Was ist eine All-you-can drive Fahrscvhule?

  • Was ist eine All-you-can drive Fahrscvhule?
     Gast
      schrieb am Freitag, 3. September 2004
    Habe schon einiges über eine All-you-can-drive fahsrchule gehört. Doch was ist ddas eigentlich? wie unterscheidet es sich von anderen?
    Wo liegt da die Preislage? Anscheinden mag es sowas bei uns in der UMgebung nicht geben, aber es interessiert mich schon mal.

    MFG Christine
  • Thema
    Re: Was ist eine All-you-can drive Fahrscvhule?
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 3. September 2004
    Text
    zu viele comedy-shows geguckt, oder was?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Was ist eine All-you-can drive Fahrscvhule?
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 3. September 2004
    Text
    >zu viele comedy-shows geguckt, oder was?
    >
    Das sind einfach nur Fahrschulen für alle Klassen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Was ist eine All-you-can drive Fahrscvhule?
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 4. September 2004
    Text
    Quatsch bei uns gibts auch eine All-you-can-drive-Fahrschule, das bedeutet, dass die einen Festpreis nehmen (bei uns 1500 Euro) und du kannst dann so viel fahren wie du lustig bist. Wie eben bei All you can eat. Nur mit Autofahren eben :o).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Was ist eine All-you-can drive Fahrscvhule?
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 4. September 2004
    Text
    >Quatsch bei uns gibts auch eine All-you-can-drive-Fahrschule, das bedeutet, dass die einen Festpreis nehmen (bei uns 1500 Euro) und du kannst dann so viel fahren wie du lustig bist. Wie eben bei All you can eat. Nur mit Autofahren eben :o).
    >
    Und das ist per Urteil verboten, da unseriös

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Was ist eine All-you-can drive Fahrscvhule?
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 4. September 2004
    Text
    >>Quatsch bei uns gibts auch eine All-you-can-drive-Fahrschule, das bedeutet, dass die einen Festpreis nehmen (bei uns 1500 Euro) und du kannst dann so viel fahren wie du lustig bist. Wie eben bei All you can eat. Nur mit Autofahren eben :o).
    >>
    >Und das ist per Urteil verboten, da unseriös
    >

    wär ganz nett wenn du das Urteil mal raussuchen würdest.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Was ist eine All-you-can drive Fahrscvhule?
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 7. September 2004
    Text
    >>>Quatsch bei uns gibts auch eine All-you-can-drive-Fahrschule, das bedeutet, dass die einen Festpreis nehmen (bei uns 1500 Euro) und du kannst dann so viel fahren wie du lustig bist. Wie eben bei All you can eat. Nur mit Autofahren eben :o).
    >>>
    >>Und das ist per Urteil verboten, da unseriös
    >>
    >
    >wär ganz nett wenn du das Urteil mal raussuchen würdest.
    >
    Da braucht es kein Urteil, steht eindeutig im Gesetz, ich glaube Fahrlehrergesetz. VERBOTEN !!!UNSERIÖS !!!Ist doch logisch jeder fährt unterschiedlich gut und braucht mehr oder weniger Stunden !!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Was ist eine All-you-can drive Fahrscvhule?
    Autor
      Wolfgang (FL)
      schrieb am Dienstag, 7. September 2004
    Text
    Hi,

    steht im Fahrlehrergesetz geregelt.

    Es sind alle nach §19 FahrLG notwendigen Angaben zu machen.
    Dies beinhaltet zB die einzelnen Fahrstundenpreise je 45/60min.

    Und da es vorab nicht absehbar ist, vie viele Stunden ein FS fährt, sind diese Pauschalangebote unter unlauterem Wettbewerb abmahnfähig.

    Grüßle
    Wolfgang

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Was ist eine All-you-can drive Fahrschule?
    Autor
      tobi*
      schrieb am Dienstag, 7. September 2004
    Text
    >>Und das ist per Urteil verboten, da unseriös
    >>
    >
    >wär ganz nett wenn du das Urteil mal raussuchen würdest.

