Was kann man sich erlauben in der Prüfung?

  • Was kann man sich erlauben in der Prüfung?
     Siren2010
      schrieb am Mittwoch, 15. September 2010
    Hallo zusammen,

    ich habe morgen meine Praktische Prüfung.
    Bin heute 4 Stunden Auto gefahren und doch relativ sicher.
    Unsicherheiten habe ich bin ranfahren an eine Rechts-vor-Links-Situation (Scheue mich ein wenig, in die Eisen zu gehen um Vorfahrt zu gewähren) und zu nah rechts an Objekten zu fahren (Tunnelblick).

    Nun meine Frage:
    Was habt ihr erlebt, welche Fehler gemacht wurden und wie viele und ihr trotzdem noch den Schein bekommen habt?

    Mein Fahrlehrer sagt ständig: "Hier wäre deine Prüfung nun vorbei." und ich lese Dinge wie "Bin aus dem Tüv gefahren, einmal XYZ falsch gemacht und es war vorbei".
    Und dann les ich dennoch dinge wie: "ach, ich habs voll die Fehler drin gehabt aber dennoch bestanden".

    Wie viel Kulanz hat der Prüfer?
    Ist es wirklich Stimmungs/Launen-Abhängig?

  • Thema
    Re: Was kann man sich erlauben in der Prüfung?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 15. September 2010
    Text

    >Wie viel Kulanz hat der Prüfer?
    >Ist es wirklich Stimmungs/Launen-Abhängig?
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Laune würde ich die gesetzlichen Vorgaben nicht nennen. Unter 5.17.2.1. findest du die Punkte, die zu einem sofortigen Nichtbestehen führen.
    Darunter die, die erst bei Häufung einen fatalen Einfluss auf das Prüfungsergebnis haben:

    5.17.2.1 Trotz sonst guter Leistungen ist die Prüfung als nicht bestanden zu bewerten und soll beendet werden, wenn ein erhebliches Fehlverhalten festgestellt worden ist. Dabei handelt es sich um:

    * Gefährdung oder Schädigung
    * Grobe Missachtung der Vorfahrt und Vorrangregelung
    * Nichtbeachten von "Rot" bei Lichtzeichenanlagen oder entsprechenden Zeichen eines Polizeibeamten
    * Nichtbeachten der Vorschriftzeichen
    o Z 206 STOP-Schild,
    o Verkehrsverbote (Z 250 bis Z 266) ohne Zusatzschild, wie z. B. "Anlieger frei",
    o Z 267 Verbot der Einfahrt
    * Nichtbeachten anderer Vorschriftzeichen mit der Folge einer möglichen Gefährdung
    * Verstoß gegen das Überholverbot
    * Vorbeifahren an Schul- und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an Haltestellen halten, mit einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h
    * Endgültiges Einordnen zum Linksabbiegen auf Fahrstreifen des Gegenverkehrs
    * Fahrstreifenwechsel ohne Verkehrsbeobachtung
    * Fehlende Reaktion bei Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen


    5.17.2.2 Zum Nichtbestehen einer Prüfung kann außer den in 5.17.2.1 genannten Fehlverhalten auch die Wiederholung oder Häufung von verschiedenen Fehlern führen, wie z. B.:

    * Mangelhafte Verkehrsbeobachtung
    * Nichtangepasste Geschwindigkeit
    * Vorbeifahren an Schul- und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an Haltestellen halten, mit mehr als Schrittgeschwindigkeit, aber nicht mehr als 20 km/h
    * Fehlerhaftes Abstandhalten
    * Unterlassene Bremsbereitschaft
    * Nichteinhalten des Rechtsfahrgebots
    * Nichtbeachten von Verkehrszeichen, mit Ausnahme der unter 5.17.2.1 genannten Situationen
    * Langes Zögern an Kreuzungen und Einmündungen
    * Fehlerhaftes oder unterlassenes Einordnen in Einbahnstraßen
    * Fehlerhaftes oder unterlassenes Betätigen des Blinkers
    * Fehlerhafte oder unterlassene Benutzung der Bremsen und vorhandener Verzögerungssysteme
    * Fehler bei der Fahrzeugbedienung
    * Fehler bei der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise.



    ... was an Verfehlungen aber zwangsläufig vom Prüfer bemerkt wird, ist nicht abzusehen, weil es eben nicht absichtlich passiert. ;o)

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