Wasserpfützen

  • Wasserpfützen
     nette
      schrieb am Sonntag, 20. August 2006
    Hallo
    habe da mal eine Frage bezüglich wenn man ausversehen durch eine Wasserpfütze die am Straßenrand war durchfährt und das spritzt so weit rüber das Fußgänger naß werden . was kann einem da erwarten ?ich umfahre sonst immer wasserpfützen aber irgendwie bin ich da lang.
    die war gleich neben dem fußweg .
    Tschüß nette
  • Thema
    Re: Wasserpfützen
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Sonntag, 20. August 2006
    Text
    >Hallo
    >habe da mal eine Frage bezüglich wenn man ausversehen durch eine Wasserpfütze die am Straßenrand war durchfährt und das spritzt so weit rüber das Fußgänger naß werden . was kann einem da erwarten ?ich umfahre sonst immer wasserpfützen aber irgendwie bin ich da lang.
    >die war gleich neben dem fußweg .
    >Tschüß nette
    ___________________________

    Da muss man dir erstmal einen Vorsatz nachweisen können, also das du durch eine Pfütze extra fährst um Person XY zu schädigen. Letztendlich, wenn es zu einer Anzeige kommt, kommt es immer auf den Richter an.

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Wasserpfützen
    Autor
      Muffy
      schrieb am Sonntag, 20. August 2006
    Text
    >>Hallo
    >>habe da mal eine Frage bezüglich wenn man ausversehen durch eine Wasserpfütze die am Straßenrand war durchfährt und das spritzt so weit rüber das Fußgänger naß werden . was kann einem da erwarten ?ich umfahre sonst immer wasserpfützen aber irgendwie bin ich da lang.
    >>die war gleich neben dem fußweg .
    >>Tschüß nette
    >___________________________
    >
    >Da muss man dir erstmal einen Vorsatz nachweisen können, also das du durch eine Pfütze extra fährst um Person XY zu schädigen. Letztendlich, wenn es zu einer Anzeige kommt, kommt es immer auf den Richter an.
    >
    >Chris (FL)

    Sorry, Chris, aber das halte ich für ausgemachten Blödsinn!
    Das ist eine glasklare Schädigung (wenn auch im geringen Rahmen.)
    Und der Verursacher müsste für die Kosten (z.B. Reinigung)aufkommen.

    Das mit dem Vorsatz ist auch Quatsch. Ich kann mich bei einem Verkehrsunfall auch nicht rausreden mit: "Tut mir leid, ich hab es ja nicht mit Absicht gemacht!"

    Gruß Muffy (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Wasserpfützen
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Sonntag, 20. August 2006
    Text
    >>>Hallo
    >>>habe da mal eine Frage bezüglich wenn man ausversehen durch eine Wasserpfütze die am Straßenrand war durchfährt und das spritzt so weit rüber das Fußgänger naß werden . was kann einem da erwarten ?ich umfahre sonst immer wasserpfützen aber irgendwie bin ich da lang.
    >>>die war gleich neben dem fußweg .
    >>>Tschüß nette
    >>___________________________
    >>
    >>Da muss man dir erstmal einen Vorsatz nachweisen können, also das du durch eine Pfütze extra fährst um Person XY zu schädigen. Letztendlich, wenn es zu einer Anzeige kommt, kommt es immer auf den Richter an.
    >>
    >>Chris (FL)
    >
    >Sorry, Chris, aber das halte ich für ausgemachten Blödsinn!
    >Das ist eine glasklare Schädigung (wenn auch im geringen Rahmen.)
    >Und der Verursacher müsste für die Kosten (z.B. Reinigung)aufkommen.
    >
    >Das mit dem Vorsatz ist auch Quatsch. Ich kann mich bei einem Verkehrsunfall auch nicht rausreden mit: "Tut mir leid, ich hab es ja nicht mit Absicht gemacht!"
    >
    >Gruß Muffy (FL)
    ____________________________

    Hack mir doch gleich den Kopf ab! Muss man andere Meinungen immer gleich als Schwachsinn darstellen? Oder kommt es dir darauf an einen "Kollegen" als dumm hinzustellen? Ok, haste eben den größeren Pillermann, zufrieden? Nene, eine Nettigkeit ist das wieder hier...