    Im Fahrlehrergesetz § 19,(Abs.1) steht klar und deutlich:

    "(1) Jeder Inhaber der Fahrschulerlaubnis bildet seine Entgelte frei, selbständig und in eigener Verantwortung; dies gilt für Gemeinschaftsfahrschulen (§ 11 Abs. 3) entsprechend. Er hat sie mit den Geschäftsbedingungen in den Geschäftsräumen durch Aushang bekanntzugeben. Dabei ist das Entgelt

    1. pauschaliert für die allgemeinen Aufwendungen des Fahrschulbetriebs

    einschließlich des gesamten theoretischen Unterrichts, für die Vorstellung

    zur Prüfung und für die Aufbauseminare (§ 31) sowie

    2. stundenbezogen für eine Fahrstunde im praktischen Unterricht und für die

    Unterweisung am Fahrzeug zu jeweils 45 Minuten

    anzugeben. Das gilt auch, wenn in der Werbung außerhalb der Geschäftsräume Preise angegeben werden. Die Angaben über die Entgelte und deren Bestandteile sowie über die Geschäftsbedingungen müssen den Grundsätzen der Preisklarheit und der Preiswahrheit entsprechen.

    (2) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Ausgestaltung des Aushanges nach Absatz 1 Satz 2 bis 5."

    Das Fahrlehrergesetz schliesst solche Pauschalangebote also definitiv aus. Der Stundenpreis MUSS angegeben und kassiert werden.


    Von solchen Angeboten sollte man die Finger lassen, weil der Fahrschulbetreiber nie ein Interesse an einer vernünftigen Ausbildung haben kann, sondern seine Kunden mit möglichst wenig Stunden und egal was sie wirklich können, in die Prüfung schicken muss

    - denn nur dann verdient er sein Geld! -

    Mal ganz davon abgesehen: Was wird für weitere Fahrstunden gefordert, wenn die Prüfung nicht bestanden wird?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Was ist eine All-you-can drive Fahrschule?
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 7. September 2004
    Text
    >>>Und das ist per Urteil verboten, da unseriös
    >>>
    >>
    >>wär ganz nett wenn du das Urteil mal raussuchen würdest.
    >
    >Im Fahrlehrergesetz § 19,(Abs.1) steht klar und deutlich:
    >
    >"(1) Jeder Inhaber der Fahrschulerlaubnis bildet seine Entgelte frei, selbständig und in eigener Verantwortung; dies gilt für Gemeinschaftsfahrschulen (§ 11 Abs. 3) entsprechend. Er hat sie mit den Geschäftsbedingungen in den Geschäftsräumen durch Aushang bekanntzugeben. Dabei ist das Entgelt
    >
    >1. pauschaliert für die allgemeinen Aufwendungen des Fahrschulbetriebs
    >
    > einschließlich des gesamten theoretischen Unterrichts, für die Vorstellung
    >
    > zur Prüfung und für die Aufbauseminare (§ 31) sowie
    >
    >2. stundenbezogen für eine Fahrstunde im praktischen Unterricht und für die
    >
    > Unterweisung am Fahrzeug zu jeweils 45 Minuten
    >
    >anzugeben. Das gilt auch, wenn in der Werbung außerhalb der Geschäftsräume Preise angegeben werden. Die Angaben über die Entgelte und deren Bestandteile sowie über die Geschäftsbedingungen müssen den Grundsätzen der Preisklarheit und der Preiswahrheit entsprechen.
    >
    >(2) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Ausgestaltung des Aushanges nach Absatz 1 Satz 2 bis 5."
    >
    >Das Fahrlehrergesetz schliesst solche Pauschalangebote also definitiv aus. Der Stundenpreis MUSS angegeben und kassiert werden.
    >
    >
    >Von solchen Angeboten sollte man die Finger lassen, weil der Fahrschulbetreiber nie ein Interesse an einer vernünftigen Ausbildung haben kann, sondern seine Kunden mit möglichst wenig Stunden und egal was sie wirklich können, in die Prüfung schicken muss
    >
    >- denn nur dann verdient er sein Geld! -
    >
    >Mal ganz davon abgesehen: Was wird für weitere Fahrstunden gefordert, wenn die Prüfung nicht bestanden wird?
    >
    >

