Was darf man alles in den ersten drei Minuten im ...

  • Was darf man alles in den ersten drei Minuten im eingeschränkten Halteverbot ( Zeichen 286 )
     hoplaco
      schrieb am Mittwoch, 14. Dezember 2011
    Hallo,

    ich wollte euch mal fragen, ob jemand weiss, was genau alles im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286 ) in den ersten drei Minuten erlaubt ist. Irgendwie gehn da die Meinungen total weit auseinander.

    Ich habe nämlich an einem absolut leeren Flughafen (Münster/Osnabrück) nachts auf dem total leeren über 150 m langen Seitenstreifen im eingeschränkten Halteverbot mein Auto hingestellt, um kurz im Terminal zur Toilette zu gehen und hatte beim Zurückkommen ein Ticket am Auto. Es war zu der Zeit kein Mensch und auch kein Auto zu sehen. Hab also niemanden behindert oder gefährdet.

    Es steht folgendes drauf :
    Man beachte die UHRZEIT und DAUER : Sie parkten am ..... von 22.49 bis 22.50 Uhr unzulässig im eingeschränkten Halteverbot.

    Ihr schmunzelt vielleicht darüber, aber ist wirklich passiert. Absender ist die Stadt Greven.

    Weiss vielleicht jemand iwie Urteile oder so, wo ich das nachlesen kann ??

    Vielen Dank im voraus für eure Antworten.

    LG hoplaco
  • Thema
    Re: Was darf man alles in den ersten drei Minuten im eingeschränkten Halteverbot ( Zeichen 286 )
    Autor
      cat008
      schrieb am Donnerstag, 15. Dezember 2011
    Text
    >Ich habe nämlich an einem absolut leeren Flughafen (Münster/Osnabrück) nachts auf dem total leeren über 150 m langen Seitenstreifen im eingeschränkten Halteverbot mein Auto hingestellt, um kurz im Terminal zur Toilette zu gehen und hatte beim Zurückkommen ein Ticket am Auto. Es war zu der Zeit kein Mensch und auch kein Auto zu sehen. Hab also niemanden behindert oder gefährdet.
    >
    >Es steht folgendes drauf :
    >Man beachte die UHRZEIT und DAUER : Sie parkten am ..... von 22.49 bis 22.50 Uhr unzulässig im eingeschränkten Halteverbot.


    Also ich hab es folgendermaßen gelernt und in der StVo § 12 (2) (Halten und Parken) steht es auch so: "Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt". Wobei "verlassen" heißt, dass man sich soweit entfernt, dass man im Falle einer Behinderung anderer durch sein Fahrzeug nicht rechtzeitg an Ort und Stelle zurück sein kann.
    Es reicht schon, wenn EINER der beiden Punkte missachtet wird. Und in deinem Fall war es ja auch so. Du hast dich vom Fahrzeug zu weit entfernt. Dabei ist es dann egal wie lange. Und weil die Ordnungsdamen vielleicht ein Bonbon bekommen, wenn sie um diese Uhrzeit an diesem Ort einen Fang machen, hast du wahrscheinlich einfach Pech gehabt :( Is natürlich echt ärgerlich, aber da merkt man mal wieder dass man in Deutschland lebt^^
    Soweit meine Meinung dazu...:)
    LG

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  • Thema
    Re: Re: Was darf man alles in den ersten drei Minuten im eingeschränkten Halteverbot ( Zeichen 286 )
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 15. Dezember 2011
    Text
    >Es war zu der Zeit kein Mensch und auch kein Auto zu sehen. Hab also niemanden behindert oder gefährdet.

    Gut, sonst wäre es teurer geworden.


    >Also ich hab es folgendermaßen gelernt und in der StVo § 12 (2) (Halten und Parken) steht es auch so: "Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt". Wobei "verlassen" heißt, dass man sich soweit entfernt, dass man im Falle einer Behinderung anderer durch sein Fahrzeug nicht rechtzeitg an Ort und Stelle zurück sein kann.

    Die Definition, die Gerichte verwenden ist eher der "unmittelbare Einwirkungsbereich". Der reicht kaum über eine Armlänge hinaus, keinesfalls mehr als Sichtweite.


    >Is natürlich echt ärgerlich, aber da merkt man mal wieder dass man in Deutschland lebt^^

    Frage: Ist dir bekannt, wie Parkverstöße im Ausland geahndet werden?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Was darf man alles in den ersten drei Minuten im eingeschränkten Halteverbot ( Zeichen 286 )
    Autor
      hoplaco
      schrieb am Montag, 19. Dezember 2011
    Text
    >>Es war zu der Zeit kein Mensch und auch kein Auto zu sehen. Hab also niemanden behindert oder gefährdet.
    >
    >Gut, sonst wäre es teurer geworden.
    >
    >
    >>Also ich hab es folgendermaßen gelernt und in der StVo § 12 (2) (Halten und Parken) steht es auch so: "Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt". Wobei "verlassen" heißt, dass man sich soweit entfernt, dass man im Falle einer Behinderung anderer durch sein Fahrzeug nicht rechtzeitg an Ort und Stelle zurück sein kann.
    >
    >Die Definition, die Gerichte verwenden ist eher der "unmittelbare Einwirkungsbereich". Der reicht kaum über eine Armlänge hinaus, keinesfalls mehr als Sichtweite.
    >
    >
    >>Is natürlich echt ärgerlich, aber da merkt man mal wieder dass man in Deutschland lebt^^
    >
    >Frage: Ist dir bekannt, wie Parkverstöße im Ausland geahndet werden?

    NEIN, weiss ich nicht.
    Aber erstmal vielen Dank für eure Antworten.

    Also doch lieber 1 km vor dem Flughafen auf der Landstr. anhalten und da pi....
    ;-))
    Man ey, kann eigentlich nich sein. Sch.... Deutschland.

    LG hoplaco

    Mal sehn, wie's weitergeht. ;-((

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  • Thema
    Re: Was darf man alles in den ersten drei Minuten im eingeschränkten Halteverbot ( Zeichen 286 )
    Autor
      Fahrlehrer Klaus
      schrieb am Donnerstag, 22. Dezember 2011
    Text
    >Hallo,
    >
    Ich an deiner Stelle würde Widerspruch einlegen, da hier Unwissenheit der Zettelschreiber vorliegt.
    Schau doch bitte mal unter StVO, Anlage 2 (Vorschriftszeichen), VZ 286 (Eingeschränktes Halteverbot) nach, dort steht geschrieben:
    "Fahrzeugführer dürfen nicht länger als 3 Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
    Erläuterung
    Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.

    Da steht nichts von 3 Min.
    Das findet man im § 12 Halten und Parken unter Absatz 2 "Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt." Und im Absatz 3 stehen dann die Situationen.

    Du hast aber im eingeschränktem Halteverbot, angeordnet durch VZ 286 gestanden, wenn ich das richtig verstehe. Und wenn das Verkehrszeichen da war, dann hat der Zettelausfertiger exakt aufgeschrieben das du nicht gegen die StVO verstoßen hast.



    Klaus

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Was darf man alles in den ersten drei Minuten im eingeschränkten Halteverbot ( Zeichen 286 )
    Autor
      Fahrlehrer Klaus
      schrieb am Freitag, 23. Dezember 2011
    Text
    >>Hallo,
    >>
    >Ich an deiner Stelle würde Widerspruch einlegen, da hier Unwissenheit der Zettelschreiber vorliegt.
    >Schau doch bitte mal unter StVO, Anlage 2 (Vorschriftszeichen), VZ 286 (Eingeschränktes Halteverbot) nach, dort steht geschrieben:
    >"Fahrzeugführer dürfen nicht länger als 3 Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
    >Erläuterung
    >Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.
    >
    >Da steht nichts von 3 Min. (entschuldigt den Fehler, da steht nichts vom Verlassen des Fahrzeuges hätte ich schreiben müssen.)
    >Das findet man im § 12 Halten und Parken unter Absatz 2 "Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt." Und im Absatz 3 stehen dann die Situationen.
    >
    >Du hast aber im eingeschränktem Halteverbot, angeordnet durch VZ 286 gestanden, wenn ich das richtig verstehe. Und wenn das Verkehrszeichen da war, dann hat der Zettelausfertiger exakt aufgeschrieben das du nicht gegen die StVO verstoßen hast.
    >
    >
    >
    >Klaus

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  • Thema
    Re: Re: Re: Was darf man alles in den ersten drei Minuten im eingeschränkten Halteverbot ( Zeichen 286 )
    Autor
      cat008
      schrieb am Freitag, 23. Dezember 2011
    Text
    >>Schau doch bitte mal unter StVO, Anlage 2 (Vorschriftszeichen), VZ >Das findet man im § 12 Halten und Parken unter Absatz 2 "Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt."