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Wasserpfützen
    Autor
      Ludo
      schrieb am Sonntag, 20. August 2006
    Text
    So, jetzt beruhigen sich alle wieder und ich widme mich mal dem Fall. Für mich handelt es sich hier ganz klar um eine unerlaubte Handlung nach § 823 BGB.
    Im einzelnen: Das EIGENTUM (Kleidung), evtl. auch die GESUNDHEIT (wenn man sich z.B. dadurch eine Erkältung zuzieht) wurde WIDERRECHTLICH verletzt. Daher ist der Verursacher, wenn er VORSATZ oder FAHRLÄSSIGKEIT zu vertreten hat, für den "Ersatz des daraus entstehenden Schadens" verantwortlich.

    So viel zum offiziellen juristischen Teil. Aber in der Praxis wird sich niemand wegen ein paar Spritzern auf der Hose deine Autonummer merken und damit zur Polizei gehen.
    Also keine Panik.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Wasserpfützen
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Sonntag, 20. August 2006
    Text
    Hab mich beruhigt, ich entschuldige mich schonmal für meinen "Ausraster". Hätten wir das schonmal geklärt. Is ja auch logisch, dass wenn ich einem nen Rotwein übers Hemd gieße, die Reinigung bezahlen muss. Egal ob Absicht oder nicht.

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wasserpfützen
    Autor
      Holger
      schrieb am Sonntag, 20. August 2006
    Text
    das mit dem bgb ist aber weit hergeholt.
    es reicht der § 7 stvg in dem die haftung und der schadensersatz geregelt ist.
    die ganze sache kann sogar bis zur körperverletzung führen
    und ob du es glaubst oder nicht, es sind schon etliche prossese deswegen geführt worden.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Wasserpfützen
    Autor
      Muffy
      schrieb am Montag, 21. August 2006
    Text
    >>>>Hallo
    >>>>habe da mal eine Frage bezüglich wenn man ausversehen durch eine Wasserpfütze die am Straßenrand war durchfährt und das spritzt so weit rüber das Fußgänger naß werden . was kann einem da erwarten ?ich umfahre sonst immer wasserpfützen aber irgendwie bin ich da lang.
    >>>>die war gleich neben dem fußweg .
    >>>>Tschüß nette
    >>>___________________________
    >>>
    >>>Da muss man dir erstmal einen Vorsatz nachweisen können, also das du durch eine Pfütze extra fährst um Person XY zu schädigen. Letztendlich, wenn es zu einer Anzeige kommt, kommt es immer auf den Richter an.
    >>>
    >>>Chris (FL)
    >>
    >>Sorry, Chris, aber das halte ich für ausgemachten Blödsinn!
    >>Das ist eine glasklare Schädigung (wenn auch im geringen Rahmen.)
    >>Und der Verursacher müsste für die Kosten (z.B. Reinigung)aufkommen.
    >>
    >>Das mit dem Vorsatz ist auch Quatsch. Ich kann mich bei einem Verkehrsunfall auch nicht rausreden mit: "Tut mir leid, ich hab es ja nicht mit Absicht gemacht!"
    >>
    >>Gruß Muffy (FL)
    >____________________________
    >
    >Hack mir doch gleich den Kopf ab! Muss man andere Meinungen immer gleich als Schwachsinn darstellen? Oder kommt es dir darauf an einen "Kollegen" als dumm hinzustellen? Ok, haste eben den größeren Pillermann, zufrieden? Nene, eine Nettigkeit ist das wieder hier...
    >
    >Chris (FL)

    Hi Chris,
    Ich wollte Dich nicht persönlich angreifen, wenn das so rübergekommen ist ,tut mir das leid.
    Gruß Muffy

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Wasserpfützen
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Montag, 21. August 2006
    Text
    Akzepitiert! *reicht Muffy die Tatze* :D

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Wasserpfützen
    Autor
      Ludo
      schrieb am Montag, 21. August 2006
    Text
    @ Holger:

    Einserseits sagst du, das mit dem BGB sei zu weit hergeholt und andererseits bist du der Meinung, dass das Ganze sogar zu Körperverletzung führen kann.

    Der von dir angesprochene § 7 Abs. 1 StVG ist der spezielle. Er sagt genau das gleiche aus wie § 823, BGB, nur dass der eben der allgemeinere ist. Wenn man den kennt, kann man nämlich auch andere Fälle betrachten, die nichts mit dem StV zu tun haben.

