Wichtig

  • Wichtig
     chipseule
      schrieb am Donnerstag, 21. Juli 2005
    FAHRLÄSSIG Fahren ohne Fahrerlaubnis" ist das ein A oder B Verstoß
    Ich meine wegen der tatsache das es FAHRLÄSSIG war
  • Thema
    Re: Wichtig
    Autor
      118i
      schrieb am Donnerstag, 21. Juli 2005
    Text
    >FAHRLÄSSIG Fahren ohne Fahrerlaubnis" ist das ein A oder B Verstoß
    >Ich meine wegen der tatsache das es FAHRLÄSSIG war
    Fahrlässig, du gehst nicht überlos, du ziehst keine 4000DM ein, nein du gehst direkt in den Knast, es sei denn du hast eine Gefängnisfreikarte; Ausserdem wirst du kleiner Spammer eine Runde aussetzen müssen und darfst erst wieder aus den Knast raus, wenn du 2 gleiche Zahlen gewürfelt hast bzw. nach den 3. mal Würfeln keinen Basch hast und 1000DM bezahlst. Solltest du keine 1000DM haben, pech gehabt, du kleiner mieser Spammer

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Wichtig
    Autor
      p4
      schrieb am Donnerstag, 21. Juli 2005
    Text
    >FAHRLÄSSIG Fahren ohne Fahrerlaubnis" ist das ein A oder B Verstoß
    >Ich meine wegen der tatsache das es FAHRLÄSSIG war



    wieso machst du dafür 1000 topics auf??

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Wichtig
    Autor
      kimalexander
      schrieb am Freitag, 22. Juli 2005
    Text
    >FAHRLÄSSIG Fahren ohne Fahrerlaubnis" ist das ein A oder B Verstoß
    >Ich meine wegen der tatsache das es FAHRLÄSSIG war

    meinste nicht, einmal reicht? :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Wichtig
    Autor
      Damien
      schrieb am Freitag, 22. Juli 2005
    Text
    zunächst solltest du mal die Frage verständlich formulieren, ich habe echt keine Ahnung, was genau du wissen willst. Was ist denn bitte FAHRLÄSSIGES fahren ohne Fahrerlaubnis? Sowas gibt es doch eigentlich garnicht, entweder man hat einen Führerschein (dann fährt man ja nicht ohne Fahrerlaubnis) oder man hat keinen (das wäre dann aber vorsätzlich). Wenn du bei einer Kontrolle einfach deinen Schein vergessen hast ist das garkein Verstoss sondern bestenfalls eine Ordnungswiedrigkeit soweit ich das weis, musste irgendwann innerhalb der Frist vorlegen und Strafe zahlen, fertig.

    >FAHRLÄSSIG Fahren ohne Fahrerlaubnis" ist das ein A oder B Verstoß
    >Ich meine wegen der tatsache das es FAHRLÄSSIG war

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Wichtig
    Autor
      Chipsy83
      schrieb am Freitag, 22. Juli 2005
    Text
    >zunächst solltest du mal die Frage verständlich formulieren, ich habe echt keine Ahnung, was genau du wissen willst. Was ist denn bitte FAHRLÄSSIGES fahren ohne Fahrerlaubnis? Sowas gibt es doch eigentlich garnicht, entweder man hat einen Führerschein (dann fährt man ja nicht ohne Fahrerlaubnis) oder man hat keinen (das wäre dann aber vorsätzlich). Wenn du bei einer Kontrolle einfach deinen Schein vergessen hast ist das garkein Verstoss sondern bestenfalls eine Ordnungswiedrigkeit soweit ich das weis, musste irgendwann innerhalb der Frist vorlegen und Strafe zahlen, fertig.
    >
    >>FAHRLÄSSIG Fahren ohne Fahrerlaubnis" ist das ein A oder B Verstoß
    >>Ich meine wegen der tatsache das es FAHRLÄSSIG war

    Hi Chipseule,

    also ich verstehe deine Frage auch nicht wirklich. Bist du ohne Fahrerlaubnis gefahren, oder wie?? Und was soll A oder B bedeuten?? Bei mir sind das zwei FS-Klassen, aber die haben doch keine getrennten Verstöße. Sorry, so kann ich dir nicht helfen. Schreibe deine frage mal etwas genauer oder schreib mir einfach eine Email an Chipsy1983@aol.com vielleicht kann ich dir dann helfen.

    LG Chipsy

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Wichtig
    Autor
      Damien
      schrieb am Freitag, 22. Juli 2005
    Text
    >>>>Und was soll A oder B bedeuten?? Bei mir sind das zwei FS-Klassen, aber die haben doch keine getrennten Verstöße.>>>>

    Im Straßenverkehr unterscheidet man zwischen A- und B-Verstoss die unterschiedlich hart bestraft werden. Das hat nichts mit Führerscheinklassen zu tun. Aber wie man fahrlässig ohne Fahrerlaubnis fahren kann versteh ich noch immer nicht, entweder man hat seinen Schein oder man hat ihn nicht. Ich vermute immernoch, er hat ihn bei einer Kontrolle nicht dabei gehabt - das ist dann nicht weiter tragisch. Oder er weis nicht was fahrlässig bedeutet. Ohne gültigen Führerschein zu fahren ist, wie gesagt nicht fahrlässig sondern vorsätzlich (man weis ja, dass man nicht fahren darf).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Wichtig
    Autor
      chipseule
      schrieb am Freitag, 22. Juli 2005
    Text
    FAHRLÄSSIG Fahren ohne Fahrerlaubnis soll heißen, dass ich zwar einen Führerschein habe aber nicht wußte, das man damit keine 80er Machine fahren darf. Deshalb: Normaler Weiße ist ja Fahren ohne Faherlaubnis ein A Verstoß in der Probezeit. Aber aufgrund der Tatsache das mir FAHRLÄSSIGKEIT vorgeworfen wird könnte es ein B Verstoß sein sagte mir jemand

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Wichtig
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Samstag, 23. Juli 2005
    Text
    >FAHRLÄSSIG Fahren ohne Fahrerlaubnis soll heißen, dass ich zwar einen Führerschein habe aber nicht wußte, das man damit keine 80er Machine fahren darf. Deshalb: Normaler Weiße ist ja Fahren ohne Faherlaubnis ein A Verstoß in der Probezeit. Aber aufgrund der Tatsache das mir FAHRLÄSSIGKEIT vorgeworfen wird könnte es ein B Verstoß sein sagte mir jemand

    Wird nie ein B Verstoß!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wichtig
    Autor
      matti
      schrieb am Sonntag, 24. Juli 2005
    Text
    ...und eventuell ein Straftatbestand, da chipseule keine gültige Fahrerlaubnis für die 80er hat!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Wichtig
    Autor
      ABC
      schrieb am Sonntag, 24. Juli 2005
    Text
    >FAHRLÄSSIG Fahren ohne Fahrerlaubnis soll heißen, dass ich zwar einen Führerschein habe aber nicht wußte, das man damit keine 80er Machine fahren darf.

    ziemlich dämlich muss man das halt nennen!!! 1. weiß man das eigentlich eh aus dem "normalen" leben und 2. wird das auch noch mind. 5 mal in der fahrschule gesagt! sogar auf der rückseite des führerscheins steht welche klassen jeweils eingeschlossen sind...

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2026 Logo

Fahrschule.de 2026

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2026

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo