Was darf ich mit B fahren?

  • Was darf ich mit B fahren?
     Maggi
      schrieb am Montag, 6. August 2007
    Hallo Leutz,

    ich hab vor 2 Wochen meinen Führerschein Klasse B bestanden/bekommen.

    Nun wollte ich hier mal fragen, ob ich mit diesem auch Simson fahren darf, da sich bei meinen Bekannten die Geister streiten. Manche sagen ja, die anderen sagen nein und wiederum andere sagen ja, aber nur bis 50 Kubik. Was ist denn nu richtig???

    Da ich "nur" Führerschein ab 17 hab, könnte ich mit einer Simson dann allein fahren und wäre doch schon ein bisschen selbständiger ^^

    Und noch eine Frage: Müssen meine Eltern immer direkt neben mir, also als Beifahrer sitzen, oder können sie auch hinten sitzen???

    Liebe Grüße
    Maggi
  • Thema
    Re: Was darf ich mit B fahren?
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 6. August 2007
    Text
    GLÜCKWUNSCH und allzeit glückliche, beulenfreie Fahrt!

    Fahren darfst du Kleinkrafträder allein, dh ohne Begleitung.

    Wo sich deine Begleiter im Auto befinden ist aus rechtlicher Sicht (solange sie nicht im Kofferraum liegen) egal.

    Zur Simson ist es nicht ganz so einfach.
    Ich habe dir mal was herausgeholt. Hier wird von "den meisten Simson" geschrieben....... Ob deine Maschine darunter fällt solltest du anhand der Daten selbst abgleichen können:

    Kleinkraftrad

    Da die meisten der von Simson hergestellten Fahrzeuge heute unter diesen Begriff fallen, erstmal eine Definition, was denn nun ein “Kleinkraftrad” ist.

    Als Kleinkraftrad (Mokick, Moped, Roller) werden heute motorisierte Zweiräder mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³ und einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h bezeichnet. In dieselbe Klasse fallen zulassungsrechtlich auch die vor (und kurz nach) der EU-Führerscheinreform 1998/1999 in Verkehr gebrachten Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Weiterhin zählen dazu Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
    Diese Klassifizierung gilt seit der Einführung des EU-Führerscheins mit der Führerscheinreform zum Jahreswechsel 1998/1999.

    Aufgrund dieser Regelung sind die Simson Kleinkrafträder aus DDR-Produktion nicht an die 45 km/h Beschränkung gebunden, sondern dürfen weiterhin legal 60 km/h schnell fahren.

    Quelle: http://www.mopedfreunde-oldenburg.de/html/moped_roller_fuehrerschein.html

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  • Thema
    Re: Was darf ich mit B fahren?
    Autor
      Maggi
      schrieb am Dienstag, 7. August 2007
    Text
    danke für deine antwort...

    du hast mir wirklich sehr weitergeholfen. vielen lieben dank

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Was darf ich mit B fahren?
    Autor
      guest1416
      schrieb am Mittwoch, 8. August 2007
    Text
    >danke f�r deine antwort...
    >
    >du hast mir wirklich sehr weitergeholfen. vielen lieben dank

    glückwunsch

    du hast nun die Klassen B, M, S und ich glaub L
    mit B darfste PKW und LKW bis 3,5t fahren und 0,75t Anhänger

    ist der Anhänger schwerer als 0,75Tonnen zG, dann muss die zG vom Anhänger kleiner als die Leermasse vom PKW sein und die zG vom PKW und vom Anhänger müssen kleiner als 3,5 Tonnen sein.
    Garnicht so einfach mit dem, deswegen wer Anhänger über 0,75t ziehen möchte lieber gleich BE machen, sonst verrechnet man sich und kommt dran wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, und dass ist keine Kleinigkeit.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Was darf ich mit B fahren?
    Autor
      sternenfahrer
      schrieb am Mittwoch, 8. August 2007
    Text
    >du hast nun die Klassen B, M, S und ich glaub L
    >mit B darfste PKW und LKW bis 3,5t fahren und 0,75t Anhänger
    >
    >ist der Anhänger schwerer als 0,75Tonnen zG, dann muss die zG vom Anhänger kleiner als die Leermasse vom PKW sein und die zG vom PKW und vom Anhänger müssen kleiner als 3,5 Tonnen sein.
    >Garnicht so einfach mit dem, deswegen wer Anhänger über 0,75t ziehen möchte lieber gleich BE machen, sonst verrechnet man sich und kommt dran wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, und dass ist keine Kleinigkeit.

    Ähm.. lieber BE-Führerschein machen, als sich 2 Minuten intensiv Gedanken darum machen, ob ich den 1,3t-Anhänger (zul.) mit meinem 1,6t-Auto (leer) durch die Gegend schleifen darf?! Ich weiß ja nicht...

    PS.: Ist S wirklich bei B dabei? Dachte immer nur M und L..?!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Was darf ich mit B fahren?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 9. August 2007
    Text
    >PS.: Ist S wirklich bei B dabei? Dachte immer nur M und L..?!

    Ja, S ist auch in B eingeschlossen.

    Viele Grüße
    Kirsten

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