Was tun, wenn ich während einer Fahrstunde von der ...

  • Was tun, wenn ich während einer Fahrstunde von der Polizei angehalten werde?
     Beatsleigher
      schrieb am Montag, 21. Juli 2014
    Hallo,

    ich bin 17 Jahre alt und mache derzeit meinen Führerschein (A1, B/BE). Ich habe jetzt endlich auch ein paar Motorrad-Stunden gehabt (und die waren meinem Fahrlehrer nach auch sehr gut) aber ich habe eine Frage bezüglich dessen, was ich tun sollte, wenn ich während einer Motorrad-Fahrstunde von der Polizei angehalten werde.

    Bei meiner letzten Fahrstunde kam es nämlich auch ein-zwei Mal vor, dass ein Auto mich überholt hat und dann zeitweise (auf der Autobahn) meinem Fahrlehrer die Sicht blockiert hatte. Was soll ich da tun, wenn ich von der Polizei angehalten werde? Mein Fahrlehrer könnte (ich schreibe bewusst könnte) ja teilweise einen Kilometer fahren, ohne zu bemerken, dass ich nicht mehr hinter ihm bin.

    Abgesehen davon, dass ich sagen sollte, dass ich noch Fahrschüler bin, weiß ich beim besten WIllen nicht, wie ich es den Beamten dann beweisen sollte. Man kennt ja diesen Stereotypen, der einem nie was glaubt (solche fahren in Osnabrück auch sehr gerne streife).

    Vielen Dank im Voraus und entschuldigt eventuelle Rechtschreibfehler.

    Gruß,
    Beats
  • Thema
    Re: Was tun, wenn ich während einer Fahrstunde von der Polizei angehalten werde?
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 21. Juli 2014
    Text
    >Was soll ich da tun, wenn ich von der Polizei angehalten werde?

    Das, wozu du verpflichtet bist: Den Anweisungen der Polizei folgen. Sobald du dann zu einem geeigneten Halteplatz geführt worden bist, gilt die übliche Verhaltensweise bei Verlust des Sichtkontakts zum Fahrlehrer: An geeigneter Stelle anhalten (hast du ja schon), Motor aus, auf die Rückkehr des FL warten, ggf. telefonisch bei FL oder Fahrschule melden.


    >Mein Fahrlehrer könnte (ich schreibe bewusst könnte) ja teilweise einen Kilometer fahren, ohne zu bemerken, dass ich nicht mehr hinter ihm bin.

    Das wäre ein erheblicher Verstoß gegen seine Pflichten. Ich finde es sowieso seltsam, dass du nicht voraus fährst. Fahrt ihr eigentlich komplett ohne Kennzeichnung oder warum sollte die Polizei nicht bemerken, was bei euch Sache ist? Und die Fahrschule hat weder eine digitale (die den Verlust der Verbindung zum Fahrschüler anzeigen würde) noch eine Gegensprechfunkanlage (auf der du dem FL mitteilen könntest, was gerade passiert)?


    >Abgesehen davon, dass ich sagen sollte, dass ich noch Fahrschüler bin, weiß ich beim besten WIllen nicht, wie ich es den Beamten dann beweisen sollte.

    Warum solltest du etwas beweisen müssen? Und was? Du sagst, was Sache ist - fertig.

    >Man kennt ja diesen Stereotypen, der einem nie was glaubt (solche fahren in Osnabrück auch sehr gerne streife).

    Ob dir (vor Ort) geglaubt wird, kann dir relativ egal sein.

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