Was wenn..

  • Was wenn..
     Pechvogel1
      schrieb am Sonntag, 15. Januar 2006
    ...ich bei der dritten Fahrprüfung nicht bestehen würde?
    Müsste ich dann drei Monate warten, bis ich wieder eine Prüfung ablegen kann? Gibt es denn noch diesen ...entest, den man dann machen muss?
    Weiß ein Fahrprüfer überhaupt, wie oft jemand schon durchgefallen ist? Sprich, steht das in seinen Unterlagen?

    Danke schon im vorraus, für die Antworten!

    Viele Grüße
  • Thema
    Re: Was wenn..
    Autor
      F77
      schrieb am Sonntag, 15. Januar 2006
    Text
    >...ich bei der dritten Fahrprüfung nicht bestehen würde?
    >Müsste ich dann drei Monate warten, bis ich wieder eine Prüfung ablegen kann?

    Ja. Es gibt (gab) die Moeglichkeit einen Antrag zu stellen, so dass man eine 4. Pruefung innerhalb der 3 Monate machen darf, aber wie die Umstaende dazu sind, weiss ich nicht. Ich weiss nur, dass jemand aus meiner Parallelklasse (das war 1996) sowas geschafft hat.


    >Gibt es denn noch diesen ...entest, den man dann machen muss?

    Nein, den gab es noch nie. Da musst du schon wenigstens 10-20 mal nicht bestanden haben, um Chancen auf eine MPU zu bekommen.

    >Weiß ein Fahrprüfer überhaupt, wie oft jemand schon durchgefallen ist? Sprich, steht das in seinen Unterlagen?

    Ich denke das steht da drin, weiss es aber nicht.


    >
    >Danke schon im vorraus, für die Antworten!
    >
    >Viele Grüße
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Was wenn..
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Sonntag, 15. Januar 2006
    Text
    Hallo!

    >Müsste ich dann drei Monate warten, bis ich wieder eine Prüfung ablegen kann?
    Ja.

    >Gibt es denn noch diesen ...entest, den man dann machen muss?
    Nein. Zur MPU kann dich der Prüfer nur schicken, wenn er begründete Zweifel an deiner Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr hat.

    >Weiß ein Fahrprüfer überhaupt, wie oft jemand schon durchgefallen ist? Sprich, steht das in seinen Unterlagen?
    Ja, dort sind alle Prüfungen mit Datum und Ergebnis vermerkt. Der TÜV muss ja auch kontrollieren, ob die vorgeschriebenen Wartefristen eingehalten sind.

    Viele Grüße
    Kirsten

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