    Genau. Er hat sein Fahrzeug verlassen. Das war der Fehler. Und was verlassen heißt, wurde netterweise ja schon geklärt ;)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Was darf man alles in den ersten drei Minuten im eingeschränkten Halteverbot ( Zeichen 286 )
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 24. Dezember 2011
    Text
    >Genau. Er hat sein Fahrzeug verlassen. Das war der Fehler. Und was verlassen heißt, wurde netterweise ja schon geklärt ;)

    Ich habe den wesentlichen Punkt einfach vergessen und Fahrlehrer Klaus hat ihn offensichtlich nicht deutlich oder verständlich genug erklärt: Parken ist im eingeschränkten Halteverbot durchaus erlaubt - in den ersten 3 Minuten.

    Der Empfehlung, das Verwarngeldangebot nicht anzunehmen, kann ich mich trotzdem nicht anschließen. Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass der Verstoß objektiv vorliegt. Dass auf der Knolle nur ein Zeitraum von einer Minute vermerkt ist, bedeutet noch lange nicht, dass die Politesse das Fahrzeug nicht noch länger beobachtet hat. Das wäre jedenfalls ein heilbarer Fehler.

    Dann muss man auch immer das Kostenrisiko bedenken: Wird das Verwarngeld (ich gehe von 15 € aus) nicht fristgerecht bezahlt, wird ein Bußgeldbescheid erlassen, was weitere Kosten i.H.v. 23,50 € verursacht. Möchte man sich dagegen zur Wehr setzen und geht die Sache vor Gericht, ist das doppelt so teuer.

    Einlassungen zur Sache sind außerdem kaum möglich ohne mehr oder weniger direkt die Fahrereigenschaft zuzugeben. Damit fällt dann auch die Möglichkeit eines Kostenbescheids aus, der aber sowieso noch teurer wäre als das ursprüngliche Verwarngeld.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Was darf man alles in den ersten drei Minuten im eingeschränkten Halteverbot ( Zeichen 286 )
    Autor
      Fahrlehrer Klaus
      schrieb am Sonntag, 25. Dezember 2011
    Text
    Nun machen viele den Fehler wie unser Freund cat008 und argumentieren mit dem Verlassen des Fahrzeuges, was aber nur dort zutrifft wo das Parken (§12 Absatz 3) verboten ist.
    Im eingeschränkten Halteverbot (Z 286) kann ich bis zu 3 Minuten Parken, egal wo ich mich aufhalte. Beim Be- und Entladen kann das möglicherweise Stunden dauern.(Möbelwagen).
    Nun kann man unterstellen, dass unser Freund in Wahrheit länger stand, dann hätte die Politesse das aber auch notieren müssen.
    Natürlich weis ich, dass man sich mit Einsprüchen Probleme aufbürdet, auch Richter lassen sich mit solchen Kleinkram nicht gern die Zeit stehlen.
    Zumindest sollte man aber im Forum keine falchen Auskünfte geben.
    Auch ich hatte einen Fehler im Text, den ich in der zweiten Mail korrigiert habe.
    Schöne Feiertage
    Klaus

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Was darf man alles in den ersten drei Minuten im eingeschränkten Halteverbot ( Zeichen 286 )
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 26. Dezember 2011
    Text
    >Nun kann man unterstellen, dass unser Freund in Wahrheit länger stand, dann hätte die Politesse das aber auch notieren müssen.