    0 €, damit verpflichtet sich der Fahrlehrer die bestmögliche ausbildung zu geben. Wenn eine Fahrstunde 0,01 Cent kostet und die Grundgebühr 1500 € ist alles wieder gesetzeskonform!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Was ist eine All-you-can drive Fahrschule?
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 7. September 2004
    Text
    >>Im Fahrlehrergesetz § 19,(Abs.1) steht klar und deutlich:
    >>
    >>"(1) Jeder Inhaber der Fahrschulerlaubnis bildet seine Entgelte frei, selbständig und in eigener Verantwortung; dies gilt für Gemeinschaftsfahrschulen (§ 11 Abs. 3) entsprechend. Er hat sie mit den Geschäftsbedingungen in den Geschäftsräumen durch Aushang bekanntzugeben. Dabei ist das Entgelt
    >>
    >>1. pauschaliert für die allgemeinen Aufwendungen des Fahrschulbetriebs
    >>
    >> einschließlich des gesamten theoretischen Unterrichts, für die Vorstellung
    >>
    >> zur Prüfung und für die Aufbauseminare (§ 31) sowie
    >>
    >>2. stundenbezogen für eine Fahrstunde im praktischen Unterricht und für die
    >>
    >> Unterweisung am Fahrzeug zu jeweils 45 Minuten
    >>
    >>anzugeben. Das gilt auch, wenn in der Werbung außerhalb der Geschäftsräume Preise angegeben werden. Die Angaben über die Entgelte und deren Bestandteile sowie über die Geschäftsbedingungen müssen den Grundsätzen der Preisklarheit und der Preiswahrheit entsprechen.
    >>
    >>(2) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Ausgestaltung des Aushanges nach Absatz 1 Satz 2 bis 5."
    >>
    >>Das Fahrlehrergesetz schliesst solche Pauschalangebote also definitiv aus. Der Stundenpreis MUSS angegeben und kassiert werden.
    >>
    >>
    >>Von solchen Angeboten sollte man die Finger lassen, weil der Fahrschulbetreiber nie ein Interesse an einer vernünftigen Ausbildung haben kann, sondern seine Kunden mit möglichst wenig Stunden und egal was sie wirklich können, in die Prüfung schicken muss
    >>
    >>- denn nur dann verdient er sein Geld! -
    >>
    >>Mal ganz davon abgesehen: Was wird für weitere Fahrstunden gefordert, wenn die Prüfung nicht bestanden wird?
    >>
    >>

    >
    >0 €, damit verpflichtet sich der Fahrlehrer die bestmögliche ausbildung zu geben. Wenn eine Fahrstunde 0,01 Cent kostet und die Grundgebühr 1500 € ist alles wieder gesetzeskonform!
    >

    O.K. Gesetzeskonform. Aber wer hält sich selbst für so unbegabt bzw. unfähig, dass der Führerschein bei einer normalen und guten Fahrschule 1500€ kostet?
    Nehmen wir mal ne Grundgebühr von 200€, 18 Fahrstunden je 30€ und 12 Sonderfahrten je 40€. Die Theorieprüfung veranschlagen wir mal mit 50€ und die Praxisprüfung 100€. Dann kostet die Ausbildung 1370€.
    Wo bleibt dann bei 1500€ der Vorteil?

