommen die zum ende der ausbildung, wenn man in der stadt schon ganz gut fährt. denn die sonderfahrten erforden zum größten teil schon selbstständiges handeln. eine autobahnfahrt bei der der fahrlehrer ständig alles vorsagt und der schüler nur schwitzt ist eine fahrt umsonst gewesen. wie heißt so schön der leitsatz einer guten ausbildung: den schüler nicht unterfordern, nicht überfordern, sondern herausfordern!
Also, was das Mitspracherecht beim Prüfungstermin angeht: Dein FL kann sich nicht zwingen zu einem bestimmten Zeitpunkt die Prüfung zu machen! Ich habe sie selbst erst zwei Monate nach dem Zeitpunkt gemacht, den mein FL schon als passend angesehen hätte, aber ich habe mich echt noch viel zu unsicher gefühlt und jede Stunde danach aus meiner Sicht auch noch gebraucht. Im umgekehrten Fall: Du willst schon, aber er nicht, ist es natürlich etwas schwieriger zu beurteien, ob er dich noch nicht für "reif" hält oder noch einige Euros verdienen möchte. Sprich doch einfach mit ihm!
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wann die Sonderstunden
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Gast
schrieb am Mittwoch, 12. Januar 2005
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>Also, was das Mitspracherecht beim Prüfungstermin angeht: Dein FL kann sich nicht zwingen zu einem bestimmten Zeitpunkt die Prüfung zu machen! Ich habe sie selbst erst zwei Monate nach dem Zeitpunkt gemacht, den mein FL schon als passend angesehen hätte, aber ich habe mich echt noch viel zu unsicher gefühlt und jede Stunde danach aus meiner Sicht auch noch gebraucht. Im umgekehrten Fall: Du willst schon, aber er nicht, ist es natürlich etwas schwieriger zu beurteien, ob er dich noch nicht für "reif" hält oder noch einige Euros verdienen möchte. Sprich doch einfach mit ihm! > Sorry, meinte natürlich er kann dich nicht zwingen...
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wann die Sonderstunden
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Gast
schrieb am Donnerstag, 13. Januar 2005
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>Nach der 1ten. Also in der 2ten Habsch mit den Sonderfahrten angefangen... > >In den Nachtfahrten einparken gelernt und mache jetzt noch ein paar übungsfahrten mit prüfungsflair und dann ab.
Für mich absolut unmöglich in der 2ten die Sonderfahrten zu beginnen. Jetzt sag nicht ich war gut usw. das kannst du nicht beurteilen ob Du gut bist. Es geht gar nicht das jemand in der 2ten Stunde so weit ist wie es für die Sonderfahrten sein muss. Ich denke da geben hier alle Recht.
>>Ich hab nach der 3. Fahrt mit den Sonderfahrten angefangen. >> > >ich kenne zwar dein talent nicht, aber nach meine erfahrungen als FL ist das verdammt früh! > Wieso früh? 3 Fahrten = 3 x 90 Minuten Übungsfahrten. Im Anschluss 6 x 90 Minuten Sonderfahrten und noch 3 x 90 Minuten Stadtfahrt, dann Prüfung. Sind also 24 Fahrstunden zu 45 Minuten. Hab in einer eher kleinen Stadt Fahrschule gemacht.