    So - zum Thema Körperverletzung. Die wird in § 223, StGB geregelt. Da heißt es:
    "Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Damit dieser Paragraph des Strafrechts zutrifft, muss aber der Vorsatz gegeben sein. Ist das nicht der Fall, bleibt nur der zivilrechtliche Anspruch nach §823, BGB.

    Die Frage ist auch, ob Körperverletzung in diesem Beispiel zutreffen würde. "körperliche Misshandlung" liegt ja schon mal nicht vor. Evtl. Gesundheitsschädigung (Erkältung), wobei das dann schon eine Monsterpfütze sein muss.

    Sachbeschädigung in Form von verunreinigter Kleidung halte ich in diesem Fall für wahrscheinlicher.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Wasserpfützen
    Autor
      Holger
      schrieb am Montag, 21. August 2006
    Text
    >@ Holger:
    >
    >Einserseits sagst du, das mit dem BGB sei zu weit hergeholt und andererseits bist du der Meinung, dass das Ganze sogar zu Körperverletzung führen kann.
    >
    >Der von dir angesprochene § 7 Abs. 1 StVG ist der spezielle. Er sagt genau das gleiche aus wie § 823, BGB, nur dass der eben der allgemeinere ist. Wenn man den kennt, kann man nämlich auch andere Fälle betrachten, die nichts mit dem StV zu tun haben.
    >
    >So - zum Thema Körperverletzung. Die wird in § 223, StGB geregelt. Da heißt es:
    >"Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Damit dieser Paragraph des Strafrechts zutrifft, muss aber der Vorsatz gegeben sein. Ist das nicht der Fall, bleibt nur der zivilrechtliche Anspruch nach §823, BGB.
    >
    >Die Frage ist auch, ob Körperverletzung in diesem Beispiel zutreffen würde. "körperliche Misshandlung" liegt ja schon mal nicht vor. Evtl. Gesundheitsschädigung (Erkältung), wobei das dann schon eine Monsterpfütze sein muss.
    >
    >Sachbeschädigung in Form von verunreinigter Kleidung halte ich in diesem Fall für wahrscheinlicher.

    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    auch hier brauchst du nicht auf das bgb zurück greiffen. das stvg §18 regelt das sehr genau. sogar ohne vorsatz, da ist nämlich geregelt das der fahrer nur ersatzfrei beibt, wenn ihn kein verschulden trifft, nix von vorsatz.

    holger
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Wasserpfützen
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Mittwoch, 23. August 2006
    Text
    >>@ Holger:
    >>
    >>Einserseits sagst du, das mit dem BGB sei zu weit hergeholt und andererseits bist du der Meinung, dass das Ganze sogar zu Körperverletzung führen kann.
    >>
    >>Der von dir angesprochene § 7 Abs. 1 StVG ist der spezielle. Er sagt genau das gleiche aus wie § 823, BGB, nur dass der eben der allgemeinere ist. Wenn man den kennt, kann man nämlich auch andere Fälle betrachten, die nichts mit dem StV zu tun haben.
    >>
    >>So - zum Thema Körperverletzung. Die wird in § 223, StGB geregelt. Da heißt es:
    >>"Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Damit dieser Paragraph des Strafrechts zutrifft, muss aber der Vorsatz gegeben sein. Ist das nicht der Fall, bleibt nur der zivilrechtliche Anspruch nach §823, BGB.
    >>
    >>Die Frage ist auch, ob Körperverletzung in diesem Beispiel zutreffen würde. "körperliche Misshandlung" liegt ja schon mal nicht vor. Evtl. Gesundheitsschädigung (Erkältung), wobei das dann schon eine Monsterpfütze sein muss.
    >>
    >>Sachbeschädigung in Form von verunreinigter Kleidung halte ich in diesem Fall für wahrscheinlicher.
    >
    >kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
    >
    >auch hier brauchst du nicht auf das bgb zurück greiffen. das stvg §18 regelt das sehr genau. sogar ohne vorsatz, da ist nämlich geregelt das der fahrer nur ersatzfrei beibt, wenn ihn kein verschulden trifft, nix von vorsatz.
    >
    >holger
    >>

    Holger hat den Nagel genau auf den Kopf getroffen.

    Beim bespritzen einer Person kann es schnell zur Belästigung und Körperverletzung führen.
    Alleis das vorübergehende Unwohlsein wird schon als Belästigung gewertet.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten


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