    Warum? Der Tatvorwurf ist hinreichend genau bestimmt, alles andere lässt sich bei der Vernehmung der Politesse klären.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Was darf man alles in den ersten drei Minuten im eingeschränkten Halteverbot ( Zeichen 286 )
    Autor
      cat008
      schrieb am Montag, 26. Dezember 2011
    Text
    >Nun machen viele den Fehler wie unser Freund cat008 und argumentieren mit dem Verlassen des Fahrzeuges, was aber nur dort zutrifft wo das Parken (§12 Absatz 3) verboten ist.
    Im eingeschränkten Halteverbot (Z 286) kann ich bis zu 3 Minuten Parken, egal wo ich mich aufhalte. Beim Be- und Entladen kann das möglicherweise Stunden dauern.(Möbelwagen).

    Also in meiner StVo steht zum Z 286 (Eingeschränktes Halteverbot)
    folgendes: Fahzeugführer dürfen nicht länger als 3 Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung duchgeführt werden.
    Er hätte also Stunden Be- oder Entladen können (haha im übertragenen Sinne hat er das ja auch gemacht.. :D). Aber des gilt nicht. Und das Ein- oder Aussteigen sollte meiner Ansicht nach auch ohne Verzögerung geschehen. Also einer raus, ein anderer rein oder so. Wie beim Taxi.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Was darf man alles in den ersten drei Minuten im eingeschränkten Halteverbot ( Zeichen 286 )
    Autor
      Fahrlehrer Klaus
      schrieb am Montag, 26. Dezember 2011
    Text
    Hallo,
    >Also in meiner StVo steht zum Z 286 (Eingeschränktes Halteverbot)
    >folgendes: Fahzeugführer dürfen nicht länger als 3 Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung duchgeführt werden.
    >Er hätte also Stunden Be- oder Entladen können (haha im übertragenen Sinne hat er das ja auch gemacht.. :D). Aber des gilt nicht. Und das Ein- oder Aussteigen sollte meiner Ansicht nach auch ohne Verzögerung geschehen. Also einer raus, ein anderer rein oder so. Wie beim Taxi.

    Na da nähern wir uns doch der Wahrheit. Das steht natürlich so zum VZ eingeschränktes Halteverbot. Und da an dieser Stelle nichts vom Verlassen des Ortes steht, darf ich anders wie an Stellen, wo "parken verboten" ist (§12 Absatz 3), für eine Zeit von 3 Minuten hingehen wohin ich will. Die Politesse hätte also dokumentieren müssen, dass das Fahrzeug von 22.49 bis wenigstens 22.53 Uhr gestanden hat.
    Es steht aber folgendes auf den Zettel :
    Sie parkten am ..... von 22.49 bis 22.50 Uhr unzulässig im eingeschränkten Halteverbot. Somit fand kein Verstoß statt. Kein Verstoß, keine Strafe so einfach ist das. Unsere Politesse kannte einfach das Gesetz nicht ausreichend. Die Bussgeldstelle wird also auch keine Maßnahme verhängen.
    Klaus


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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Was darf man alles in den ersten drei Minuten im eingeschränkten Halteverbot ( Zeichen 286 )
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 27. Dezember 2011
    Text
    >Es steht aber folgendes auf den Zettel :
    > Sie parkten am ..... von 22.49 bis 22.50 Uhr unzulässig im eingeschränkten Halteverbot.

    Was nicht auf dem Zettel steht: "Sie parkten [am um im] von 22:46 bis 22:49 Uhr zulässig im eingeschränkten Halteverbot."

    Der Text auf dem Knöllchen muss also noch nicht einmal falsch sein (dass solche Fehler heilbar sind, habe ich oben schon erwähnt), damit ein Verstoß vorliegt.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Was darf man alles in den ersten drei Minuten im eingeschränkten Halteverbot ( Zeichen 286 )
    Autor
      cat008
      schrieb am Dienstag, 27. Dezember 2011
    Text
    > Na da nähern wir uns doch der Wahrheit. Das steht natürlich so zum VZ eingeschränktes Halteverbot. Und da an dieser Stelle nichts vom Verlassen des Ortes steht, darf ich anders wie an Stellen, wo "parken verboten" ist (§12 Absatz 3), für eine Zeit von 3 Minuten hingehen wohin ich will. Die Politesse hätte also dokumentieren müssen, dass das Fahrzeug von 22.49 bis wenigstens 22.53 Uhr gestanden hat.


