Wartezeit nach 1. praktischen Prüfung

  • Wartezeit nach 1. praktischen Prüfung
     ChristianZi.
      schrieb am Montag, 5. Dezember 2005
    Hi,
    ich hab heute meine 1. Prüfung in den Sand gesetzt, bin erst ganz gut gefahren, nur dann an einer Kreuzung in den Gegenverkehr gefahren, hätte mir mein Fahrlehrer nicht ins Lenkrad gegriffen.
    Jetzt meine Frage, mein FL hat mir gesagt ich könnte nächste Woche schon wieder Prüfung machen, wenn ich 5 Fahrstunden nehmen in dieser Woche. Würdet ihr mir das raten oder eher nicht?
    Ist das überhaupt dann auch möglich?

    Gruß
    Christian
  • Thema
    Re: Wartezeit nach 1. praktischen Prüfung
    Autor
      Holger
      schrieb am Montag, 5. Dezember 2005
    Text
    >Hi,
    >ich hab heute meine 1. Prüfung in den Sand gesetzt, bin erst ganz gut gefahren, nur dann an einer Kreuzung in den Gegenverkehr gefahren, hätte mir mein Fahrlehrer nicht ins Lenkrad gegriffen.
    >Jetzt meine Frage, mein FL hat mir gesagt ich könnte nächste Woche schon wieder Prüfung machen, wenn ich 5 Fahrstunden nehmen in dieser Woche. Würdet ihr mir das raten oder eher nicht?
    >Ist das überhaupt dann auch möglich?
    >
    >Gruß
    >Christian

    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    hi,
    wartezeit beträgt 2 wochen (14tage). nächste woche wird wohl nicht möglich sein.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Wartezeit nach 1. praktischen Prüfung
    Autor
      ChristianZi.
      schrieb am Montag, 5. Dezember 2005
    Text

    >
    >kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
    >
    >hi,
    >wartezeit beträgt 2 wochen (14tage). nächste woche wird wohl nicht möglich sein.
    >
    >holger
    hi,
    mein FL meinte wenn ich jetzt dann 5 Fahrstunden nehme kann ich nächste Woche Prüfung machen, sonst halt erst in zwei Wochen.
    Gruß
    Christian

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Wartezeit nach 1. praktischen Prüfung
    Autor
      ChristianZi.
      schrieb am Montag, 5. Dezember 2005
    Text
    Hi,
    noch eine Frage von mir gibt es eine vorgeschriebene Zahl an Fahrstunden, die man leiten muss, wenn man das 2. mal praktische Prüfung machen muss?

    Gruß
    Christian

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Wartezeit nach 1. praktischen Prüfung
    Autor
      Holger
      schrieb am Montag, 5. Dezember 2005
    Text
    >Hi,
    >noch eine Frage von mir gibt es eine vorgeschriebene Zahl an Fahrstunden, die man leiten muss, wenn man das 2. mal praktische Prüfung machen muss?
    >
    >Gruß

    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    hi, hab mir schon gedacht das diese frage kommt. nein, ist nicht vorgeschrieben, ist ja auch nicht vorgeschrieben das du nach 25 stunden bestehen musst.
    sieh es anders, du hast die prüfung nicht bestanden - warum ist erstmal egal - d.h. es sind noch mängel da. dein fl weiss besser als ich, wo es hapert und kann besser einschätzen, wie lange du brauchst um sie abzustellen. ich kann dir nur sagen das es billiger ist jetzt ein paar mehr fahrstunden zu machen, als die 3. prüfung auch noch bezahlen zu müssen.

    holger

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Wartezeit nach 1. praktischen Prüfung
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 6. Dezember 2005
    Text
    Hi Christian, finde ich richtig süß: Da erklärt dir der Holger ganz richtig und unmissverständlich, dass eine erneute Prüfung erst nach 14 Tagen möglich ist; und von dir kommt noch mal fix gesäuselt: aber mein Fahrlehrer...
    Ich möchte dir wirklich nicht zu nahe treten, aber die Prüfungsvorschriften legen nunmal die 14 Tage-Frist fest. Wie dich dein FL dadurch lotsen will würde mich wirklich interessieren. Frage ihn doch bitte mal und nenne uns dazu vielleicht auch dein Bundesland. Vielleicht ist ja da die Antwort verborgen. Deine Antwort ist sicherlich auch für viele andere Fahrschüler von Bedeutung.
    Liebe Grüße
    Petra

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wartezeit nach 1. praktischen Prüfung
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Dienstag, 6. Dezember 2005
    Text
    >Hi Christian, finde ich richtig süß: Da erklärt dir der Holger ganz richtig und unmissverständlich, dass eine erneute Prüfung erst nach 14 Tagen möglich ist; und von dir kommt noch mal fix gesäuselt: aber mein Fahrlehrer...
    >Ich möchte dir wirklich nicht zu nahe treten, aber die Prüfungsvorschriften legen nunmal die 14 Tage-Frist fest. Wie dich dein FL dadurch lotsen will würde mich wirklich interessieren. Frage ihn doch bitte mal und nenne uns dazu vielleicht auch dein Bundesland. Vielleicht ist ja da die Antwort verborgen. Deine Antwort ist sicherlich auch für viele andere Fahrschüler von Bedeutung.
    >Liebe Grüße
    >Petra

    Die Möglichkeit mit den 5 Fahrstunden kenne ich noch aus meiner aktiven Tätigkeit.
    Heute gilt nur noch 14 Tage Wartezeit.
    Hans Fl.

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