    Bleibt das Angebot also nur ein Schäppchen für Härtefälle, die dann aus oben schon genannten Gründen nicht mit einer besonders guten Ausbildung rechnen können und die große Zahl der durchschnittlich begabten legt dafür mehr hin als nötig.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Was ist eine All-you-can drive Fahrschule?
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 7. September 2004
    Text
    >>>Im Fahrlehrergesetz § 19,(Abs.1) steht klar und deutlich:
    >>>
    >>>"(1) Jeder Inhaber der Fahrschulerlaubnis bildet seine Entgelte frei, selbständig und in eigener Verantwortung; dies gilt für Gemeinschaftsfahrschulen (§ 11 Abs. 3) entsprechend. Er hat sie mit den Geschäftsbedingungen in den Geschäftsräumen durch Aushang bekanntzugeben. Dabei ist das Entgelt
    >>>
    >>>1. pauschaliert für die allgemeinen Aufwendungen des Fahrschulbetriebs
    >>>
    >>> einschließlich des gesamten theoretischen Unterrichts, für die Vorstellung
    >>>
    >>> zur Prüfung und für die Aufbauseminare (§ 31) sowie
    >>>
    >>>2. stundenbezogen für eine Fahrstunde im praktischen Unterricht und für die
    >>>
    >>> Unterweisung am Fahrzeug zu jeweils 45 Minuten
    >>>
    >>>anzugeben. Das gilt auch, wenn in der Werbung außerhalb der Geschäftsräume Preise angegeben werden. Die Angaben über die Entgelte und deren Bestandteile sowie über die Geschäftsbedingungen müssen den Grundsätzen der Preisklarheit und der Preiswahrheit entsprechen.
    >>>
    >>>(2) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Ausgestaltung des Aushanges nach Absatz 1 Satz 2 bis 5."
    >>>
    >>>Das Fahrlehrergesetz schliesst solche Pauschalangebote also definitiv aus. Der Stundenpreis MUSS angegeben und kassiert werden.
    >>>
    >>>
    >>>Von solchen Angeboten sollte man die Finger lassen, weil der Fahrschulbetreiber nie ein Interesse an einer vernünftigen Ausbildung haben kann, sondern seine Kunden mit möglichst wenig Stunden und egal was sie wirklich können, in die Prüfung schicken muss
    >>>
    >>>- denn nur dann verdient er sein Geld! -
    >>>
    >>>Mal ganz davon abgesehen: Was wird für weitere Fahrstunden gefordert, wenn die Prüfung nicht bestanden wird?
    >>>
    >>>
    >
    >>
    >>0 €, damit verpflichtet sich der Fahrlehrer die bestmögliche ausbildung zu geben. Wenn eine Fahrstunde 0,01 Cent kostet und die Grundgebühr 1500 € ist alles wieder gesetzeskonform!
    >>
    >
    >O.K. Gesetzeskonform. Aber wer hält sich selbst für so unbegabt bzw. unfähig, dass der Führerschein bei einer normalen und guten Fahrschule 1500€ kostet?
    >Nehmen wir mal ne Grundgebühr von 200€, 18 Fahrstunden je 30€ und 12 Sonderfahrten je 40€. Die Theorieprüfung veranschlagen wir mal mit 50€ und die Praxisprüfung 100€. Dann kostet die Ausbildung 1370€.
    >Wo bleibt dann bei 1500€ der Vorteil?
    >
    >Bleibt das Angebot also nur ein Schäppchen für Härtefälle, die dann aus oben schon genannten Gründen nicht mit einer besonders guten Ausbildung rechnen können und die große Zahl der durchschnittlich begabten legt dafür mehr hin als nötig.
    >

    1500 war ja nur ein Beispiel. Hab desöftern gehört das der Durchschnitt bei über 30 Stunden liegt!

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  • Thema
    Re: Re: Was ist eine All-you-can drive Fahrscvhule?
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 4. September 2004
    Text
    >zu viele comedy-shows geguckt, oder was?
    >
    tut mir leid, dass man hier nochmal was fragt. kannte owas vorher nicht.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Was ist eine All-you-can drive Fahrscvhule?
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 4. September 2004
    Text
    >>zu viele comedy-shows geguckt, oder was?
    >>
    >tut mir leid, dass man hier nochmal was fragt. kannte owas vorher nicht.
    >

    Ich bin der Schöpfer dieses Wortes und kann dem nur zustimmen. Einmal zahlen, so viel fahren wie man will. Kann man sich ganz einfach ableiten, so wie die Person da oben.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Was ist eine All-you-can drive Fahrscvhule?
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 4. September 2004
    Text
    Ja, klar und ich bin der Schöpfer unserere Menschenheit.
    das hä#ttest du gerne, dass Du der Schöpfer bist...



    >Ich bin der Schöpfer dieses Wortes und kann dem nur zustimmen. Einmal zahlen, so viel fahren wie man will. Kann man sich ganz einfach ableiten, so wie die Person da oben.
    >

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