    Ok jetzt versteh ich. Im eingeschr. Halteverbot besteht also kein absolutes Parkverbot. Man darf 3 Min. parken, das Auto quasi auch aus den Augen lassen. In meinem Fahrschulbuch steht aber komischerweise (Zitat): Halten wird zum Parken, wenn es länger als 3 Minuten dauert oder der Fahrer sein Fahrzeug verlässt. (...)
    Wenn ich das richtig verstanden habe, parkt man demnach erst ab 3 Minuten. Halten ist Also das unmittelbar am Auto befindliche Verweilen bis 3 Minuten. Und wenn man weiter weg gehen würde, parkt man. Aber das ist dann falsch oder?

    Übrigens ist doch die Bezeichnung "Eingeschränktes Halteverbot" total paradox oder?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Was darf man alles in den ersten drei Minuten im eingeschränkten Halteverbot ( Zeichen 286 )
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 28. Dezember 2011
    Text
    >Im eingeschr. Halteverbot besteht also kein absolutes Parkverbot. Man darf 3 Min. parken, das Auto quasi auch aus den Augen lassen.

    Richtig.


    >In meinem Fahrschulbuch steht aber komischerweise (Zitat): Halten wird zum Parken, wenn es länger als 3 Minuten dauert oder der Fahrer sein Fahrzeug verlässt. (...)
    >Wenn ich das richtig verstanden habe, parkt man demnach erst ab 3 Minuten.

    Nein, parken kann bereits nach wenigen Sekunden beginnen, nämlich wenn man sein Fahrzeug aus einem anderen Grund als Be-/Entladen bzw. Ein-/Aussteigen verlässt.


    >Halten ist Also das unmittelbar am Auto befindliche Verweilen bis 3 Minuten.

    Das ist ein Beispiel für Halten, aber keine vollständige Definition. Halten ist eine beabsichtigte Unterbrechung der Fahrt, im Gegensatz zum Warten als nicht beabsichtigte Unterbrechung. Parken ist ein Sonderfall von Halten.


    >Übrigens ist doch die Bezeichnung "Eingeschränktes Halteverbot" total paradox oder?

    Es ist eine doppelte Verneinung, etwas sperrig, aber nicht wirklich widersprüchlich. Das Halten ist verboten, aber dieses Verbot hat Einschränkungen, nämlich für die ersten 3 Minuten usw.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Was darf man alles in den ersten drei Minuten im eingeschränkten Halteverbot ( Zeichen 286 )
    Autor
      hoplaco
      schrieb am Mittwoch, 28. Dezember 2011
    Text

    >Es ist eine doppelte Verneinung, etwas sperrig, aber nicht wirklich widersprüchlich. Das Halten ist verboten, aber dieses Verbot hat Einschränkungen, nämlich für die ersten 3 Minuten usw.

    Ooh man, is dass alles kompliziert.
    Das mit den ersten drei Minuten hab ich ja auch mal iwo gelesen, dass man da machen kann, was man will; kann es aber nicht wiederfinden.
    Inzwischen sind wir auch schon bei 38,50 € angekommen.
    Die wollen das echt durchziehen. *kopfschüttel*

    Aber erstmal "DANKE SCHÖN" , an alle, die , selbst an Weihnachten Zeit gehabt haben , mir zu helfen. Ich glaub , ich geh mal echt zum Anwalt.
    Die können einen doch nicht einfach so abzocken !! Und ne Einstellung is dann teurer als das Verwarngeld oder habe ich das falsch verstanden ???

    Und weiss denn einer iwie, wo dass mit Urteilen steht ?

    Ich halt euch jedenfalls dann auf n laufenden.

    LG hoplaco

    Erst nochmal

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Was darf man alles in den ersten drei Minuten im eingeschränkten Halteverbot ( Zeichen 286 )
    Autor
      cat008
      schrieb am Mittwoch, 28. Dezember 2011
    Text
    >>Übrigens ist doch die Bezeichnung "Eingeschränktes Halteverbot" total paradox oder?
    >Es ist eine doppelte Verneinung, etwas sperrig, aber nicht wirklich widersprüchlich. Das Halten ist verboten, aber dieses Verbot hat Einschränkungen, nämlich für die ersten 3 Minuten usw.

    Achso ;) eigentlich klar...


