Wenn ich E nachträglich zu B mache, nochmal 1. Hilfe?

  • Wenn ich E nachträglich zu B mache, nochmal 1. Hilfe?
     Gast
      schrieb am Freitag, 4. März 2005
    Hallo!

    Hab zwar grad schon was geschrieben aber mir ist nochwas eingefallen: Wenn ich jetzt E noch nachträglich zu B machen will, muss ich auch noch mal den 1. Hilfekurs oder Sofortmaßnamen am Unfallort machen?

    LG, Jenny!
  • Thema
    Re: Wenn ich E nachträglich zu B mache, nochmal 1. Hilfe?
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 4. März 2005
    Text
    Nein, der Kurs ist ja 2 Jahre gültig. Nach der theoretischen hast du 1 Jahr Zeit, in der du den BE dann machen musst, sonst neue Theorieprüfung---

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  • Thema
    Re: Re: Wenn ich E nachträglich zu B mache, nochmal 1. Hilfe?
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 4. März 2005
    Text
    >Nein, der Kurs ist ja 2 Jahre gültig.

    Irgendwann müsste es doch auch der letzte kapiert haben: DIESER KURS BESITZT KEINE ZEITLICHE BESCHRÄNKUNG. Der gilt heute und auch noch in 20 Jahren. Es sei denn, die Damen und Herren in Brüssel beschließen, dass der nicht mehr lebenslange Gültigkeit hat.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Wenn ich E nachträglich zu B mache, nochmal 1. Hilfe?
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 4. März 2005
    Text
    >>Nein, der Kurs ist ja 2 Jahre gültig.
    >
    >Irgendwann müsste es doch auch der letzte kapiert haben: DIESER KURS BESITZT KEINE ZEITLICHE BESCHRÄNKUNG. Der gilt heute und auch noch in 20 Jahren. Es sei denn, die Damen und Herren in Brüssel beschließen, dass der nicht mehr lebenslange Gültigkeit hat.


    Das stimmt nicht!!!
    Richtig ist zwar, dass der Erste Hilfe Kurs ein Leben lang gültig ist.
    Nur vergesst ihr die Verwaltungsvorschriften der Behörden. Das ist eine Kann-Regelung, d.h wenn Du Deine Fahrerlaubnis mit einer anderen Klasse erweitern willst, z.B. BE,A, usw., dann kann die Behörde bei dem neuen Führerscheinantrag auch eine neue Erste Hilfe Bescheinigung verlangen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Wenn ich E nachträglich zu B mache, nochmal 1. Hilfe?
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 4. März 2005
    Text
    Das stimmt nicht!!!
    >Richtig ist zwar, dass der Erste Hilfe Kurs ein Leben lang gültig ist.
    >Nur vergesst ihr die Verwaltungsvorschriften der Behörden. Das ist eine Kann-Regelung, d.h wenn Du Deine Fahrerlaubnis mit einer anderen Klasse erweitern willst, z.B. BE,A, usw., dann kann die Behörde bei dem neuen Führerscheinantrag auch eine neue Erste Hilfe Bescheinigung verlangen.
    >

    Das ist völliger Blödsinn! Fakt ist dass der LSM Kurs ein Leben lang gültig ist und bei Erweiterung nicht erneut vorgelegt werden muss.
    Wieso kommt die Frage eigentlich in jedem 2.Thread vor???? Langsam sollte das auch der letzte verstanden haben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Wenn ich E nachträglich zu B mache, nochmal 1. Hilfe?
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 4. März 2005
    Text
    >Das stimmt nicht!!!
    >>Richtig ist zwar, dass der Erste Hilfe Kurs ein Leben lang gültig ist.
    >>Nur vergesst ihr die Verwaltungsvorschriften der Behörden. Das ist eine Kann-Regelung, d.h wenn Du Deine Fahrerlaubnis mit einer anderen Klasse erweitern willst, z.B. BE,A, usw., dann kann die Behörde bei dem neuen Führerscheinantrag auch eine neue Erste Hilfe Bescheinigung verlangen.
    >>
    >
    >Das ist völliger Blödsinn! Fakt ist dass der LSM Kurs ein Leben lang gültig ist und bei Erweiterung nicht erneut vorgelegt werden muss.
    >Wieso kommt die Frage eigentlich in jedem 2.Thread vor???? Langsam sollte das auch der letzte verstanden haben.

    Man lese die Gesetzestexte und dann rede man von Blödsinn oder nicht.
    §21 FeV verlangt eindeutig nach der Vorlage des Nachweises in Lebensrettenden Sofortmassnahmen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wenn ich E nachträglich zu B mache, nochmal 1. Hilfe?
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 6. März 2005
    Text
    >>Das stimmt nicht!!!
    >>>Richtig ist zwar, dass der Erste Hilfe Kurs ein Leben lang gültig ist.
    >>>Nur vergesst ihr die Verwaltungsvorschriften der Behörden. Das ist eine Kann-Regelung, d.h wenn Du Deine Fahrerlaubnis mit einer anderen Klasse erweitern willst, z.B. BE,A, usw., dann kann die Behörde bei dem neuen Führerscheinantrag auch eine neue Erste Hilfe Bescheinigung verlangen.
    >>>
    >>
    >>Das ist völliger Blödsinn! Fakt ist dass der LSM Kurs ein Leben lang gültig ist und bei Erweiterung nicht erneut vorgelegt werden muss.
    >>Wieso kommt die Frage eigentlich in jedem 2.Thread vor???? Langsam sollte das auch der letzte verstanden haben.
    >
    >Man lese die Gesetzestexte und dann rede man von Blödsinn oder nicht.
    >§21 FeV verlangt eindeutig nach der Vorlage des Nachweises in Lebensrettenden Sofortmassnahmen.
    >

    Es mag sein, dass die Behörde einen Schein verlangt, deswegen muss man den LSM aber noch lange nich neu machen sondern zeigt die bescheinigung über den alten vor. War bei mir von B auf BE und später auf A auch so!

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  • Thema
    Re: Re: Wenn ich E nachträglich zu B mache, nochmal 1. Hilfe?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 7. März 2005
    Text
    >Nein, der Kurs ist ja 2 Jahre gültig. Nach der theoretischen hast du 1 Jahr Zeit, in der du den BE dann machen musst, sonst neue Theorieprüfung---

    Leider falsch! Die Sofortmaßnahmen-Bescheinigung muss man nur bei der Beantragung des ersten Führerscheins vorlegen, also bei einer Erweiterung von B auf BE nicht mehr. Außerdem gibt es für BE weder eine theoretische Ausbildung noch eine Theorieprüfung. Die kann dann also auch nicht verfallen.

    Viele Grüße
    Kirsten

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