    Also darf (man für 3 Minuten) im Eingeschr. Halteverbot parken?
    Wieso steht dann aber bei Z 286 dass man für 3 Minuten HALTEN (und nicht parken) kann?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Was darf man alles in den ersten drei Minuten im eingeschränkten Halteverbot ( Zeichen 286 )
    Autor
      hoplaco
      schrieb am Samstag, 11. August 2012
    Text
    Hallo @ all:

    Mal n kleiner Zwischenstand nach über einem Jahr :

    Es gibt nix neues.;))
    Die Bussgeldstelle hat sich bis jetzt noch nicht wieder gemeldet.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Was darf man alles in den ersten drei Minuten im eingeschränkten Halteverbot ( Zeichen 286 )
    Autor
      tomjones99
      schrieb am Mittwoch, 12. Februar 2014
    Text
    >Hallo @ all:
    >
    >Mal n kleiner Zwischenstand nach über einem Jahr :
    >
    >Es gibt nix neues.;))
    >Die Bussgeldstelle hat sich bis jetzt noch nicht wieder gemeldet.
    -----------------------------------------------------------------------
    Da wird wohl nichts mehr kommen. Wohl eher Bagatell-Kulanz.
    Dachte erst weil Fahrlehrer Klaus Recht hat. Hat er aber höchstwahrscheinlich NICHT!
    Warum?
    Parken schließt Halten mit ein. Nicht nur begrifflich, auch bewegungstechnisch.
    Folglich ist überall wo Halten nicht erlaubt ist, automatisch Parken erst recht nicht erlaubt.
    Daher auch die Drei-Minuten-Regelung, welche exakt die gleiche Zeit ist für die Definition von Parken.
    Parken:
    (2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

    Urteile zur Relativierung:

    Sein Fahrzeug verlässt nicht, wer es nach dem Aussteigen so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort damit wegfahren kann, OLG Düsseldorf VM 79 7 = StVE 13, OLG Celle VRS 72 80, OLG Oldenburg NZV 93 491, auch nicht, wer das Steuer einer anderen fahrbereiten Person übergibt, OLG Celle VRS 72 80. Aussteigen auf weniger als 3 Minuten bei sofortiger Wegfahrbereitschaft macht das Halten nicht zum Parken, BayOLG VRS 51 459.

    Sie unterscheiden Parken und Halten direkt als was anderes. Ist es aber nicht. Parken ist ein längeres Halten, sowie Entfernen vom Fahrzeug außerhalb eines Wirkungskreises.

    Manche behaupten nun, dass ja laut dem Absatz 2 nun ein berechtigtes halten länger als 3 min nun gleichzeitig ein erlaubtes Parken ist. Dürfte nicht sein, denn be- entladen, ein- aussteigen ist kein parken, sondern auch ein längeres Halten. Und da das eingeschr. Halteverbot Parken sowieso ausschließt greift der Absatz 2 eh nicht, da er ja, wie schon geschrieben steht, das Parkverbot definiert.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Was darf man alles in den ersten drei Minuten im eingeschränkten Halteverbot ( Zeichen 286 )
    Autor
      Jimmy
      schrieb am Sonntag, 8. Februar 2015
    Text
    Ich mache gerade die Fahrlehrerausbildung. Der Dozent macht das seit 23 Jahren und aktualisiert sein Wissen ununterbrochen. Er liest auch Gerichtsurteile und befasst sich sehr intensiv mit dem Thema. Er hat die Fahrlehrerschule mit gegründet und ist Kursleiter. Soll heißen: Wenn der das nicht weiß, wer dann??

    Er sagt der Knackpunkt beim eingeschr. Halteverbot ist die amtliche Begründung in der der Gesetzgeber ausdrücklich klar gestellt hat, dass während dieser 3 Minuten alles erlaubt sein soll inklusive parken.

    Damit können wir die Diskussion wohl als geklärt betrachten: Während der 3 Minuten ist Parken und das Verlassen des Fahrzeuges definitiv erlaubt. Er sagte aber auch, dass viele Politessen das nicht wissen und man daher oft gegen diese Bescheide vorgehen müsse.

    Wer da noch Zweifel hat kann sich ja die amtliche Begründung raus suchen. Da steht es drin. Aber fragt mich nicht wo man die findet. Ich glaube einfach meinem Dozenten.

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